Amtsgericht Rüsselsheim


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Amtsgericht Rüsselsheim

Das Amtsgericht Rüsselsheim (AG Rüsselsheim) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Rüsselsheim am Main im Kreis Groß-Gerau.

Gerichtssitz und -bezirk

Der Sitz des Gerichtes ist in Rüsselsheim in der Johann-Sebastian-Bach-Straße 45. Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Rüsselsheim umfasst die Städte Kelsterbach, Raunheim und Rüsselsheim am Main (jeweils inklusive aller Stadtteile). Alle liegen im Kreis Groß-Gerau.

Geschichte

Mit Wirkung vom 1. Oktober 1956 wurde für die Gemeinden Raunheim und Rüsselsheim die Zweigstelle Rüsselsheim des Amtsgerichts Groß-Gerau geschaffen<ref>Runderlass des Hessischen Ministers der Justiz vom 14. September 1956 — 3211 — IIIa 7265 — Betrifft: Errichtung einer Zweigstelle des Amtsgerichts Groß-Gerau in Rüsselsheim. (StAnz. 39/1956 S. 1011)</ref>, welche zum 1. Juni 1976 in ein Vollgericht umgewandelt und dabei um die bis dahin zum Amtsgericht Frankfurt am Main zählende Gemeinde Kelsterbach erweitert wurde<ref>Siebentes Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 26. März 1976 (GVBl. I S. 212-214)</ref><ref>Vierte Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Errichtung und die Zuständigkeit von amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 12. Mai 1976 (GVBl. I S. 236)</ref>.

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Rüsselsheim übergeordnet ist das Landgericht Darmstadt. Im weiteren Instanzenzug sind das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof übergeordnet.

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />

Weblinks

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