Camping


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25px Dieser Artikel behandelt den Begriff Camping. Zum US-amerikanischen Radioprediger siehe Harold Camping.
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Camping mit Zelten in Amsterdam
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Camping auf einem Platz in Norwegen

Camping (auch Kampieren, von lat. campus „Feld“) bezeichnet eine Form des Tourismus. Die Urlauber übernachten in diesem Fall in Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen. Wird in Zelten gecampt, so spricht man auch von Zelten.

Camping wurde Anfang des 20. Jahrhunderts populär und ist mittlerweile eine weitverbreitete Urlaubs- und Reiseform. Inzwischen finden sich weltweit Möglichkeiten, auf Campingplätzen, oft in landschaftlich reizvollen Lagen (z. B. auch in Natur- und Nationalparks) zu übernachten. Campingplätze stellen - wie auch manche Reisemobil-Stellplätze - sanitäre und elektrische Versorgungseinrichtungen zur Verfügung. Campingplätze gibt es für jeden Geschmack von der einfachen Wiese mit Waschhaus bis zu hoch komfortablen Einrichtungen mit Supermärkten, Restaurants, eigenem Schwimmbecken sowie Fernsehanschluss und Internetangebot (meist W-LAN). Übernachtungen auf Campingplätzen sind in der Regel preiswerter als in Hotels; die Preise haben sich allerdings in den begehrten Urlaubsregionen und bei komfortablen Angeboten in der Hauptsaison angenähert. In den meisten Ländern Europas ist Kampieren außerhalb dafür vorgesehener Einrichtungen (Wildes Campen) nicht erlaubt oder nur unter strengen Auflagen gestattet.

Definition

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Ein Zeltplatz in der Türkei

Der Begriff Camping umfasst eine sehr breite Spanne von Aktivitäten. Ihnen allen ist gemeinsam, nicht in Gebäuden zu übernachten, sondern die Zeit in der freien Natur oder auf - möglichst naturnahen - für das Campen vorgesehenen Einrichtungen zu verbringen. Dazu gehören einfaches Zelten in der freien Natur, bei dem der Camper nur einfache Hilfsgegenstände wie ein Zelt, einen Schlafsack, Kochgeschirr usw. nutzt bis hin zum Aufenthalt mit hochkomfortablen Wohnwagen oder Wohnmobilen auf nicht weniger komfortablen Campingplätzen.

Camping kann allein um des Campings willen durchgeführt werden. Oftmals wird es aber auch mit Sport oder anderen Aktivitäten wie Angeln, Schwimmen, Wandern, Sightseeing oder verschiedenen anderen Aktivitäten auf einem Campingplatz - z. B. Grillen - verbunden.

Camping kann die mehrwöchige Gestaltung eines Urlaubes bedeuten. Es kann aber auch die bevorzugte Übernachtungsform eines Reisenden sein. Die Spanne reicht vom Wanderer und „Rucksacktouristen“ sowie Reisenden per Fahrrad, Motorrad oder Boot mit entsprechend einfacher und leicht gehaltener Campingausrüstung bis zum Camper, der mit Wohnwagen oder Wohnmobil reist.

Eine Sonderforme des Campens ist das Dauercampen. Beim Dauercampen hat sich der Camper mit seinem Wohnwagen dauerhaft auf einem Campingplatz niedergelassen und besucht diesen in der Regel auch mehrmals im Jahr beziehungsweise verbringt dort längere Zeitabschnitte. Als Camp wird hingegen eine ortsfeste Einrichtung bezeichnet, die zwar provisorischen Charakter hat, aber nicht der Freizeitgestaltung dient und nicht im eigentlichen Sinne mit dem Camping zu vergleichen ist. Ebenso wird die Übernachtung in Kraftfahrzeugen zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit nicht als Camping verstanden.

Geschichte des Campens

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Campen in Kanada im Jahr 1907

Camping entstand Anfang des 20. Jahrhunderts, als nach dem Ersten Weltkrieg der Aufschwung mit den Goldenen Zwanzigern Einzug in Deutschland hielt. Erstmals konnte sich der Normalverbraucher Urlaub leisten, zuvor hatten Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Es lag nahe, in der freien Natur kostengünstig zu regenerieren. Man campte relativ einfach, mit Zelten und einfachen Gegenständen zur Erholung wie Faltbooten. Es entstand die sogenannte „Wochenendbewegung“.

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Eines der ersten Wohnmobile, der VW-Bus T1, Campingbus mit Hubdach
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Motorroller im Campingeinsatz (2010)

Durch den Zweiten Weltkrieg wurde die Entwicklung unterbrochen, erst nach Kriegsende und mit dem einsetzenden Wirtschaftswunder konnte sich die breite Masse wieder Urlaub leisten. Erstmals wurden Pkws umgebaut und mit Campingutensilien ausgestattet. Der im Jahr 1931 erfundene Wohnwagen trat seinen Siegeszug an. Es entstanden Begriffe wie „Stoffvilla“ oder „Haus am Haken“. In den 1960er Jahren entstand eine auf Camping spezialisierte Industrie. Es wurden extra Fahrzeuge wie der VW-Bus für das Camping umgebaut, das Camping wurde technisiert und durch Neuerungen wie die Bordtoilette komfortabler. In den letzten Jahrzehnten wurde die Palette der Angebote stetig ausgebaut, sowohl was die Anzahl der Campingplätze als auch die Hersteller von Fahrzeugen und Ausrüstung anbelangt.

Glamping

Das Wort "Glamping" steht für "glamourous camping" und bezeichnet eine auf Luxus ausgerichtete Form des Campings. Die Ausstattung von Wohnwagen und Zelten sowie der angebotene Service sind dabei sehr hochwertig und sollen den Luxus-Ansprüchen einer zahlungskräftigen Zielgruppe entgegenkommen. Der Trend stammt aus den USA und Großbritannien.<ref>"Glamping" ist Camping für ganz Anspruchsvolle, erschienen am 19. August 2011 auf welt.de, abgerufen am 26. Februar 2013</ref>

Wintercamping

Unter Wintercamping versteht man das Campen im Winter bzw. bei sehr niedrigen Temperaturen in Schnee und Eis. Wintercamping wird oft mit Wintersportarten verbunden.

Rechtliche Situation

Die Gestattung von Camping gestaltet sich von Land zu Land, teilweise auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Grund hierfür ist die gesetzliche Regelungskompetenz, welche sich in jedem Land unterscheidet. So ist die Regelung des Campens in Italien beispielsweise Sache der Kommunen, in Deutschland bestimmen Landes- und Bundesgesetze, wo Camping gestattet ist und wo nicht.

In den meisten europäischen Ländern ist Camping lediglich auf behördlich genehmigten Campingplätzen und gegebenenfalls mit Zustimmung des Grundeigentümers auf Privatgrundstücken zulässig.

Deutschland

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Ein Zelt mit Moskitonetzen zum Schutz vor Insekten

In Deutschland richten sich Verbote auf öffentlichen Straßen nach der StVO oder der StVZO. In Wohnmobilen und Campinganhängern ist das einmalige Übernachten im Wohnwagen (bei angekuppeltem Zugfahrzeug) oder in einem Reisemobil auf Raststätten und Parkplätzen geduldet. Außerhalb von Camping- bzw. Stellplätzen bzw. Privatgrundstücken ist der Aufenthalt mit einem Wohnmobil/Wohnanhänger nur für die „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ gestattet. Es darf dabei allerdings kein Aufbau von Trittstufen, Stühlen/Tischen, Grill oder z. B. Markisen stattfinden. Caravans dürfen in Deutschland auf öffentlichem Verkehrsgrund bis zu 14 Tage an einer Stelle stehen und müssen dann wie jeder normale Pkw-Anhänger gemäß § 12 Absatz 3b der Straßenverkehrsordnung entfernt werden. Für Wohnmobile gelten bei den Übernachtungen die gleichen Bedingungen wie für Wohnwagen. Nur das Abstellen ist bei Wohnmobilen wie bei einem Pkw frei von Zeiten gestattet. Zwar gibt es den Begriff „Wildes Campen“ im deutschen Recht nicht, aber ein Aufenthalt im öffentlichen Verkehrsraum, der über das zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit notwendige Maß hinausgeht, gilt als unerlaubte Sondernutzung und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

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Oft verboten: Wilde Feuerstellen
Campen an anderen Orten außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen kann unter Umständen als Ordnungswidrigkeit nach den (Landes-)Wald- oder Naturschutzgesetzen bis hin zur Straftat wie Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verfolgt werden. Dies gilt auch für typische Begleithandlungen wie das Entzünden eines Lagerfeuers oder das Hinterlassen von Abfall.

Wo Camping in freier Natur weder ausdrücklich erlaubt noch verboten ist, ist es mit Genehmigung des Grundstückseigentümers zulässig.<ref>Grillts, Übernachten im Freien Teil 3, abgerufen am 17. Juli 2013.</ref> Ausdrücklich verboten ist Camping in vielen Schutzgebieten. In Baden-Württemberg (§ 51 NatSchG), Brandenburg (§ 22(4) BbgNatSchAG, § 44(4)1 BbgNatSchG) und Schleswig-Holstein (§ 37 LNatSchG) verbieten die Landesnaturschutzgesetze Camping in freier Landschaft, also außerhalb geschlossener Ortsteile, generell. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. In den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein erlauben die Landesnaturschutzgesetze jedoch nicht motorisierten Reisenden (Wanderern, Radwanderern, Kanuwanderern, Reitern etc.), für eine Nacht Zelte auch in freier Landschaft aufzustellen, sofern keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen und das Zelten "privatrechtlich erlaubt", also vom Grundstückseigentümer gestattet ist.<ref>§ 22(1)2 BbgNatSchAG, § 44(4)2 BbgNatSchG, § 28 NatSchAG M-V, § 37 LNatSchG SH.</ref> In Mecklenburg-Vorpommern sind Nationalparke, Nationale Naturmonumente und Naturschutzgebiete generell von dem Zeltrecht ausgenommen, in Küstendünen und auf Strandwällen ist das Zelten verboten. In Schleswig-Holstein ist das Zelten in Küstendünen, auf Strandwällen und auf dem Meeresstrand verboten.

Ob das Übernachten ohne Zelt (z.B. mit Tarp, Biwaksack, Schlafsack, Hängematte) in freier Natur von dem allgemeinen Betretensrecht in den Landesnaturschutzgesetzen abgedeckt ist und deshalb keiner Genehmigung bedarf, wird unterschiedlich beurteilt.<ref>Grillts, Übernachten im Freien Teil 1, abgerufen am 17. Juli 2013.</ref> Es stellt jedenfalls keine Ordnungswidrigkeit dar.<ref>Grillts, Übernachten im Freien Teil 2, abgerufen am 17. Juli 2013.</ref>

Österreich

Wildes Campen ist in Österreich untersagt. Zugelassenes Campen ist nur auf ausgezeichneten Plätzen gestattet. Einmaliges Übernachten im Wohnmobil ist auf der Durchreise außerhalb von Campingplätzen i.a. gestattet, nicht jedoch in Wien<ref>Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend das Verbot des Kampierens (Kampierverordnung 1985)</ref>, Tirol und auch nicht in den Nationalparks und Landschaftsschutzgebieten. Ebenso wie in Deutschland ist dabei das Aufstellen von Tischen und Stühlen im Freien untersagt.

In den 1990er Jahren wurde freies Kampieren zunehmend durch Campier- oder Campingverordnungen der Länder geregelt. Als Faustregel galt um 1993: Bis zu etwa 3 Zelten, 9 Personen, 3 Nächte wird außerhalb eines bewilligten Campingplatzes toleriert, sofern der Grundstückseigentümer zustimmt, und das Ortsbild nicht beeinträchtigt und der Anstand nicht verletzt wird. Gemeinden können davon abweichende Regelungen treffen. Erholungs-Campieren wird in der Fussgängerzone vor dem Rathaus nicht passen, als Protestcamp jedoch schon. In der Badehose sich auf der Wiese vor der Wallfahrtskirche, gegenüber einer Schule oder einem Gastgarten zu sonnen wird kaum geduldet, ein Rad- oder Fusswanderer, der trotz Regens unterwegs ist, und sich bald wieder auf den Weg macht viel eher.

Campieren hat in Österreich, die Hälfte der Campierenden kommt aus Österreich selbst, in den letzten Jahren (Stand 2014) deutlich zugenommen. Bedeutend sind auch Campings im Zuge von eventuell mehrtägigen Grossveranstaltungen, wie Konzerten.<ref>http://steiermark.orf.at/news/stories/2710865/ Camping-Boom: Ein Viertel mehr Nächtigungen, ORF.at, 16. Mai 2015</ref>

Schweiz

In der Schweiz gibt es eine spezielle Form des sogenannten Jedermannsrechtes, welches es jeder Person im Prinzip gestattet, im Freien zu übernachten, soweit dabei keine Schäden entstehen oder Abfälle zurückbleiben. Dieses Recht ist allerdings in zahlreichen Kantonen durch Verbote eingeschränkt. Dort, wo es erlaubt ist, wird empfohlen, die Genehmigung des Grundstückeigentümers einzuholen. Ausserhalb der Verbotszonen ist im Generellen das Biwakieren oder das Aufstellen eines kleinen Zeltes für eine Nacht oberhalb der Waldgrenze unproblematisch. Das Schweizer Alpen-Club gibt dazu ein Merkblatt heraus.<ref>SAC Campieren & Biwakieren</ref>

Skandinavien, Schottland

In den nordischen Ländern mit Ausnahme Dänemarks und in Schottland hat sich im Laufe der Geschichte ein Nutzungsrecht für öffentlich zugängliche Bereiche in der Natur entwickelt. Dieses sogenannte Jedermannsrecht erlaubt es unter bestimmten Voraussetzungen, auf unkultiviertem Land vorübergehend zu campen, auch wenn dieses Land in Privatbesitz ist. Voraussetzungen sind beispielsweise, dass nichts beschädigt wird und keine Abfälle zurückgelassen werden. Und um näher als 150 Meter an einem bewohnten Haus (auch Ferienhütten zählen dazu) campen zu dürfen, muss die Einwilligung der Bewohner eingeholt werden. Das Befahren von unkultiviertem Land mit Motorfahrzeugen ist grundsätzlich nicht zulässig.

Kroatien

In Kroatien wacht Polizei streng darauf, dass im Tourismusgebiet nicht im Auto übernachtet wird.

Statistiken

Für viele Staaten weltweit ist der Tourismus generell und das Camping im Speziellen eine wichtige Einnahmequelle.

Deutschland

Im Jahr 2012 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 7,5 Millionen Gästeankünfte (5 Prozent mehr als 2011) auf deutschen Campingplätzen mit insgesamt 26,1 Millionen Übernachtungen (4 Prozent mehr als 2011) gezählt. Gäste aus dem Inland machten mit 6,1 Millionen Ankünften (ca. 80 Prozent aller Ankünfte) und 22 Millionen Übernachtungen (ca. 84 Prozent aller Übernachtungen) den größten Teil der Campingtouristen aus. Aus dem Ausland wurden insgesamt 1,4 Millionen Ankünfte und 4,1 Millionen Übernachtungen gezählt. Diese Ergebnisse umfassen nur das Tourismuscamping und nicht das Dauercamping. Deutsche Touristen blieben mit durchschnittlich 3,6 Übernachtungen deutlich länger, als Gäste aus dem Ausland, die durchschnittlich 2,8 Nächte auf den Campingplätzen verbrachten<ref>KORREKTUR - Campingtourismus: Übernachtungen im Jahr 2012 um 4 % gestiegen, Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes, abgerufen am 6. Februar 2013</ref>. 2013 gab es 2.869 Campingplätze in Deutschland mit einer Anzahl von etwa 228.000 Stellplätzen <ref>Monatserhebung im Tourismus vom Statistischen Bundesamt, Fachserie 6 Reihe 7.1 - November 2012, abgerufen am 6. Februar 2013</ref>. Im August 2013 übernachteten 6.071.985 Personen auf deutschen Campingplätzen.

Die Niederländer waren 2003 (neuere Zahlen nicht verfügbar) die mit Abstand wichtigste Gästegruppe unter den 1,1 Millionen ausländischen Campingtouristen: Jeder zweite ausländische Gast (54 Prozent) auf deutschen Campingplätzen kam aus den Niederlanden. Von den 3,3 Millionen Übernachtungen ausländischer Gäste entfielen sogar 64 Prozent auf die Niederländer. Mit deutlichem Abstand lagen die Dänen an der zweiten Stelle (7 Prozent der Übernachtungen ausländischer Gäste), gefolgt von den Campern aus dem Vereinigten Königreich und Belgien (je 4 Prozent). Im Jahr 2011 setzten die steuerpflichtigen Campingplätze mit einem Jahresumsatz ab 17.500 Euro rund 0,412 Milliarden Euro ohne Umsatzsteuer um.

Österreich

In Österreich übernachteten in den Jahren 2005 und 2006 insgesamt 4,93 bzw. 4,67 Millionen Menschen auf Campingplätzen, dabei war das Bundesland Kärnten mit 1,79 und 1,67 Millionen Übernachtungen knapp führend vor Tirol mit 1,34 und 1,25 Millionen.

Insgesamt übernachteten im Jahr 2006 5,4 Prozent weniger Menschen auf einem Campingplatz als noch im Vorjahr. Im Hinblick auf die Gesamtzahl der ausländischen Touristen im Land ist Deutschland führend mit einem Anteil von etwa 56 Prozent aller Gäste.

Schweiz

Innerhalb der Schweiz kamen Deutsche und Niederländer im Jahr 2010 mit 33 Prozent aller Übernachtungen nach den Schweizern mit 53 % aller Übernachtungen auf Platz zwei und drei.

Insgesamt wurden 2010 3,328 Millionen Übernachtungen gezählt, 2009 waren es mit 3,65 Millionen Übernachtungen 10,2 % mehr. 28 Prozent aller Gäste übernachteten im Tessin (etwa 921.000), danach folgen das Wallis (ca. 523.000 Übernachtungen oder 16 %) und das Berner Oberland (ca. 365.000 Übernachtungen oder 11 %).

Der durchschnittliche Gast übernachtete 3,5 Tage in der Schweiz, wobei das Tessin einen Wert von durchschnittlich 4,5 Tagen verbuchen konnte, die Zentralschweiz hingegen nur 2,4 Tage. <ref>[1] – Jugendherbergen und Campingplätze 2010</ref>.

Campingausrüstung

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Camping in der algerischen Sahara

Üblicherweise werden beim Zelten und Trekking verwendet:

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />

Literatur

  • Arnold Thunker: Mit Sack und Pack und Gummiboot. Die Geschichte des Campings, Kiepenheuer, 1999, ISBN 3-378-01034-7

Weblinks

Commons Commons: Camping – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien