Fürstabt


aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Ein Fürstabt war der Abt einer Fürstabtei bzw. eines klösterlichen Reichsstifts, der zum Reichsfürsten<ref>duden.de Zum Titel Fürstabt</ref> des Heiligen Römischen Reiches „gefürstet“ wurde (siehe auch: Kirchenfürsten), was mit dem Recht einer Virilstimme auf der geistlichen Bank im Reichsfürstenrat einhergehen konnte. Er übte in Personalunion mit seiner geistlichen Macht auch weltliche Herrschaft über ein Territorium aus, dem er als Landesherr vorstand. Im Gegensatz zu den Fürstpropsteien, von denen lediglich die Vertreter dreier Kollegiatstifte diese Bezeichnung zudem erst ab Mitte des 15. Jahrhunderts erfuhren, geschah dies bei den fünf unten aufgeführten Fürstabteien bereits zwischen dem 12. und 14. Jahrhundert.

Funktion, Amtswürde und Titel eines Fürstabtes wurden analog zu den Fürstabteien spätestens mit Auflösung des Reiches nach Inkrafttreten des Reichsdeputationshauptschlusses am 27. April 1803 aufgehoben.

Fürstabteien und Fürstäbte im Heiligen Römischen Reich

Weitere Erwähnung als Fürstabteien jedoch ohne Virilstimme finden:

Anmerkungen

<references />

Literatur