Eurojust


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Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union
Eurojust
 
Logo der EUROJUST
 
Das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofes und von Eurojust in Den Haag
Englische Bezeichnung European Union's Judicial Cooperation Unit
Französische Bezeichnung Unité de coopération judiciaire de l'Union européenne
Niederländische Bezeichnung EU-agentschap voor justitiële samenwerking
Organisationsart Agentur der Europäischen Union
Sitz der Organe

Den Haag, Niederlande

Vorsitz Michèle Coninsk
Gründung

28. Februar 2002

Eurojust

Eurojust oder Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union ist die Justizbehörde der Europäischen Union mit Sitz in Den Haag. Eurojust hat den Status einer EU-Agentur und koordiniert grenzüberschreitende Strafverfahren auf europäischer Ebene. Des Weiteren soll sie die Arbeit der nationalen Justizbehörden Europas im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität im Allgemeinen koordinieren und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Justiz- und Polizeibehörden fördern. Arbeitsbereiche sind unter anderem die Terrorismusbekämpfung, die Bekämpfung und Prävention des illegalen Waffenhandels, des Drogenhandels, des Menschenhandels, der Kinderpornografie und der Geldwäsche.

Rechtsgrundlage

Auf Grundlage einer Vereinbarung des Europäischen Rates in Tampere im Herbst 1999 wurde Eurojust mit Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 28. Februar 2002 gegründet und nahm wenige Monate später seine Arbeit auf. Rechtsgrundlage für den Beschluss waren die Bestimmungen über die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (die sogenannte dritte Säule).

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde Eurojust auch ausdrücklich im Primärrecht (Art. 85 AEU-Vertrag) verankert. Zudem wurde mit diesem Vertrag die Säulenstruktur aufgelöst, es gibt aber Übergangsbestimmungen für Regelungen der bisherigen dritten Säule, die erst fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon außer Kraft treten.<ref>Vgl. Art. 9 und 10 des Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen Konsolidierte Fassung der Verträge</ref> Darüber hinaus sieht der Vertrag von Lissabon vor, dass die Mitgliedstaaten im Falle einer Einigung ausgehend von Eurojust eine Europäische Staatsanwaltschaft einsetzen können (Art. 86 AEU-Vertrag).

Organisation

Die Mitgliedstaaten entsenden jeweils ein nationales Mitglied sowie stellvertretende Mitglieder zu Eurojust. Diese Mitglieder sind in der Regel nationale Justizbedienstete oder Staatsanwälte und stellen auch das Bindeglied zwischen Eurojust und dem Justizapparat des jeweiligen Landes dar. Die Gesamtheit der nationalen Mitglieder bildet das Eurojust-Kollegium. Das Kollegium wählt einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten. Am 17. April 2012 wurde die bisherige Vizepräsidentin und nationales Mitglied für Belgien, Michèle Coninsx, zur Präsidentin gewählt.<ref>Neue Präsidentin von Eurojust: Michèle Coninsx. Europäische Bewegung Deutschland, 30. April 2012, abgerufen am 2. Mai 2012.</ref> Vizepräsidenten sind seit 2013 Francisco Jiménez-Villarejo (Spanien) und Ladislav Hamran (Slowakei).<ref>National Members. EUROJUST, abgerufen am 7. November 2015.</ref>

Die Verwaltung von Eurojust wird von Klaus Rackwitz als Verwaltungsdirektor geleitet.<ref>Administration. EUROJUST, abgerufen am 2. Mai 2012.</ref>

Die Arbeit von Eurojust wird von der des Europäischen Justiziellen Netzes ergänzt.

Das Logo von EuroJust soll in Kürze geändert werden. Noch bis 27. Januar 2016 läuft hierzu ein öffentliches Verfahren.<ref>Updated Eurojust Logo Contest Rules / New Deadline.</ref>

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

52.0680194.353312Koordinaten: 52° 4′ 5″ N, 4° 21′ 12″ O{{#coordinates:52,068019|4,353312|primary

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