Dioecesis


aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Dioikesis (griechisch διοίκησις, lateinisch dioecesis, deutsch Diözese) bezeichnet ursprünglich die Verwaltung und insbesondere die staatliche Finanzverwaltung. In Athen ist in der 2. Hälfte des 4. Jahrhunderts v. Chr. epi tei dioikesei („über der Verwaltung“) als Amtsbezeichnung belegt. Dabei könnte es sich um einen einzelnen „obersten Verwaltungsbeamten“ oder um ein Gremium gehandelt haben.

Im Römischen Reich wurde der Begriff gelegentlich im Sinn eines Verwaltungsbezirkes verwendet, so von Marcus Tullius Cicero für einige kleinasiatische Bezirke.

Diözesen als Verwaltungseinheit im Römischen Reich

Reichsgliederung

Größere Verbreitung fand der Begriff erst in der Spätantike: Das Römische Reich war zunächst in 46 Provinzen aufgeteilt, die von Diokletian im Wesentlichen durch Aufteilung um 300 auf 101 Provinzen erhöht wurden, die wiederum in Diözesen zusammengefasst wurden. Der Leiter der Diözesen (und Provinzen) war der Vicarius, Stellvertreter des nach 312 aus dem militärischen Prätorianerpräfekten hervorgegangenen Zivilbeamten. Das auf die Diokletianische Einteilung zurückgehende Veroneser Verzeichnis (Laterculus Veronensis) nennt die folgenden zwölf Diözesen:

Nach der Reichsteilung 395 sah die Struktur bei vier Präfekturen, 15 Diözesen und 119 Provinzen wie folgt aus:

Die Änderungen: „Oriens“ war in „Oriens“ und „Aegyptus“ aufgeteilt worden, „Moesia“ in „Macedonia“ und „Dacia“, und „Italia“ in „Italia Annonariae“ und „Italia Suburbicariae“; „Viennensis“ war in „Septem Provinciae“ umbenannt worden.

Im Oströmischen Reich wurde die spätantike Diözesanstruktur erst angesichts der islamischen Expansion (ab 630) zugunsten der Themenverfassung aufgegeben, im Westen bereits früher.

Weitere Quellen zur Aufteilung des Reiches in Diözesen sind der Laterculus des Polemius Silvius, die Notitia Dignitatum und der Synekdemos des Hierokles.

Funktion der Diözese

Die Diözese hat bei der Gliederung des Römischen Reichs in Präfektur – Diözese – Provinz die Position einer Mittelinstanz. Ihre Funktionen sind daher:

  • gerichtliche Erstinstanz in Fällen, die für eine Entscheidung auf Provinzebene zu bedeutend sind
  • Aufsicht und Kontrolle über die Provinzen
  • Beschwerdeinstanz

Siehe auch

Literatur