Augustus Frederick, 1. Duke of Sussex


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August Friedrich, 1. Duke of Sussex

August Friedrich, 1. Duke of Sussex (* 27. Januar 1773 im Buckingham Palace, London; † 21. April 1843 im Kensington Palace, London) war der sechste Sohn von König Georg III. von Großbritannien und Irland und Sophie Charlotte von Mecklenburg-Strelitz

Leben

Am 4. April 1793 heiratete er die Tochter des schottischen Adeligen John Murray, 4. Earl of Dunmore, Lady Augusta Murray (1768–1830) ohne Wissen beider Eltern. Sein ehemaliger Kommilitone an der Universität Göttingen Ernst Friedrich Herbert zu Münster holte die beiden im Auftrag des englischen Hofs von Rom nach London. Obgleich die Ehe im folgenden Jahr annulliert wurde, lebten beide noch bis 1801 zusammen. Die Kinder aus dieser Ehe, deren Stammname d'Este<ref>Este. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 5, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig/ Wien 1885–1892, S. 866.</ref> wurde, waren:

1794 wurde er erneut außer Landes gesandt, und zwar unter Begleitung durch Münster nach Italien, wo beide für die nächsten fünf Jahre an wechselnden Orten Kunst und Kultur des Landes studierten, aber auch an den Höfen Italiens Beziehungen pflegten. Am 27. November 1801 wurden ihm die erblichen Titel Duke of Sussex, Earl of Inverness und Baron Arklow verliehen. Die Titel gehörten zur Peerage of the United Kingdom. 1813 wurde er zum ersten Großmeister der United Grand Lodge of England gewählt. Dieses Amt hatte er bis zu seinem Tod 1843 inne. Von 1830 bis 1838 war er Präsident der Royal Society in London. Im Jahr 1830 ernannte ihn die Bayerische Akademie der Wissenschaften zu ihrem Ehrenmitglied. Auf Vorschlag von Alexander von Humboldt ließ er ab 1836 weltweit geomagnetische Stationen einrichten. Nach Augustas Tod heiratete er am 2. Mai 1831 in zweiter Ehe Lady Cecilia Buggin (1793–1873), die 1840 zur Duchess of Inverness erhoben wurde.

August Friedrich wurde am 5. Mai 1843 auf dem Kensal Green Cemetery beigesetzt, ebenso wie seine zweite Gemahlin nach ihrem Tod 1873. Da er keinen legitimen Erben hinterließ erloschen seine Adelstitel bei seinem Tod.

Einzelnachweise

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Literatur

Weblinks