Gesetzliches Zusammenwohnen


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Das gesetzliche Zusammenwohnen ist in Belgien eine rechtlich anerkannte Lebensgemeinschaft.

Das Gesetz zur Einführung des gesetzlichen Zusammenwohnens vom 23. November 1998 wurde am 2. März 2000 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.<ref> Belgisches Staatsblatt vom 2. März 2000 (deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 23. November 1998 zur Einführung des gesetzlichen Zusammenwohnens; PDF-Datei; 385 kB)</ref> Neben dem faktischen Zusammenleben ohne zivilrechtliche Rechtswirkungen und der Ehe stellt es in Belgien die dritte Form einer Lebensgemeinschaft sowohl für gleichgeschlechtliche als auch für verschiedengeschlechtliche Partner dar.

Das gesetzliche Zusammenwohnen wird durch eine gemeinsame Erklärung zweier volljähriger Personen vor der Gemeindebehörde begründet. Die Erklärung wird in das Bevölkerungsregister (Einwohnermelderegister) eingetragen. Die Personen leben in Gütertrennung. Für Erbfälle seit dem 18. Mai 2007 steht der überlebenden Person Kraft Gesetzes ein Nießbrauch an der gemeinsam bewohnten Immobilie und dem Hausrat zu, der aber durch Testament abbedungen werden kann.<ref> Notarakademie Baden-Württemberg: Belgien Bearbeitungsstand: Juli 2015</ref>

Das gesetzliche Zusammenwohnen kann durch einvernehmliche Erklärung sofort und durch eine förmlich zugestellte einseitige Erklärung nach drei Monaten beendet werden. Es endet ferner mit dem Tod oder der Heirat eines Partners.

Gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland, Österreich und der Schweiz eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen.

In Deutschland kann eine Ehe bislang nur zwischen verschiedengeschlechtlichen Partnern geschlossen werden. Die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, ist Gegenstand einer intensiven rechtspolitischen Diskussion.<ref> Stellungnahme des Lesben- und Schwulenverbands vom 28. September 2015 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner (BR-Drs. 259/15 v. 29. Mai 2015), dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (BT-DRs. 18/8 v. 23. Oktober 2013) und dem Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare (BT-DRs. 18/5098 v. 10. Juni 2015)</ref>

Einzelnachweise

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