Der Staatsanwalt hat das Wort: Anatomie eines Unfalls


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Episode der Reihe Der Staatsanwalt hat das Wort
OriginaltitelAnatomie eines Unfalls
ProduktionslandDeutsche Demokratische Republik
OriginalspracheDeutsch
Produktions-
unternehmen
Deutscher Fernsehfunk
Länge70 Minuten
AltersfreigabeFSK 12
EinordnungEpisode 19 (Liste)
Erstausstrahlung24. August 1971
auf DFF 1
Stab
RegieWerner Röwekamp
DrehbuchIngeborg Nössig
Besetzung

Anatomie eines Unfalls ist ein deutscher Fernsehfilm von Werner Röwekamp aus dem Jahr 1971. Das kriminologische Fernsehspiel erschien als 19. Folge der Filmreihe Der Staatsanwalt hat das Wort.

Handlung

Ein Mann hat sich vor Gericht für eine Tat zu verantworten, die zwei junge Menschen das Leben kostete. Ein Bruchteil von Sekunden machte aus einem unbescholtenen Mann einen Verbrecher. Im Gerichtssaal sehen sich aber auch alle Anwesenden gezwungen, ihr eigenes Verhalten, ihre moralische Mitverantwortung zu überprüfen. Was war geschehen? Wo lagen die Ursachen für diese Tat?

Produktion

Anatomie eines Unfalls entstand 1971 im Zuständigkeitsbereich des Deutschen Fernsehfunks, Bereich Unterhaltende Dramatik – Redaktion „Der Staatsanwalt hat das Wort“.
Szenenbild: Heinz-Helmut Bruder; Dramaturgie: Jutta Schütz; Kommentare: Peter Przybylski.

Das Filmmaterial ist zum größten Teil verschollen.

Literatur

  • Andrea Guder: Genosse Hauptmann auf Verbrecherjagd. ARCult Media, Bonn 2003, S. 107–112.

Weblinks