Fruchtreife
Fruchtreife bezeichnet die Reife bzw. den Reifegrad von Früchten als die Gesamtheit der Organe, die aus einer Blüte hervorgehen. Der Begriff wird insbesondere bei Obst und Gemüse, aber auch abgeleitet verwendet. Man unterscheidet dabei auch zwischen:
Der Pflückreife, dem Reifestatus, bei dem die Früchte geerntet werden müssen, um Krankheiten oder Beeinträchtigungen in der Qualität zu vermeiden (z. B. Fallstellen, Stippigkeit beim Apfel, Geschmackseinbußen) oder weil sie im unreifen Zustand länger lagerfähig (beispielsweise Äpfel) oder besser transportfähig (beispielsweise Bananen) sind.
Der Genussreife, sie ergibt sich aus dem Zeitraum der Ausreifung der Frucht entweder am Baum oder durch Nachreifung auf dem Lager; Die Genussreife kann also mit der Pflückreife übereinstimmen, aber z.B. beim Lagerobst auch Monate später eintreten. Mitunter ist für die Genussreife ein enzymatischer Abbau von Gerbstoffen (Tannine) oder Fruchtsäuren nach Frosteinwirkung nötig (beispielsweise bei Kaki-Früchten, Mispeln oder beim Speierling).
Der Marktreife: Diese wird vor allem durch die Nachfrage bestimmt. Ist der Markt unterversorgt, können unter bestimmten Voraussetzungen auch weniger reife Früchte und Gemüse gehandelt werden. Diese sind dann weniger ausgewachsen (beispielsweise die Nachfrage nach kleinen Gurken zur Herstellung von Essiggurken, mittlerweile wurden Gurkenpflanzen selektiert, die hohe Stückzahlen erbringen). „Die Reife wird dann erreicht, wenn der Markt die Ware verlangt.“
Überreife: Die Früchte sind teilweise bereits in Fäulnis übergegangen und kaum noch transport- und verzehrfähig.