Arbeitnehmerentgelt
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Das Arbeitnehmerentgelt ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer. Es setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern, die sich wiederum in
- Nettolöhne und -gehälter
- Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
- Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer
aufteilen lassen, und aus den
- Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitgeber.
Das Arbeitnehmerentgelt bildet zusammen mit den Unternehmens- und Vermögenseinkommen das Volkseinkommen. Als Anteil am Volkseinkommen bildet es die Lohnquote.
Im Vergleich zum Bruttonationaleinkommen (BNE)
In der Abbildung ist das BNE gleich 100 % gesetzt. Die vier unteren Größen in der Abbildung Nettolöhne und -gehälter (dunkelblau), Sozialbeiträge der Arbeitnehmer (blau gekachelt) und der Arbeitgeber (gelblich gekachelt) sowie die Lohnsteuer (schwarz gekachelt) stellen das Arbeitnehmerentgelt dar.