Promotion (Doktor)


aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Doktorand)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Promotion (lat. promotio ‚Beförderung‘) ist die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors oder einer Doktorin<ref>Vgl. z. B. § 51 Abs. 2 Z 14 Universitätsgesetz 2002 i. d. g. F. [1]</ref> in einem bestimmten Studienfach und in Form einer Promotionsurkunde. Sie gilt als Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, sowie einer mündlichen Prüfung (Rigorosum,<ref>Vgl. z. B. Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg i. d. F. vom 1. Januar 2005, § 38 (2) oder Bayerisches Hochschulgesetz i. d. F. vom 23. Mai 2006, Art. 64 (1) oder § 87 des österreichischen Universitätsgesetzes 2002.</ref> Disputation oder Kolloquium). Das Promotionsrecht besitzen Universitäten und (in Deutschland) ihnen gleichgestellte Hochschulen.

Personen, die eine Promotion anstreben und deren Absicht und Eignung von einer promotionsberechtigten Institution bestätigt wurde, werden als Doktoranden, Doktorandinnen, Promotions- oder Doktoratsstudenten oder -studierende, Promovenden, Dissertanten/-innen (Schweiz, Österreich), Doktorierende (Schweiz, Liechtenstein) oder englisch als PhD student bezeichnet.

Statistik

Deutschland<ref>Statistisches Bundesamt – Fachserie 11 Reihe 4.2 – Prüfungen an Hochschulen, Verschiedene Jahre, Angaben bis 1992 für Westdeutschland, ab 1993 für Gesamtdeutschland</ref>
Jahr Hochschul-
Absolventen
Promotionen Prozent
1900 01.160
1982 131.126 12.963 09,89
1985 146.920 14.951 10,18
1990 166.101 18.494 11,13
1995 229.920 22.387 09,74
2000 214.473 25.780 12,02
2005 252.482 25.952 10,29
2010 361.697 25.629 07,09
2013 436.420 27.707 06,35

Vom Sommersemester 1891 bis zum Wintersemester 1911/12 wurden in Preußen 23.217 Personen promoviert – je Studienjahr durchschnittlich 1160 Promovierte bei 33.000 Studenten an Hochschulen mit Promotionsrecht.<ref> Siegfried Wollgast: Zur Geschichte des Promotionswesens in Deutschland. Graetz Dr. Frank Verlag, 2001, ISBN 978-3-89074-012-6, S. 133.</ref> In Deutschland wurden 1999 insgesamt 24.172 Personen promoviert, 2013 waren es 27.711 Personen. Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2008 insgesamt 309.364 Hochschulabschlüsse abgelegt.<ref>Statistisches Bundesamt – Fachserie 11 Reihe 4.2 – 2013 – Prüfungen an Hochschulen</ref>

Im Abschlussjahr 2013 wurden in Deutschland 27.711 Promotions-Prüfungen abgelegt, davon wurden 27.707 bestanden und 4 nicht bestanden. Von den bestandenen Prüfungen ist bei 26.755 Prüfungen die Note bekannt: 4.434 (16,6 %) erhielten die Note mit Auszeichnung, 14.801 (55,3 %) die Note sehr gut, 6.501 (24,3 %) die Note gut, 953 (3,6 %) die Note befriedigend und 66 (0,2 %) die Note ausreichend.<ref>Statistisches Bundesamt – Fachserie 11 Reihe 4.2 – 2013 – Prüfungen an Hochschulen</ref>

Überblick

Datei:Dorothea Erxleben.jpg
Die erste promovierte Ärztin in Deutschland: Dorothea Christiane Erxleben

Der Doktor ist in den meisten Staaten der höchste akademische Grad. Zweck der Promotion ist es, die Fähigkeit zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit im Rahmen der Bearbeitung eines thematisch begrenzten Forschungsbereichs (Spezialgebiet) zu belegen; im Mittelpunkt steht die Anfertigung einer Doktorarbeit (Dissertation), welche neue wissenschaftliche Ergebnisse enthält. Die Promotion ist z. B. Voraussetzung dafür, um bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft eigenständig Projektanträge stellen zu können. Mit der Promotion gilt die wissenschaftliche Ausbildung grundsätzlich als abgeschlossen. Im Gegensatz zur Promotion weist die Habilitation dann die Fähigkeit nach, das gesamte Fachgebiet auf hohem Niveau in Forschung und Lehre zu vertreten.

Eine Sonderrolle nehmen medizinische Promotionen ein. Zum einen kann die Arbeit an der Dissertation schon vor Studienende begonnen werden, zum anderen sind die Promotionen hinsichtlich Anspruch und Umfang teilweise eher mit Diplomarbeiten in naturwissenschaftlichen Fächern vergleichbar. Aus diesem Grund wird der deutsche Dr. med. durch den European Research Council nicht ohne weitere Auflagen (abgeschlossene Facharztweiterbildung; berufliche Position, die einem Ph.D. entspricht) dem Ph.D. gleichwertig erachtet, sondern wie ein Berufsdoktorat mit einer Masterthesis gleichgestellt.<ref>[2]</ref> An manchen geisteswissenschaftlichen Fakultäten konnten früher im Haupt- und in den Nebenfächern hervorragende Studenten ohne vorheriges Abschlussexamen ausnahmsweise, nach zweifacher Professorenbegutachtung, zur Promotion zugelassen werden. Diese sogenannte „einzügige“ Promotion ist nicht mehr möglich. Auch die „grundständige“ Promotion, bei der vom Studienbeginn an nur die Promotion als Abschluss angestrebt wird, ist an den meisten deutschen Universitäten spätestens um 1990 für die große Mehrheit der Fächer abgeschafft worden.<ref>[3]</ref><ref>[4] (PDF)</ref> Im 19. Jahrhundert war auch die Absenzpromotion (Promotion in absentia) besonders in Deutschland nicht selten.

Die Promotion ist in Deutschland grundsätzlich eine Voraussetzung für die Habilitation. Je nach Hochschulgesetz der Länder ist eine Promotion in aller Regel erforderlich für die Beschäftigung als Professor oder zunächst als Juniorprofessor.

In Österreich und bei fachlich korrekter Verwendung des Begriffs auch in Deutschland versteht man unter Promotion die Verleihung des Doktorgrades, nicht die dazu erforderliche Prüfung oder gar das vorhergehende Doktorats- beziehungsweise Promotionsstudium. Das Wort Promotion ist aus dem lateinischen promotio, von promovere (‚vorwärtsbewegen‘, ‚befördern‘), abgeleitet. Der Kandidat wird nach erfolgreich bestandener Prüfung von der Fakultät oder einem Vertreter zum Doktor promoviert, das heißt befördert oder erhoben. Zudem hat es sich allgemein eingebürgert, das Wort auch intransitiv in der Form „ich promoviere“ zu verwenden, womit dann aus der Sicht des Kandidaten seine Ableistung der Prüfung und der dafür erforderlichen besonderen Studienleistungen gemeint ist.

Im Mittelalter erforderte das Promotionsverfahren die Leistung verschiedener Eide, unter anderem einen Eid vor dem Rektor auf die Statuten der Universität, sowie ein privates und ein öffentliches Examen. Das examen privatum, in der Regel eine Kommentierung ausgewählter Prüfungstexte mit Verteidigung der dabei vertretenen Thesen, fand vor dem Gremium der Professoren (magistri regentes) der Fakultät und zuweilen auch unter Beteiligung von Professoren der Artistenfakultät statt. Bei diesem Privatexamen, das oft auf einem öffentlichen Platz unter freiem Himmel abgehalten wurde, war die Öffentlichkeit zugelassen, sie besaß aber kein Fragerecht. Nach Abschluss des Privatexamens stimmte das Gremium darüber ab, ob der Kandidat würdig sei, den akademischen Grad eines licentiatus zu führen. Der Erwerb des Doktorgrades war jedoch an die Absolvierung des examen publicum gebunden, einer Antrittsvorlesung mit anschließender Disputation, bei der der Kandidat seine Thesen auch gegen Einwände der Öffentlichkeit zu verteidigen hatte, und bei der jeder anwesende Student frageberechtigt war. Erst nach Absolvierung des öffentlichen Examens erfolgte die feierliche Inauguration und Verleihung der Insignien, zu denen ein Buch, ein goldener Ring und der Doktorhut in Gestalt eines Baretts gehörte. Das mittelalterliche Verfahren blieb mit vielen Varianten und Modifikationen auch in der frühen Neuzeit gültig. Zu den wichtigsten Neuerungen gehörte dabei die allmähliche Einführung der schriftlichen Inauguraldissertation, die aus der schriftlichen Formulierung und Publizierung von Thesen zum Zweck der Einladung zum öffentlichen Examen entstand und sich zu einem obligatorischen Prüfungsteil entwickelte.

Promotionsverfahren

Allgemeines

Die Promotion wird eingeleitet, nachdem der Doktorand eine Doktorarbeit (Dissertation) vorgelegt hat. Diese Arbeit ist eine wissenschaftliche Forschungsarbeit, die eine eigenständig erbrachte, mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen abschließende Forschungsleistung dokumentiert. Nach Annahme der Dissertation durch die Fakultät oder eine von ihr eingesetzte Kommission und der Einholung von Gutachten erfolgt eine mündliche Prüfung (Rigorosum) oder ein wissenschaftliches Streitgespräch (Disputation), das oft (aber keineswegs immer) das Thema der Dissertation zum Gegenstand hat. Diese mündliche Verteidigung einer Doktorarbeit ist in aller Regel öffentlich und wird vor Hochschullehrern und ggf. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens abgelegt.

Das Promotionsverfahren ist nach der Gesamtbewertung abgeschlossen; in der Regel ist ein Doktorand in Deutschland allerdings erst dann berechtigt, die Bezeichnung Dr. zu führen, nachdem der Promovend die Publikation seiner Dissertation nachgewiesen hat. Einige Promotionsordnungen gestatten denjenigen, die das Verfahren abgeschlossen, aber die Dissertation noch nicht veröffentlicht haben, bis auf weiteres die Bezeichnung Dr. des. (doctor designatus) zu führen.

Zum Verfahren muss auf die individuellen Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten hingewiesen werden. Im Rahmen des laufenden Bologna-Prozesses wurde auch eine Aussage zu den doctoral studies getroffen. Es ist nicht nur mit der Schaffung gemeinsamer Systeme für einheitliche Studienabschlüsse (Bachelor-Grad und Master-Grad), sondern darüber hinaus eines einheitlichen Doktorgrades zu rechnen. Auf der Bologna-Nachfolge-Konferenz 2005 in Bergen wurden Promotionsstudiengänge (Graduiertenschulen) bekräftigt, die auch bereits in einigen Landeshochschulgesetzen verankert sind und zum akademischen Grad Doctor of Philosophy (Ph.D.) führen können.<ref>Vgl. z. B. Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg i. d. F. vom 1. Januar 2005, § 38 (2) oder Bayerisches Hochschulgesetz i. d. F. vom 23. Mai 2006, Art. 64 (2) und Art. 66 (2).</ref>

Es besteht auch die Möglichkeit, auf Basis einer Vereinbarung zwischen zwei Universitäten in verschiedenen Staaten eine binational betreute Promotion durchzuführen („cotutelle de thèse“). Dies erfordert die Mitwirkung von Betreuern beider Hochschulen während des Promotionsverfahrens (etwa als Gutachter oder Prüfer) sowie Forschungsaufenthalte an der beteiligten ausländischen Hochschule. In diesem Verfahren werden nicht zwei Doktorgrade erworben, sondern ein einzelner Titel.<ref>Cotutelle de thèse – Promotionsverfahren mit bi-nationaler Bedeutung? Das Verfahren. Hochschulrektorenkonferenz, abgerufen am 19. September 2015.</ref>

Ablauf

Der Ablauf eines Promotionsverfahrens wird in der Prüfungsordnung des zuständigen Fachbereiches festgelegt. Das Verfahren kann von Hochschule zu Hochschule und von Fach zu Fach sehr unterschiedlich sein. In der Regel enthält es folgende Positionen:

  1. Geeigneter Studienabschluss (in der Regel gutes bis sehr gutes Examen),
  2. Gegebenenfalls weitere Qualifikationsvoraussetzungen, zum Beispiel Seminarscheine, Sprachnachweise (Latinum, Graecum etc.) etc.
  3. Wahl eines Betreuenden (i. d. R. Prof.) (Doktorvater, m/w),
  4. Anmeldung des Promotionsvorhabens beim Promotionsausschuss einer Fakultät an einer Universität,
  5. Annahme als Promotionsstudent,
  6. Anfertigung der Dissertation.

Die durchschnittliche Dauer schwankt je nach Fachrichtung und Thema der Arbeit. Nach einer Umfrage der Universität Marburg dauert sie im Schnitt vier bis fünf Jahre.<ref>„Doktorarbeit dauert meistens länger.“ Süddeutsche Zeitung vom 2./3. Februar 2002, Seite V1/22 [5]</ref> In den Ingenieurwissenschaften und der Informatik ergab eine Umfrage eine durchschnittliche Dauer von 5,4 Jahren.<ref>Forschung & Lehre: Erfolgreich zum Dr.-Ing., PDF, Juli 2011, Ausgabe 7/11, S. 534</ref> Mediziner beginnen ihre Dissertation häufig gegen Ende ihres Studiums, die Dauer ist dabei jedoch sehr unterschiedlich und reicht von wenigen Semestern (klinisch-theoretische Promotionsarbeit) bis zu mehreren Jahren (medizinhistorische oder experimentelle Promotionsarbeiten). In anderen naturwissenschaftlichen Fächern und in den Geisteswissenschaften sind, insbesondere bei forschungs- und empirielastigen Themen, auch eine Dauer bis zu fünf Jahren üblich. Der Doktorand ist häufig – vor allem in den Naturwissenschaften – in dieser Zeit beim jeweiligen Institut angestellt. Juristen investieren etwa eineinhalb bis drei Jahre, bei umfangreichen empirischen Arbeiten zweieinhalb bis vier Jahre.

Die Dissertation umfasst je nach Fachrichtung zwischen 25 und mehreren hundert Seiten. Während der Promotionszeit sind ggf. (je nach Uni, Fakultät, Fach und Lehrstuhl):

  1. Doktorandenseminare (Oberseminare) zu besuchen,
  2. Fachpublikationen zu veröffentlichen,
  3. beim Lehrangebot des Lehrstuhls oder Instituts mitzuarbeiten (Klausuren stellen und korrigieren, Übungen halten, Skripte überarbeiten und ähnliches),
  4. Einreichen der Dissertation beim Promotionsausschuss,
  5. Erstellung von zwei bis drei Gutachten durch die Opponenten,
  6. Mündliche und öffentliche Verteidigung (Disputation) und/oder Rigorosum,
  7. Vorbereitung der Doktorarbeit zur wissenschaftlichen Publikation,
  8. Einholung der Druckgenehmigung (Imprimatur), sofern noch nicht erteilt (bei Arbeiten der katholischen Theologie muss eventuell noch eine kirchliche Billigung eingeholt werden [Nihil obstat, lat. für ‚Nichts steht im Weg‘]),
  9. Publikation einschließlich Ablieferung von Pflichtexemplaren bei den Bibliotheken. Einige Fakultäten erlauben inzwischen auch die Veröffentlichung der Dissertation durch Publikation im Internet.

Vor allem in naturwissenschaftlichen Fächern wird des Öfteren eine kumulative Dissertation erstellt. Hierbei werden Teilaspekte der eigenen Forschungsarbeit in eigenständigen Manuskripten zusammengefasst und allein oder mit Koautoren in begutachteten Fachzeitschriften (Reviewed Papers) veröffentlicht. Die einzelnen Publikationen, die natürlich in einem Sinnzusammenhang stehen sollen, werden anschließend kumuliert, d. h. als einzelne Kapitel zusammengefasst und als Dissertation eingereicht. Die nötige Gesamtzahl der Manuskripte und der Anteil der bereits veröffentlichten Kapitel wird durch die jeweilige Promotionsordnung festgelegt. Der Doktorand gelangt durch das Kumulieren zu einem übersichtlicher gegliederten Promotionsablauf, erlernt die Methodik des Publizierens und kann statt eines Einzelwerks mit geringem Verbreitungswert mehrere Veröffentlichungen vorweisen, die von den Fachkollegen weit stärker wahrgenommen werden.

In der Regel müssen in Deutschland während der Promotionsarbeit keine Lehrveranstaltungen besucht werden. Sollte man in einem Fach promovieren, das man zuvor nicht studiert hat, ist das anders. Dann absolviert man parallel zur Dissertation ein „Promotionsstudium“, das Lehrveranstaltungen einschließt.

Eine Promotion bringt für außeruniversitäre Karrieren nicht in allen Berufen oder Wirtschaftszweigen Vorteile. In größeren Unternehmen steigen in der Regel die Chancen eines beruflichen Aufstiegs und höheren Einstiegsgehalts. Dies wird zumeist durch einen späteren Berufseinstieg und niedrigere Verdienste während der Arbeit an der Dissertation relativiert.

Die Konkurrenz ist bei manchen Forschungsthemen sehr groß und auch der Druck, als Erster zu bestimmten Themen (Ergebnisse) zu veröffentlichen. In der Praxis bedeuten frühere Veröffentlichungen durch andere keineswegs eine „Entwertung“ der eigenen Arbeit, sofern auch diese Veröffentlichungen bei der eigenen Arbeit berücksichtigt werden.

Der Anteil der Frauen unter den Promovenden ist in den meisten Fächern und Regionen geringer als der der Männer. Der Frauenanteil lag im Jahr 2000 bei 34 %, im Jahr 2008 bei 42 %.<ref>Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 266 vom 16. Juli 2009 (Memento vom 20. Juli 2009 im Internet Archive)</ref>

Bewertung

Deutschland

Die Gesamtbewertung der Promotionsleistung erfolgt je nach Promotionsordnung mit lateinischen oder deutschen Noten. Die Bedeutungen sind je nach Hochschule und teilweise sogar innerhalb einer Universität in den Fakultäten unterschiedlich. Die Bewertungssysteme unterscheiden sich auch insgesamt erheblich. So gibt es, je nach Universität, drei bis sechs Notenstufen oder auch verschiedene Notenstufen für die schriftliche und die mündliche Leistung. Auch die Verleihung einer Auszeichnung ist unterschiedlich. An einigen Universitäten folgt die Note mit Auszeichnung einem Automatismus und ergibt sich, wenn aus den schriftlichen und mündlichen Leistungen ein bestimmter Durchschnitt erreicht wird, an anderen Universitäten handelt es sich nicht um eine eigenständige Note, sondern um eine Bemerkung zur Note sehr gut, an wieder anderen Universitäten muss eine zusätzliche Begutachtung vor Erteilung dieser Note erfolgen. Das System lässt sich auch nicht einfach in Schulnoten übertragen. An manchen Universitäten wird die Note mit Auszeichnung mit der Note 0 oder 0,5 umschrieben, an anderen mit der Note 1 oder sehr gut. Manche Promotionsordnungen sehen die Noten satis bene nicht vor und umschreiben rite mit befriedigend als niedrigstmögliche Note zum Bestehen. Auch ist unterschiedlich geregelt, welche Note ein Nichtbestehen zur Folge hat. Das kann, je nach System, die 4, die 5 oder die 6 sein. Generell wird aber die folgende Abstufung erkennbar. In Klammern sind Umschreibungen angegeben, die aber die jeweilige Promotionsordnung auch abweichend festlegen kann:

  1. summa cum laude, mit höchstem Lob, mit Auszeichnung, ausgezeichnet (eine hervorragende Leistung),
  2. magna cum laude, mit großem Lob, sehr gut (eine besonders anzuerkennende Leistung),
  3. cum laude, mit Lob, gut (eine den Durchschnitt übertreffende Leistung),
  4. satis benegenügend, befriedigend (eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht),
  5. rite, ausreichend (eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt),
  6. non probatum, non sufficit, non rite, insufficienter, ungenügend, nicht bestanden (eine an erheblichen Mängeln leidende, insgesamt unbrauchbare Leistung).

Je nach Promotionsordnung kann auch die Dissertation selbst eine Note erhalten. Dieses Prädikat wird innerhalb der Empfehlung der Gutachter für die wissenschaftliche Leistung angegeben. Hierfür werden lateinische oder deutsche Noten vergeben, deren Bedeutungen je nach Hochschule und Fachbereich wieder unterschiedlich sein können (siehe Ausführungen oben). Sie können den Gesamtnoten entsprechen. Als Besonderheit kann auch eine der folgenden Formulierungen gewählt werden:

  • opus eximium, außerordentliche Arbeit,
  • opus valde laudabile, sehr gute Arbeit,
  • opus laudabile, gute Arbeit,
  • opus idoneum, befriedigende Arbeit.

In der DDR unterschied man entsprechend dem sowjetischen System zwischen A- und B-Promotion. Letztere war der Habilitation gleichgesetzt.

Frankreich

In Frankreich werden, auch schon im Abitur, französische Bezeichnungen verwendet: très bien avec félicitations du jury („sehr gut mit Glückwünschen der Prüfungskommission“), très bien („sehr gut“), bien („gut“) und assez bien („gut genug“). Einige Grandes Écoles wie das Institut d’études politiques de Paris und die HEC Paris vergeben hingegen die lateinischen und englischen Notenbezeichnungen summa cum laude / graduated with highest honors für die besten 2 % und cum laude / graduated with honors für die folgenden 5 % eines Jahrgangs.

Für den Doktor werden analog die Bezeichnungen très honorable avec félicitations du jury, très honorable und honorable verwendet. Die Ehrung félicitations du jury ist an den meisten Universitäten nicht mehr offiziell.

Italien

In Italien wurde der Grad dottore traditionell mit dem ersten Studienabschluss (laurea, vergleichbar mit dem deutschen Diplom, Magister und Master) verliehen. Die eigentliche darauf aufbauende in der Regel dreijährige Promotion (es sind Verlängerungen, aber nicht Verkürzungen möglich) verleiht den Grad dottore di ricerca und wurde als höchster in Italien erreichbarer Studienabschluss 1980 eingeführt (gleichzeitig wurde die Habilitation abgeschafft); 1997 bis 1999 wurden Einzelheiten u. a. im Zulassungs- und Prüfungsverfahren geändert. Die Promotion wird nach angelsächsischem, insbesondere US-Vorbild nicht benotet mit der Begründung, dass die Güte der Promotion objektiv durch die daraus hervorgegangenen Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften resultiere. Allerdings wird das gesamte Verfahren von zahlreichen Gutachten begleitet: zur Fortsetzung des Promotionsvorhabens ist jedes Jahr ein Beschluss des Promotionsausschusses auf Grund eines befürwortenden Gutachten des Betreuers erforderlich, zur Zulassung zur Disputation durch den Promotionsausschuss werden ein befürwortendes Gutachten des Betreuers und ein weiteres von einem Zweitgutachter vorausgesetzt, und nach der Disputation verfasst die in der Regel dreiköpfige Prüfungskommission eine kurze oft nur halbseitige Beurteilung, aus der meist hinreichend klar hervorgeht, ob die Arbeit als außergewöhnlich hervorragend, durchschnittlich gut oder gerade ausreichend eingestuft wurde. Jedoch wird keines dieser Gutachten und Beurteilungen der Promotionsurkunde angehängt; sie werden lediglich in den Akten verwahrt.

Die traditionelle Benotung der laurea erfolgt auf der Grundlage einer Zehnerskala mit 10/10 als bester Note und 6/10 als „ausreichend“ in der Weise, dass von den elf Mitgliedern der Prüfungskommission theoretisch jedes eine Note vergibt, die zu den anderen addiert wird. Tatsächlich wird zum Notendurchschnitt aus den Leistungsprüfungen, umgerechnet in 110tel, ein von der Prüfungskommission festgelegter Bonus für die schriftliche Abschlussarbeit (tesi di laurea) hinzuaddiert. Die Note 100/110 besagt also, dass der Kandidat 100 von 110 möglichen Punkten erreichte. Die Mindestnote ist 66/110. Bei besonders guten Leistungen wird die Note 110/110 e lode vergeben. Eine Ausnahme bildete das Politecnico di Milano (Technische Hochschule Mailand), wo die Prüfungskommission aus zehn Mitgliedern bestand, und die Bestnote demzufolge 100/100 war, eventuell zusätzlich mit lode. Bereits in den 1990er Jahren wurde die Bologna-Reform vorweggenommen und die alte laurea mit vier oder fünf Jahren Regelstudienzeit in zwei modular aufeinanderbauende Studienabschlüsse aufgeteilt, ein erstes nach drei Jahren (laurea di primo livello, dem Bachelor vergleichbar) und ein zweites nach weiteren zwei Jahren (laurea di secondo livello, dem Master vergleichbar). Die Promotion (dottorato di ricerca) bleibt der höchste in Italien erreichbare Abschluss und kommt als dritte Stufe, allerdings ist ihr weiterhin nicht der dottore-Titel reserviert, was z. B. vom Verein der italienischen Doktoranden ADI kritisiert wurde, weil dies Missverständnisse im Ausland verursacht.

Luxemburg

Die Bewertung in Luxemburg findet auf der Basis einer fünfstufigen Skala statt:

  1. excellent, ausgezeichnet, outstanding
  2. très bien, sehr gut, very good
  3. bien, gut, good
  4. assez bien, befriedigend, fair
  5. passable, ausreichend, sufficient

Niederlande

In den Niederlanden besteht ausschließlich die Bezeichnung cum laude. Sie entspricht der Auszeichnung summa cum laude im deutschen System.

Österreich

In Österreich werden studienbeschließende Prüfungen als bestanden oder mit Auszeichnung bestanden beurteilt (letzteres, wenn alle Teilprüfungen nicht schlechter als mit gut und mindestens die Hälfte mit sehr gut beurteilt wurden). Außerdem kann die Verleihung des Doktorates noch zusätzlich als Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae (dt. „Promotion unter den Auspizien des Bundespräsidenten“) erfolgen, was der höchsten Auszeichnung zur Erlangung des Doktorgrades gleichkommt.

Schweiz

In der Schweiz liegt das Notensystem an Universitäten in der Verantwortung der betreffenden Universität, womit unterschiedliche Notenskalen möglich sind. Die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen empfiehlt folgendes Notensystem:<ref>Notensystem an Schweizer Hochschulen gemäss der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen</ref>

  • summa cum laude, hervorragend (Note 6)
  • insigni cum laude, sehr gut (Note 5,5)
  • magna cum laude, gut (Note 5)
  • cum laude, befriedigend (Note 4,5)
  • rite, ausreichend (Note 4)
  • ungenügend (Noten 1 bis 3,5)

An der Universität Basel wird das Prädikat im Doktordiplom wie folgt bewertet (in Klammern die untere Notengrenze):<ref>Promotionsordnung Faculty of Science Universität Basel (PDF)</ref>

  • summa cum laude, hervorragend (Note 5.8)
  • magna cum laude, sehr gut (Note 5,5)
  • cum laude, gut (Note 5)
  • bene, befriedigend (Note 4,5)
  • rite, ausreichend (Note 4)
  • non sufficit (Noten 1 bis 3,5)

Spanien

In Spanien entspricht die Bezeichnung cum laude (mit Auszeichnung) der Auszeichnung summa cum laude im deutschen System.

Russland

Im russischen System entspricht die Promotion dem Kandidaten der Wissenschaften, verliehen nach einer Aspirantur. Der russische Doktorgrad entspricht dagegen einer westeuropäischen Habilitation.

Tschechien

Die Promotion besteht in Tschechien aus einer Aufnahmeprüfung, Doktorandenstudium mit Lehrveranstaltungen (Blockwochen; zumeist berufsbegleitend), der staatlichen Doktorprüfung (öffentlich) und der Dissertationsarbeit mit Disputation (öffentlich). Für das Doktorandenstudium wird ein Studienabschluss der zweiten Bologna-Stufe (Master-Ebene) vorausgesetzt.

Die Prüfungen sind mit bestanden oder nicht bestanden klassifiziert und können einmal wiederholt werden. Das Promotionsverfahren dauert je nach Universität und Promotionsfach zwischen drei (Vollzeitstudium) und sechs (berufsbegleitendes Studium) Jahren. Der Wortlaut des in Tschechien erworbenen akademisch-wissenschaftlichen Doktorgrads ist seit 1998: Doktor, Abkürzung Ph.D., aufgeführt nach dem Familiennamen.

Ungarn

In Ungarn wird die erfolgreiche Promotion seit 1996 mit den drei Bezeichnungen: summa cum laude, cum laude und rite ausgezeichnet. Mit insufficienter wird eine nicht bestandene Promotion bezeichnet.

Vereinigtes Königreich und Australien

Universitäten im Vereinigten Königreich und in Australien vergeben keine Bewertung für den PhD oder die Dissertation. Stattdessen durchläuft der Promovierende bzw. dessen Dissertation einen Peer-Review mit externen und anonymen Reviewern. Dieser Prozess ähnelt dem Peer-Review-Prozess von wissenschaftlichen Publikationen für Konferenzen oder Journals. Es gibt mindestens drei Reviewer der Dissertation. Die Reviewer haben die Möglichkeit, die Arbeit folgendermaßen zu bewerten:

  • accept as is, keine weiteren Beanstandungen
  • accept with minor revisions, kleinere Beanstandungen (z. B. Formfehler, kleinere inhaltliche Verbesserungen). Die Dissertation muss nicht noch einmal durch einen full review. Die Änderungen können vom Dean of Research, Dean of Faculty oder dem Head of School abgezeichnet werden. Änderungen müssen innerhalb von drei Monaten erfolgen.
  • major revisions needed, größere Beanstandungen. Die Arbeit hat Potenzial, aber die Qualität von Methodik, Daten oder Ergebnissen ist ungenügend. Ein erneuter full review ist nötig. Änderungen müssen innerhalb von sechs bis neun Monaten erfolgen.
  • fail, die Arbeit ist ungenügend und hat auch kein Potenzial. Dies hat eine sofortige Beendigung des Review-Prozesses und auch der PhD Candidature zur Folge.

Der Review-Prozess besteht aus höchstens zwei full review-Zyklen und kann die PhD candidature um maximal ein Jahr verlängern. Ein major revisions needed im zweiten full review führt zum endgültigen Nicht-Bestehen der Arbeit. Wurde die Arbeit mit einem accept with minor revisions abgezeichnet oder erhielt direkt die Bewertung accept as is, so wird der PhD oder Doktorgrad verliehen.

Es gibt die Möglichkeit, eine nichtbestandene Dissertationsschrift als Master-Thesis einzureichen und dafür den akademischen Grad Master of Philosophy (M. Phil.) zu erhalten.

Aberkennung der Promotion

Eine Aberkennung der Promotion kann in Deutschland grundsätzlich nur durch die Hochschule bzw. Fakultät erfolgen, die den Grad verliehen hat. Gründe für eine Aberkennung können die rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr<ref>Hermann Horstkotte:Nach der Haftentlassung ohne Doktortitel. In: Zeit-Online, 31. Oktober 2011.</ref> sowie nachgewiesene Täuschung über die Zulassungsvoraussetzungen oder die Promotionsleistungen sein. Mehrere deutsche Promotionsordnungen sehen überdies die Möglichkeit vor, auch einen auf korrekte Weise erlangten Doktorgrad abzuerkennen, wenn dem Kandidaten nach der Promotion schweres wissenschaftliches Fehlverhalten (insbesondere Fälschungen oder Plagiate) nachgewiesen wird.

Instruktiv ist hier der Fall Jan Hendrik Schön. Im Juni 2004 entzog die Universität Konstanz Schön den Doktorgrad wegen „unwürdigen Verhaltens“.<ref>Universität Konstanz entzieht Jan Hendrik Schön den Doktortitel Pressemitteilung 85 vom 11. Juni 2004</ref> An diesem Schritt war ungewöhnlich, dass die Redlichkeit der Promotion selbst nicht in Frage gestellt, sondern vielmehr ein bis dahin selten beachteter Passus im baden-württembergischen Universitätsgesetz herangezogen wurde, nach dem der Doktorgrad auch entzogen werden kann, „wenn sich der Inhaber durch sein späteres Verhalten der Führung des Grades als unwürdig erwiesen hat“. Als Begründung führte die Universität Schöns erwiesenes Fehlverhalten als Forscher in den USA an, als der Physiker in großem Umfang Forschungsergebnisse gefälscht hatte. Schön ging zwar gerichtlich gegen diese Entscheidung vor, unterlag jedoch letztlich vor dem Bundesverwaltungsgericht, das die Klage am 31. Juli 2013 endgültig abwies und den Entzug des Doktorgrades durch die Uni für zulässig erklärte.<ref>[6]</ref>

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

<references />