Wasserburg
Als Wasserburg oder Wasserschloss werden Burgen beziehungsweise Schlösser bezeichnet, deren Areal allseitig von Wassergräben oder natürlichen Gewässern umgeben ist. Topographisch gehören Wasserburgen zum Typ der Niederungsburgen. In Westfalen werden diese Gräben auch Gräften genannt, in den Niederlanden Grachten. Man kann unterscheiden zwischen
- Wasserburgen, die durch künstliche Wassergräben oder Teiche geschützt sind (angelegter Schutz);
- Wasserburgen, deren Hauptschutz durch Flussläufe hergestellt wird oder die sich auf Inseln in Weihern oder Seen befinden (natürlicher Schutz) und
- Höhenwasserburgen, einer seltenen Ausführung bei Höhenlage.
Das Wasser dient bei Burgen dieser Art als Annäherungshindernis. Abgesehen davon war das reichliche Vorhandensein von Wasser bei Belagerungen von Vorteil. Eine solche Burg hatte meist nur einen Zugang, der über eine Zugbrücke führte, die im Falle eines Angriffs zum Schutz hochgezogen wurde. Diese Wasserburgen hatten teilweise festungsartigen Charakter.
Vielerorts wurden in Mitteleuropa die ehemals wehrhaften Burgen im Laufe der Zeit zu vorwiegend der Repräsentation und Wohnzwecken dienenden Schlössern umfunktioniert oder umgebaut. Die prägenden Wassergräben verloren somit ihre ursprüngliche Schutzfunktion, wurden in einigen Fällen jedoch als Element der Landschaftsgestaltung bewahrt. Heute werden sie im Rahmen des Denkmalschutzes oftmals als belastende, weil durch Wasserschäden an den Fundamenten kostenintensive, „historische Altlasten“ beschrieben. Insbesondere seit den 1960er Jahren sind daher in Deutschland viele Gräben entwässert oder, seltener, verfüllt worden.