Zugführer (Bahn)


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Datei:Zugführer Abfahrsignal.jpg
Der Zugführer eines IC gibt das Abfahrsignal. Er ist an der roten Armbinde zu erkennen.
Datei:Train Conductor.gif
Ein Zugführer in den USA
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Mit Zugführer (betriebliche Bezeichnung der Deutschen Bahn und in der Schweiz, Zf), Zugchef (verkehrliche Bezeichnung im Fernverkehr Deutsche Bahn, neue Bezeichnung in der Schweiz), Zugsführer (Österreich) oder umgangssprachlich manchmal Oberschaffner, bezeichnet man bei einem Eisenbahnunternehmen einen Mitarbeiter, dem die Verantwortung für die Sicherheit und ordnungsgemäße Abwicklung einer Zugfahrt übertragen ist.

Zu Zeiten der deutschen Ländereisenbahnen wurde der Zugführer auch als Kondukteur bezeichnet, in der Schweiz trifft das heute noch bei einigen Bahnen zu. Bei den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) jedoch wurde die Berufsbezeichnung in Zugchef und Reisezugbegleiter aufgeteilt.

Der Zugführer darf nicht mit dem Triebfahrzeugführer verwechselt werden, welcher den Zug fährt, während der Zugführer hauptsächlich im Fahrgastbereich und auf dem Bahnsteig tätig ist. Bis 1969 hatten auch Güterzüge einen eigenen Zugführer, mit einer Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung 1969 wurden die Aufgaben des Zugführers während der Fahrt dem Triebfahrzeugführer übertragen.

Der Schwerpunkt der Aufgaben des Zugführers lagen ursprünglich im Bahnbetrieb und im betriebssicherheitlichen Bereich. Inzwischen hat sich, vor allem in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn, als zweiter Tätigkeitsschwerpunkt der Servicebereich herausgebildet.

Deutsche Bahn

Dem Zugchef obliegt zusammen mit den Zugschaffnern (bei der Deutschen Bahn Zugbegleiter), die Fahrausweiskontrolle und der Service im Zug im Gastro-Bereich, wie zum Beispiel den Am-Platz-Service mit Kaffee und Kuchen. Der Zugchef ist an seiner roten Armbinde (früher: rote Schärpe) zu erkennen. Der Zugführer ist gegenüber allen Mitarbeitern im Zug weisungsbefugt, in technischen Fragen obliegt aber dem Triebfahrzeugführer die Entscheidung. Bei Streitigkeiten zwischen Fahrgästen und Personal trifft der Zugchef im Zug nur eine vorläufige Entscheidung (§ 19 Eisenbahn-Verkehrsordnung).

Der Zugchef im Fernverkehr der DB AG wird durch den 1. Betreuer im Zug unterstützt. Der Zugchef und 1. Betreuer bilden in den ICE/IC/EC-Zügen das Stammteam. Beide fahren zusammen die gesamte Schicht und normalerweise alle ihre Schichten gemeinsam. Unterstützt wird das Stammteam durch weitere Betreuer (Zugbegleiter) und 1.-Klasse-Stewards, die je nach Auslastung und betrieblichen Erfordernissen des Zuges unterstützend unterwegs zu- und absteigen. Die Zugbegleiter fahren im Gegensatz zum Stammteam ihre Schichten alleine. Sie verfügen nur noch über Grundkenntnisse des Betriebsablaufes und können die Aufgaben des Zugchefs nicht übernehmen.

Der 1. Betreuer verfügt über den gleichen Ausbildungsstand und die Berechtigungen wie der Zugchef und kann diesen vertreten. Darüber hinaus ist er in den ICE-Zügen federführend für die Betreuung der 1.-Klasse-Kunden verantwortlich und stellt dort neben der Fahrgeldsicherung alle Serviceabläufe sicher.

Im betriebssicherheitlichen Bereich obliegt dem Zugführer die Zugaufsicht. In dieser Eigenschaft muss er vor der Abfahrt die Abfahrbereitschaft des Zuges feststellen und dem Triebfahrzeugführer den Abfahrauftrag mit dem Abfahrsignal Zp 9 oder mündlich erteilen (siehe dazu Zugaufsicht). Wenn eine örtliche Aufsicht vorhanden ist, nimmt diese meistens die Zugaufsicht wahr. In diesem Fall meldet der Zugführer der örtlichen Aufsicht die Abfahrbereitschaft des Zuges mündlich oder mit erhobenem Arm bzw. bei Dunkelheit mit einer weiß leuchtenden Handlampe.

Die Ausbildung zum Zugführer beinhaltet u. a. den Bahnbetrieb mit den Teilbereichen Rangieren inkl. Kuppeln, Behandeln (Einstellung) der Bremsen im Zug, Berechnen der Bremshundertstel, Erstellen des Bremszettels und der Wagenliste sowie die technische Wagenkunde und nicht zuletzt Fahrausweisverkauf und -kontrolle sowie Service im Kundenbereich.

Im Regionalverkehr werden Kundenbetreuer im Nahverkehr (KiN) eingesetzt. Diese ersetzen den traditionellen Zugschaffner.

Benötigt ein Zug aufgrund von technischen Einrichtungen (Technikbasiertes Abfertigungsverfahren) keinen Zugführer, übernimmt der Triebfahrzeugführer die betriebssicherheitliche Verantwortung und ist damit zugleich Zugführer. Das ist bei allen Güterzügen und in vielen S-Bahnen sowie zunehmend im Regionalverkehr der Fall. Dennoch darf die Tätigkeit des Zugführers nicht mit der Bedienung des Fahrzeuges gleichgesetzt werden.