Bayerische Forstverwaltung


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Logo der Bayerischen Forstverwaltung

Die Bayerische Forstverwaltung ist zuständig für alle Belange des Waldes und der Forstwirtschaft in Bayern. Auf der Grundlage des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG) stellt sie eine ordnungsgemäße und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder sicher und unterstützt die Weiterentwicklung des Sektors Forst und Holz. Im Dialog mit Waldbesitzern, Bürgern und gesellschaftlichen Interessengruppen vermittelt sie im Spannungsfeld der Interessen und erarbeitet sachgerechte Lösungen für die Politik. Die Beschäftigten der Bayerischen Forstverwaltung sind bei Ausübung der Forstaufsicht (Art. 29 BayWaldG) und bei anderen hoheitlichen Aufgaben an der von ihnen getragenen Dienstkleidung erkennbar.

Geschichte

Die Wurzeln der Bayerischen Forstverwaltung reichen zurück bis in das Jahr 1752, als Kurfürst Max III. Joseph seiner Hofkammer am 31. Januar die Einrichtung einer eigenen Forstbehörde mitteilte, um der fortschreitenden Devastierung der Wälder entgegenzuwirken. Seither besteht in Bayern eine Staatsforstverwaltung, deren Kern trotz mehrerer Reformen stets bestehen blieb.

Die Forstverwaltungsreform Bayern von 2005 stellt einen größeren Einschnitt dar. Die Bewirtschaftung des Staatswaldes von Bayern und der Saalforste im österreichischen Sankt Martin bei Lofer erfolgt seit 1. Juli 2005 durch das Unternehmen Bayerische Staatsforsten (BaySF) mit der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), das eigens zu diesem Zweck vom Freistaat Bayern gegründet wurde. Die Bezeichnung Bayerische Staatsforstverwaltung wurde in Bayerische Forstverwaltung abgeändert. Das Personal und die Aufgaben der Bayerischen Staatsforstverwaltung wurden entsprechend der neuen Struktur auf die beiden Organisationen BaySF und Bayerische Forstverwaltung aufgeteilt.

Organisation

Die Bayerische Forstverwaltung hat selbst keine Behördenqualität. Die Bezeichnung dient als Sammelbezeichnung für die Behörden, die im Bereich der Forstverwaltung tätig sind.

  • Oberste Forstbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Abteilung Forsten, die in acht Referate aufgegliedert ist.
  • Die 47 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) mit dem Bereich Forsten sind die unteren Forstbehörden. Das Amtsgebiet der Ämter umfasst zwischen einen bis drei Landkreisen und kreisfreie Städte. Als Teil der ÄELF betreuen die einzelnen Forstreviere das Gebiet von meist mehreren Gemeinden, wobei der Tätigkeitsschwerpunkt der Forstrevierleiter bei der Beratung und Förderung der privaten und kommunalen Waldbesitzer liegt. In Bayern gibt es rund 340 Forstreviere der Forstverwaltung.

Sonderbehörden der Bayerischen Forstverwaltung sind:

Die forstlichen Sonderbehörden übernehmen als Stabstellen Teilaufgaben der Bayerischen Forstverwaltung, zum Beispiel im Bereich der Waldbesitzerberatung, forstlichen Forschung und Fortbildung.

Insgesamt sind bei der Bayerischen Forstverwaltung ca. 1.600 Personen beschäftigt.

Tätigkeiten

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

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