Werner Teske


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Datei:GrabplatteWernerTeske.JPG
Grabplatte für Werner Teske auf dem Südfriedhof in Leipzig

Werner Siegfried Teske (* 24. April 1942 in Berlin; † 26. Juni 1981 in Leipzig) war ein Hauptmann des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR, der 1981 rechtswidrig wegen angeblich vollendeter Spionage und versuchter Fahnenflucht zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. Dies war die letzte Vollstreckung eines Todesurteils in der DDR bzw. in Deutschland,<ref>Vorlage:Internetquelle/Wartung/Datum nicht im ISO-FormatPeter Maxwill: Todesstrafe in der DDR: Erich Mielkes ganz kurze Prozesse. In: Der Spiegel. 17. Juli 2012, abgerufen am 17. Juli 2012.</ref><ref>Hans Michael Kloth: Todesstrafe in der DDR: Der Henker kam von hinten. In: Der Spiegel. 13. Juli 2007, abgerufen am 3. Januar 2012.</ref> ausgeführt durch den Abteilungsleiter der Strafvollzugseinrichtung Leipzig, Hermann Lorenz.

Studium und Beruf

Werner Teske studierte an der Humboldt-Universität zu Berlin Volkswirtschaft und wurde 1969 promoviert. Bereits während des Studiums wurde er vom MfS angeworben und arbeitete dann hauptamtlich für deren Hauptverwaltung Aufklärung in der Wissenschaftsspionage im westlichen Ausland.

Strafverfahren und Hinrichtung

Ab Mitte der 1970er Jahre entwickelte Teske erhebliche Zweifel am politischen System der DDR und seiner Aufgabe darin. Er spielte mit dem Gedanken, sich in die Bundesrepublik abzusetzen, und brachte als mögliche Mitgift für den Frontwechsel über Jahre geheime Unterlagen nach Hause. Aufgrund des Überlaufens des MfS-Offiziers Werner Stiller in die Bundesrepublik 1979 wurden innerhalb des MfS die Sicherheitsmaßnahmen deutlich erhöht. Auch Teske wurde überprüft. Neben einem völlig chaotischen Inhalt seines Panzerschrankes, der eine Inventur der als geheim eingestuften Dokumente praktisch unmöglich machte, kamen auch Unregelmäßigkeiten bei der Weitergabe von MfS-Geldern an Informanten zu Tage. Erst später stellte sich die nicht unerhebliche Summe der veruntreuten Operativgelder (20.244,50 DM und 21.478,- DDR-Mark) heraus.<ref>Steffen Könau: Kurzer Prozess. In: Mitteldeutsche Zeitung. 25. Juni 2011, abgerufen am 10. April 2012.</ref> Unter einem Vorwand wurde Teske am Abend des 4. September 1980 in ein konspiratives Objekt des MfS verbracht. Man führte dort jedoch zunächst nur eine interne Ermittlung bis zum 11. September durch. Als Teskes Wohnung durchsucht wurde, fand das MfS auch die von Teske entwendeten Akten in den von ihm preisgegebenen Verstecken in einem unerwarteten Umfang. Er gestand am 11. September gegen 2:00 Uhr morgens, im Jahre 1978 über eine Flucht in die Bundesrepublik nachgedacht zu haben.

In einem auch innerhalb des MfS geheimgehaltenen Prozess vor einem Berliner Militärgericht wurde Teske – selbst nach DDR-Recht rechtswidrig – wegen vollendeter Spionage in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Fahnen- und Republikflucht angeklagt und, obwohl die ihm zur Last gelegten Taten eindeutig nicht vollendet waren und das DDR-Strafrecht die Todesstrafe nur für vollendete Delikte vorsah, am 12. Juni 1981 zur Höchststrafe verurteilt. Grund für die Härte dieses Urteils war nicht zuletzt die erfolgreiche Flucht Stillers. Nach Ablehnung seines Gnadengesuchs wurde Teske in die Vollzugsanstalt Leipzig (Alfred-Kästner-Straße) überführt. In deren zur Zentralen Hinrichtungsstätte der DDR umgebauten Hausmeisterwohnung wurde das Urteil vom letzten Henker der DDR, Hermann Lorenz, mittels einer Pistole mit aufgesetztem Schalldämpfer durch Kopfschuss vollstreckt. Der Todesschuss erfolgte, wie in der DDR nach Abschaffung der Guillotine 1968 üblich, von hinten und ohne Vorwarnung unmittelbar nach Betreten des Vollstreckungsraumes. Dort habe der Staatsanwalt Teske zuvor lediglich noch mitgeteilt: „Das Gnadengesuch ist abgelehnt. Ihre Hinrichtung steht unmittelbar bevor“.<ref>Als Deutschland nicht mehr töten wollte. Deutsche Welle, 18. Februar 2009, abgerufen am 30. Dezember 2013.</ref> Die Leiche wurde anschließend in das Krematorium auf dem Leipziger Südfriedhof gebracht und dort eingeäschert.

Die Hinrichtung Teskes wurde selbst innerhalb des MfS streng geheim gehalten. Sogar gegenüber den engsten Familienangehörigen gab man keinerlei Informationen preis. Einem Verwandten, der nach Teske suchte, erklärte das MfS, dass er bei einem Unfall ums Leben gekommen sei, und verbot weitere Nachforschungen. Teskes Witwe Sabine und ihre Tochter mussten aus Berlin wegziehen, beide erhielten eine neue Identität und wurden verpflichtet, über die Umstände des Todes von Werner Teske sowie über ihre Vergangenheit zu schweigen.<ref>Die Hinrichtung des Stasi-Offiziers Werner Teske. MDR, 6. März 2012, archiviert vom Original am 17. Juni 2012, abgerufen am 30. Dezember 2013.</ref>

Rehabilitierung

Das Urteil gegen Teske wurde 1993 annulliert, da es mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar war. In diesem Zusammenhang verurteilte 1998 das Berliner Landgericht einen DDR-Militärrichter und einen Militärstaatsanwalt, die an Teskes Verurteilung mitgewirkt hatten, wegen Totschlags und Rechtsbeugung beziehungsweise Beihilfe zu vier Jahren Haft.<ref>Ansgar Haase: Der Scharfrichter kam von hinten. In: Stern.de. 15. Juli 2007, abgerufen am 30. Dezember 2013.</ref> Begründet wurde dies jeweils damit, dass die ursprüngliche Entscheidung selbst nach dem damals gültigen DDR-Recht völlig unverhältnismäßig gewesen sei, da Teskes Planungen zu keinem Zeitpunkt über das Versuchsstadium hinausgekommen waren. Mit diesem Argument hatte auch Teskes Verteidiger vergebens versucht, das Todesurteil zu verhindern.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />