Diplom-Finanzwirt (FH)
Den akademischen Grad Diplom-Finanzwirt (FH) (in Niedersachsen: Diplom-Finanzwirt (StAk)) kann man an den öffentlichen Verwaltungsfachhochschulen – Fachbereich Steuerverwaltung – bzw. den Fachhochschulen für Finanzen der einzelnen Bundesländer (in Niedersachsen: Steuerakademie – StAk) oder im Fachbereich Finanzen der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung erwerben. Früher wurde an der Fachhochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen auch der staatliche Diplomgrad Diplom-Finanzwirt ohne Zusatz vergeben.
Inhaltsverzeichnis
Ausbildung
Die Bundesländer bilden in einem dreijährigen Studium das Personal für die Beamtenlaufbahn des gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung aus. Es handelt sich um einen dualen Studiengang, der sechs Semester dauert. 21 Monate studieren die Steuerinspektoranwärter/innen bzw. Finanzanwärter an einer öffentlichen Verwaltungsfachhochschule des jeweiligen Bundeslandes (in Niedersachsen: Steuerakademie). Die restliche Zeit absolvieren sie Praktika in den verschiedenen Fachbereichen der Finanzverwaltung, auf Landesebene u. a. Arbeitnehmerveranlagung, allgemeine Veranlagung, Körperschaftsteuerveranlagung, Veranlagung von Personengesellschaften, Betriebsprüfung, Rechtbehelfsstelle und Erhebungsstelle (Kasse und Vollstreckung).
Studium und Prüfungen
Die Studienzeit an der Fachhochschule wird in Grundstudium und Hauptstudium aufgeteilt. Das Grundstudium ist dabei in drei Unterabschnitte unterteilt; dazwischen und danach die Praktika in den Dienststellen der jeweiligen Verwaltung. Bereits nach dem ersten dieser Unterabschnitte legen die Studenten eine Zwischenprüfung ab. Ferner haben sie während ihrer praktischen Ausbildung eine wissenschaftliche Arbeit zu einem steuerlichen oder sozialwissenschaftlichen Thema zu fertigen ("Diplomarbeit").
Nach dem Hauptstudium ist die Qualifikationsprüfung abzulegen, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Im schriftlichen Teil fertigen die Studenten innerhalb von eineinhalb Wochen fünf fünfstündige Prüfungsklausuren in folgenden Prüfungsfächern:
- Bilanzsteuerrecht
- Umsatzsteuerrecht
- Abgabenrecht
- Ertragsteuerrecht
- Besteuerung der Gesellschaften
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer im schriftlichen Teil bestimmte Mindestergebnisse erzielt.
Weitere Lerninhalte
Neben den prüfungsrelevanten Fächern werden den Studenten noch weitere Lerninhalte vermittelt, unter anderem:
- Allgemeines Recht
- Privatrecht/Bürgerliches Recht (insbesondere Vertragsrecht)
- Öffentliches Recht
- Bewertungsrecht
- Wertpapierrecht
- Handelsrecht
- Finanzwissenschaft
- Betriebswirtschaftslehre
- Volkswirtschaftslehre
- Juristische Methodenlehre
- Sozialpsychologie
- Kommunikation
- Präsentationstechniken
Perspektiven
Nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung und Übernahme nach Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe, arbeiten die Diplom-Finanzwirte (FH bzw. StAk) im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung. Als Steuerinspektoren sind sie etwa Sachbearbeiter in der steuerlichen Veranlagung, Betriebsprüfer oder arbeiten auch in der Steuerfahndung.
Der Studiengang zeichnet sich durch seine Polyvalenz aus. Diplom-Finanzwirte (FH / StAk) können nicht nur in der Finanzverwaltung, sondern auch als Sachverständige in den Kommissariaten für Wirtschaftskriminalität und in der freien Wirtschaft arbeiten, z.B. in Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften oder in den Steuerabteilungen großer Unternehmen.