Führerschein
Ein Führerschein oder ein Führerausweis ist eine amtliche Urkunde, die ein Vorhandensein einer Erlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund zum Ausdruck bringt.
In Deutschland beinhaltet ein Führerschein Informationen über die Erteilung einer Fahrerlaubnis, in Österreich über die Erteilung einer Lenk(er)berechtigung.<ref name="Lenkberech">Anm.: In den österreichischen Rechtsmaterialien, selbst auch innerhalb eines einzelnen Gesetzes, kommt sowohl Lenkerberechtigung (Abfragelink im RIS) als auch Lenkberechtigung (Abfragelink) vor.</ref> In der Schweiz lautet die Bezeichnung dieses Dokuments Führerausweis (umgangssprachlich auch Fahrausweis, Billet oder Permis), es zeigt die Fahrberechtigung an.
Dagegen ist die Fahrerlaubnis, Lenk(er)berechtigung<ref name="Lenkberech" /> beziehungsweise Fahrberechtigung ein Verwaltungsakt, das heißt die behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (Schweiz: Motorfahrzeugen) auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Sie ist an einen bestimmten Fahrzeugtyp – die Fahrzeugklasse – gebunden: Wer die Berechtigung für eine Klasse besitzt, hat das Recht, ein Fahrzeug dieser Klasse zu führen.<ref name="verzwickter fall">Verzwickter Fall vor Gericht. In: Ehinger Tagblatt.</ref> Es wird durch die zuständige Behörde erteilt und ist an die Fahreignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung (Schweizer Hochdeutsch: Führerprüfung) geknüpft, in Deutschland nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), in Österreich nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) und dem Führerscheingesetz (FSG) und in der Schweiz nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) und der Verkehrszulassungsverordnung (VZV).
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines, Geschichte
Die Geschichte des Führerscheins geht bis zum Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Das Konzept einer Fahrerlaubnis – wie auch des Führerscheins – gibt es seit 1888 (Preußen). Gelegentlich wird eine im Juli 1888 auf den Automobilpionier und Dampfmaschinenkonstrukteur Léon Serpollet ausgestellte Erlaubnis der Stadt Paris zum Fahren auf deren öffentlichen Straßen als erster „Führerschein“ der Welt bezeichnet. <ref>gazoline.com: Serpollet, à tout vapeur</ref> Eine behördliche Prüfung gab es erstmals in Wien im Jahr 1901 (vgl. VdTÜV-Ausstellung „Führerscheine in Europa“).<ref>Führerscheine in Europa Geschichte des Führerscheins.</ref> In der DDR wurde der Führerschein zeitweise auch als Fahrerlaubnis bezeichnet.
Die rund 110 verschiedenen Führerscheinmodelle innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wurden seit dem 19. Januar 2013 nach geltendem EU-Recht durch den einheitlichen europäischen Führerschein im Scheckkartenformat abgelöst. Seit diesem Datum darf nur noch dieser bei der Neuausstellung ausgegeben werden. Alte Führerscheine haben Übergangsfristen; die Mitgliedstaaten des EWR müssen allerdings sicherstellen, dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder in Umlauf befindlichen Führerscheine alle Anforderungen an die aktuelle europäische Führerschein-Richtlinie erfüllen.<ref>Richtlinie 2006/126/EG Text der Führerscheinrichtlinie, abgerufen am 2. Februar 2013.</ref>
Regelungen in verschiedenen Ländern
- EU-Recht (anwendbar in der EU, in den EWR-Staaten sowie der Schweiz): Führerschein (EU-Recht)
- Besondere Regelungen in Deutschland siehe: Führerschein und Fahrerlaubnis (Deutschland)
- Besondere Regelungen in Österreich siehe: Führerschein und Lenkberechtigung (Österreich)
- Besondere Regelungen in der Schweiz siehe: Führerausweis und Fahrberechtigung (Schweiz)
- Besondere Regelungen in den USA siehe: Führerschein (Vereinigte Staaten)
Fahren ohne Führerschein
Beim Lenken eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Strassen ist der dafür erforderliche Führerschein mitzuführen. Zusätzliche Befähigungsnachweise werden zusätzlich benötigt für Fahrten des Militärs, im Rettungstransportwesen, für Gefahrgut- oder Schwertransporte, im Taxi- oder Mietwagengewerbe.
Das Nicht-Mitführen der Bescheinigung ist polizeilich strafbar. Das Nicht-Besitzen des geeigneten Führerscheins kann strenger bestraft werden. Nicht-Besitzen kann darauf beruhen, nie die entsprechenden Prüfungen bestanden zu haben, oder den Führerschein entzogen bekommen zu haben. Führerscheine können wegen Verkehrs- oder auch anderen Delikten entzogen werden, wegen starker Alkoholisierung auch unmittelbar abgenommen und nach Ausnüchterung auch wieder ausgefolgt.
Zum Anmelden eines Kraftfahrzeugs auf seine Person ist es nicht nötig, einen Führerschein zu besitzen. Das Fahrzeug könnte ja per persönlichem Chauffeur oder von einem Mitarbeiter gelenkt werden.
Mitunter kommt es vor, dass Menschen sogar lange Zeit ohne Führerschein Kfz lenken. 2015 wurde ein Fall eines 63-Jährigen bekannt, der laut eigener Aussage zwar 1970 eine Fahrschule besuchte, doch nie die Prüfungen ablegte und in Folge 45 Jahre unfallfrei fuhr. Als er sein Auto am Pannenstreifen einer Schnellstrasse in Niederösterreich angehalten hatte, fiel sein "unübliches Verhalten" der Polizei auf und wies sich bei der Kontrolle nur mit seinem Reisepass aus.<ref>http://noe.orf.at/news/stories/2743014/ 45 Jahre ohne Führerschein am Steuer, orf.at, 18. November 2015, abgerufen 18. November 2015.</ref>
Wer ein Fahrzeug ohne Führerschein-Berechtigung (der Führerschein darf allerdings vergessen oder verloren sein) verstösst gegen Versicherungsbestimmungen, weshalb die Versicherung ihre Haftpflicht-Leistung vom Lenker zurückfordern oder (Kasko) leistungsfrei bleiben kann.
Nur auf Privatgrundstücken und Straßen ohne öffentlichen Verkehr (also nicht auf Kundenparkpatz, Zufahrt zu mehreren Häusern) darf mit Einwilligung des Grundstückeigentümers öffentlich-rechtlich auch ohne Führerschein gefahren werden, wobei die Versicherung leistungsfrei bleibt.<ref>http://www.wochenblatt.com/frage-und-antwort/fahren-ohne-fahrerlaubnis-1583.html Fahren ohne Fahrerlaubnis?, Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben, 19. April 2012, abgerufen 19. November 2015.</ref>
Internationaler Führerschein
Der Internationale Führerschein (auch: Zwischenstaatlicher Führerschein) ist ein zeitlich befristetes und weltweit gültiges Zusatzdokument zum nationalen Führerschein, es wird allerdings nur noch relativ selten benötigt. Das Dokument enthält alle Daten des normalen Führerscheins in verschiedenen Sprachen und ist nur in Kombination mit diesem gültig.<ref>Kurzinfo zum Internationalen Führerschein</ref>
Weblinks
Einzelnachweise und Anmerkungen
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