Vorgesetzter
Vorgesetzte sind Personen, denen innerhalb einer Organisation die Befugnis erteilt wurde, Anordnungen an nachgeordnetes Personal zu erteilen.
Vorgesetzte haben die Aufgabe, Ziele für die Gruppe zu formulieren, diese zu verwirklichen und die Mittel hierzu auch in unerwarteten Situationen anzupassen. Vorgesetzte wirken nicht nur nach außen, sondern regeln auch das Verhalten der Gruppenmitglieder und überwachen die Gruppennormen (Mitarbeiterführung). Gleichfalls übernehmen Vorgesetzte (bei juristischen Personen ausschließlich die rechtlichen Vertreter) straf- und schuldrechtlich auch die Verantwortung, dass die ihnen Untergebenen hinreichend, gerade auch im Hinblick auf die Arbeitssicherheit, geschult sind.
Bei einer Linienorganisation spricht man von einer (strengen) Hierarchiefolge, insofern als die Vertreter einer Hierarchie-Ebene jeweils den (einzigen direkten) Vorgesetzten der nächstfolgenden unterstellten Hierarchie-Ebene stellen. In einer Matrixorganisation kann ein Mitarbeiter, was die Tätigkeit anbetrifft, zwar mehrere Vorgesetzte haben, die Vorgesetztenfunktion im Sinne der Personalverantwortlichkeit liegt aber i.A. bei einer Person.
Inhaltsverzeichnis
Unterscheidungen
Vorgesetzte werden nach disziplinarischen und fachlichen Vorgesetzten unterschieden.
- Disziplinarische Vorgesetzte
bestimmen den Arbeitseinsatz und bewerten, spätestens mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters im Arbeitszeugnis, ihre Arbeitsleistung. Sie können die Arbeitszeit im Rahmen von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen bestimmen und genehmigen den Urlaub. Ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers kann von ihnen geahndet werden (Abmahnung, Entlassung). Der Personalleiter ist normalerweise ein rein disziplinarischer Vorgesetzter ohne fachliche Weisungsbefugnis.
- Fachliche Vorgesetzte
erteilen Anweisungen, die zur Erreichung der Arbeitsergebnisse notwendig sind. Sie können keine Anweisungen zum Arbeitseinsatz erteilen oder Verweigerungen bestrafen. Typische rein fachliche Vorgesetzte sind Projektleiter oder die unteren Ränge in der Hierarchie. In der Vergangenheit fielen fachliche und disziplinarische Befugnis häufig zusammen. Heute fallen beide Verantwortungen aufgrund der Flexibilisierung mittels Matrix- oder Projektorganisation zunehmend auseinander.
Situation in Deutschland
Vorgesetzte im deutschen Beamtenrecht
Innerhalb von Behörden ist ein Vorgesetzter (auch Amtsvorgesetzter genannt) jeder Beamte, der einem anderen Beamten in Bezug auf dessen dienstliche Tätigkeit Weisungen erteilen kann.
Zu unterscheiden ist er beamtenrechtlich vom Dienstvorgesetzten, der für alle dienstrechtlichen Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten eines Beamten zuständig ist (Disziplinarmaßnahmen, Genehmigung von Dienstreisen oder Urlaub).
Für Bundesbeamte ist die Vorgesetztenfunktion im Bundesbeamtengesetz geregelt. Vorgesetzte oder Vorgesetzter ist, wer dienstliche Anordnungen erteilen darf (§ 3,Absatz 3), Dienstvorgesetzter ist, wer für beamtenrechtliche Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten der ihm nachgeordneten Beamten zuständig ist (§ 3,Absatz 2). Die Dienstvorgesetzten- und Vorgesetzteneigenschaft bestimmt sich nach dem Aufbau der Verwaltung (§ 3,Absatz 4), oberste Dienstbehörde des Beamten ist die oberste Behörde eines Dienstherrn, in deren Geschäftsbereich der Beamte ein Amt wahrnimmt (§ 3,Absatz 1).
Nach (§ 17,Absatz 1) Bundesdisziplinargesetz ist der Dienstvorgesetzte auch der Disziplinarvorgesetzte, der ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten einleiten kann.
Das Deutsche Richtergesetz bestimmt, dass die beamtenrechtlichen Vorschriften sinngemäß auf Richter anzuwenden sind.
Vorgesetzte bei der Bundeswehr
Bei der Bundeswehr ist aufgrund besonderer Umstände des Dienstes eine abweichende Regelung getroffen. Die Vorgesetztenverordnung stellt verschiedene Arten für militärische Vorgesetzte auf, um die verbunden Rechte und Pflichten zuzuordnen.
- Unmittelbare Vorgesetzte
- Fachvorgesetzte
- Vorgesetzte mit besonderem Aufgabenbereich
- Vorgesetzte aufgrund des Dienstgrades
- Vorgesetzte aufgrund besonderer Anordnung
- Vorgesetzte aufgrund eigener Erklärung, die nur für Notsituationen möglich ist