Winker
Winker sind mechanische oder elektromagnetisch betriebene Fahrtrichtungsanzeiger an Kraftfahrzeugen und gelten als die Vorläufer des Blinkers. Sie waren zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland bis 1963 an Neuwagen zugelassen.
Geschichte
Bereits 1912 schlug die damalige Fuhrwerks-Berufsgenossenschaft gemeinsam mit der Allgemeinen Berliner Omnibus AG als technische Neuerung einen Fahrtrichtungsanzeiger vor. Allerdings dauerte es noch bis zum Jahr 1922, bis ein funktionsfähiger Fahrtrichtungsanzeiger als Armwinker von Eugen Zipperle und August Nagel gebaut wurde, der über Bowdenzüge bewegt wurde. Einen Gebrauchsmusterschutz bekamen sie 1924 für den Armwinker mit Gehäuse. Alfred Schwarz führte 1927 den ersten elektrischen pendelnden Armwinker ein.<ref>Ein Jahrhundert Automobiltechnik - Nutzfahrzeuge, Seite 371. VDI-Verlag 1987 ISBN 3-18-400656-5</ref> Robert Bosch baute 1925 den ersten elektrisch betriebenen und zusätzlich beleuchteten Fahrtrichtungsanzeiger.<ref>Chronik der Technik, Seite 417. Weltbild-Verlag 1997 ISBN 3-86047-134-1</ref> Auch dieser Winker, der sogenannte Autowink, schwang bei der Signalgebung auf und ab.<ref>SicherheitsProfi 6/2010, Seite 28, 29 (PDF; 4,2 MB) + VerkehrsRundschau Nr. 37-2010</ref>
In der Bundesrepublik Deutschland wurde gesetzlich vorgeschrieben, dass bis zum 1. Juli 1963 alle Kfz über 4 Meter Länge und 1,6 Meter Breite mit Blinkleuchten an Vorder- und Rückseite zu versehen sind. Dafür wurden zahlreiche Umrüstsätze angeboten, wobei die nicht mehr benötigten Winker ausgebaut und die Öffnungen mit passenden Abdeckungen verschlossen wurden. Der Gebrauch des Winkers ist auch heute bei Oldtimern zulässig.
Noch heute werden im Luxemburgischen Fahrtrichtungsanzeiger Winker genannt. Im österreichischen und bayerischen Raum existiert für den Winker auch die Bezeichnung „Reimdeita“, wobei Reim eine Dialektbezeichnung für Kurve ist und Deita von Deuter abgeleitet ist.
Zum Regeln des Verkehrs durch Aufsichtsorgane gibt es die sogenannte Winkerkelle.
Einzelnachweise
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