Distrito Federal do Brasil


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Distrito Federal do Brasil

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Symbole
Flagge Wappen
Basisdaten
Staat Brasilien
Hauptstadt Brasília
Fläche 5789,2 km²
Einwohner 2.570.160 (2010)
Dichte 444 Einwohner pro km²
ISO 3166-2 BR-DF
-15.78-47.78Koordinaten: 15° 47′ S, 47° 47′ W{{#coordinates:-15,78|-47,78|primary
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Eine Zufahrtsstraße zum Bundesdistrikt

Der Distrito Federal von Brasilien ist ein Bundesdistrikt rund um die Hauptstadt Brasília. Der liegt im zentralen Hochland inmitten des Bundesstaates Goiás.

Geschichte

Município Neutro und Distrito Federal 1834–1960

Bevor Brasília Hauptstadt wurde, war dies seit 1763 Rio de Janeiro, davor Salvador da Bahia. Bereits 1834 trennte man die Stadt Rio de Janeiro als Município Neutro (Neutrale Stadt) von der Provinz Rio de Janeiro und schuf somit einen ersten Hauptstadtdistrikt. Mit dem Ende des brasilianischen Kaiserreichs und der Umwandlung der Provinzen in Bundesstaaten wurde 1889 aus der Município Neutro der Distrito Federal.

Mit der Verlegung der Hauptstadt nach Brasília im Jahr 1960 und der Bildung des dortigen Distrito Federal wurde der bisherige in Rio de Janeiro in den Bundesstaat Guanabara umgewandelt. 1975 wurde Guanabara Teil des Bundesstaats Rio de Janeiro.

Entstehung der Planhauptstadt

Bereits 1823 wurde in einem Gesetzentwurf die Idee der Schaffung einer künstlichen Planhauptstadt nach dem Vorbild Washingtons eingebracht. Als Gründe wurden die Unsicherheit der damaligen Haupt- und Küstenstadt Rio de Janeiro gegen äußere Feinde wie gegen innere Unruhen ebenso wie eine Förderung des unterentwickelten Landeszentrums genannt. Es dauerte aber bis 1891, bis das Projekt Eingang in die Verfassung fand.

In den folgenden Jahrzehnten wurde mal mit mehr, mal mit weniger Enthusiasmus daran geplant und zum Teil auch schon gebaut. Bis in die 1950er Jahre dauerte es, bis unter Präsident Juscelino Kubitschek die endgültige Planung und Umsetzung des Distrito Federal durchgeführt wurde und mit dem Umzug von Präsident, Parlament und Oberstem Gericht zum 21. April 1960 in Kraft trat.

Verwaltungsgliederung

Neben der Hauptstadt Brasília (200.000 Einwohner), die mit 472,12 Quadratkilometer ca. acht Prozent der Gesamtfläche ausmacht, besteht der Bundesdistrikt aus 18 weiteren Verwaltungsregionen (Regiões Administrativas) mit weiteren 1,851 Millionen Einwohnern.

Bis 1969 stand dem Distrito Federal ein Präfekt (Prefeito) vor, seitdem hat der Distrikt einen Gouverneur (Governador) als Oberhaupt und er entsendet, wie jeder brasilianische Bundesstaat, drei Mitglieder in den Senat und ebenso Abgeordnete in die Câmara dos Deputados.

Die Einwohnerzahlen in der folgenden Tabelle beziehen sich auf die Volkszählung vom 1. August 2000.

Verwaltungsregionen im Distrito Federal do Brasil
Name Fläche in km² Anteil in % Einwohnerzahl Anteil in % Einwohner/km²
Brasília 472,12 8,1 198.422 9,6 420,0
Brazlândia 474,83 8,2 52.698 2,5 110,9
Candangolândia 6,61 0,1 15.634 0,7 2.365,2
Ceilândia 230,33 3,9 344.039 16,7 1.493,6
Cruzeiro 8,90 0,2 63.883 3,1 7.177,8
Gama 276,34 4,7 130.580 6,3 472,5
Guará 45,46 0,7 115.385 5,6 2.538,1
Lago Norte 66,08 1,1 29.505 1,4 446,5
Lago Sul 183,39 3,1 28.137 1,3 153,4
Núcleo Bandeirante 80,43 1,3 36.472 1,7 453,4
Paranoá 853,33 14,7 54.902 2,6 64,3
Planaltina 1.534,69 26,5 147.114 7,1 95,8
Recanto das Emas 101,22 1,7 93.287 4,5 921,6
Riacho Fundo 56,02 0,9 41.404 2,0 739,0
Samambaia 105,70 1,8 164.319 8,0 1.554,5
Santa Maria 215,86 3,7 98.679 4,8 457,1
São Sebastião 383,71 6,6 64.322 3,1 167,6
Sobradinho 572,59 9,8 128.789 6,2 224,9
Taguatinga 121,55 2,0 243.575 11,8 2.003,9
Distrito Federal 5.789,16 100 2.051.146 100 354,3

Verfassung

Ähnlich wie etwa die österreichische Bundeshauptstadt Wien vereint der Bundesdistrikt großteils die Kompetenzen der Gebietskörperschaften zweier Niveaus. So gibt es etwa nur eine Legislative – anstatt wie sonst üblich eine bundesstaatliche und eine der Gemeinde – und nur eine Exekutivgewalt, die vom Gouverneur, der gleichzeitig die Befugnisse eines Bürgermeisters innehat, ausgeübt wird. Allerdings werden im Bundesdistrikt etliche Aufgaben, die sonst den Bundesstaaten obliegen, von der Unionsregierung ausgeübt, wie etwa die ordentliche Polizeigewalt.

Weblinks