Doktor der Naturwissenschaften


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Doktor der Naturwissenschaften (Deutschland und Österreich: Dr. rer. nat. für lateinisch doctor rerum naturalium; in englischer Schreibung RNDr, nachgestellt; Schweiz: Dr. sc. nat. für lateinisch doctor scientiarum naturalium)<ref>Wahrig: Die deutsche Rechtschreibung, Bertelsmann</ref><ref>Duden zum Dr. rer. nat.</ref> ist ein Akademischer Grad.

Er wird nach erfolgreicher Promotion in den Fächern Biologie, Chemie, Geographie, Geologie, Mathematik, Informatik, Pharmazie, Physik und Psychologie in Deutschland ausschließlich durch Universitäten und Technischen Hochschulen mit Promotionsrecht<ref>Promotionsordnung für die Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen vom 27.09.2010</ref> verliehen. In den entsprechenden Fakultäten können nach unterschiedlichen Kriterien verschiedene Doktortitel vergeben werden. Beispielsweise verleiht die Fakultät für Informatik des Karlsruher Instituts für Technologie sowohl den Dr. rer. nat. als auch den Dr.-Ing.<ref>Promotionsordnung der Fakultät für Informatik des KIT</ref>. Der Doktortitel basiert typischerweise auf einer oft drei- bis siebenjährigen Forschungstätigkeit in einem dieser Fachgebiete mit anschließender Anfertigung der Dissertation (Doktorarbeit) und mündlicher Prüfung. Die Dissertation besteht in der Regel aus einer Monographie, in der die Forschungstätigkeit und deren Ergebnisse beschrieben werden. In jüngster Zeit kann, an einigen Universitäten, anstelle der Monographie auch eine kumulative Dissertation eingereicht werden, die neben einer Einleitung aus einer Sammlung von Artikeln besteht, die einen Peer-Review-Prozess durchlaufen haben und bereits in wissenschaftlichen Fachzeitschriften veröffentlicht wurden. In der mündlichen Prüfung verteidigt der Doktorand seine Dissertation in einem Promotionskolloquium vor einem Promotionskomitee. Abhängig von der Promotionsordnung und dem Werdegang des Doktoranden kann die mündliche Prüfung auch stattdessen aus einem Rigorosum bestehen. Die exakten Erfordernisse für eine erfolgreiche Promotion sind je nach Hochschule unterschiedlich und in den jeweiligen Prüfungsordnungen oder Promotionsordungen der Hochschulen bzw. Fakultäten festgelegt. Abhängig von der Universität wird statt des Dr. rer. nat. der Dr. phil. nat. für lateinisch doctor philosophiae naturalis vergeben.<ref>Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fachbereiche der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main</ref>

In Österreich wird er als Abschluss einer naturwissenschaftlichen Fakultät nur von den öffentlichen (staatlichen) Universitäten vergeben.<ref name="gv.at">Ph.D./Doktorgrade an öffentlichen und privaten Universitäten. help.gv.at;
Akademische Grade. Wissenschaftsministerium: bmwfw.gv.at → Studieren in Österreich (dort insb. die Zusammenfassende Aufstellung der akademischen Grade); beide abgerufen 4. Oktober 2015.</ref> Hier gibt es auch den Titel Dr. nat. techn. Doktor der Bodenkultur (BOKU Wien),<ref>Diese Universität steht im Profil traditionell zwischen einer naturwissenschaftlichen Fakultät und einer technischen Hochschule.</ref> und die entsprechenden Titel Bakk. rer. nat. und Mag. rer. nat. Private Hochschulen vergeben den Titel nicht.<ref name="gv.at"/> Fachhochschulen haben kein Promotionsrecht und vergeben MSc oder M.Sc. Master of Science in Natural Sciences (resp. BSc oder B.Sc. Bachelor of Science in Natural Sciences).<ref name="gv.at"/>

Einzelnachweise

<references />