Grundversorgung


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25px Dieser Artikel erläutert den Begriff der Gesamtversorgung, finanzielle Leistungen an einzelne Personen siehe Grundsicherung; österreichisches Asylwesen siehe Grundversorgung (Österreich).

Die Grundversorgung ist das Zurverfügungstellen von wichtiger Infrastruktur, Dienstleistungen (Universaldienst), Preisstützungen und Transferleistungen für die gesamte Bevölkerung.

Im Hinblick auf die durch den öffentlichen Sektor wahrgenommene Grundversorgung wird verwaltungstechnisch auch von der Daseinsvorsorge gesprochen.

Allgemeines

Eine Grundversorgung setzt voraus, dass diese zu einem angemessenen Preis angeboten wird − also auch in benachteiligten Gebieten (etwa in Bezug auf die Bevölkerungsdichte oder die Topographie), wo sich dies nach rein betriebswirtschaftlichen Kriterien für die Anbieter beziehungsweise für den Staat nicht lohnen würde. Zu diesem Zweck investiert entweder der Staat selbst in die entsprechende Infrastruktur (beispielsweise Wasserversorgung, Stromversorgung, Straßenbau/Verkehrswege, Postwesen und Telekommunikation, öffentliches Gesundheitswesen) bzw. subventioniert Grundnahrungsmittel, Landwirtschaftliche Erzeugnisse (siehe Agrarpolitik), Energie (siehe Strompreis) oder Treibstoffe<ref>Bolivien subventioniert weiter Benzinpreise, N24, 1. Januar 2011, abgerufen 6. März 2012</ref> oder gewährleistet bzw. finanziert Fürsorge und Soziale Sicherheit oder er kooperiert für gesetzlich definierte Grundversorgungsaufträge mit privaten, meist bedeutenden Anbietern.

Die von der Grundversorgung umfasste Infrastruktur wird regelmäßig den sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Anforderungen angepasst.

Beispiele

Zur Grundversorgung zählt u. a. die Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen / Infrastruktur für die Allgemeinheit:

Medizinische Grundversorgung

Energie

Hauptartikel: Grundversorger

36,7 Prozent der Haushaltskunden beziehen ihren Strom in der Grundversorgung und haben somit noch nie einen Stromanbieterwechsel vollzogen.<ref>Monitoringbericht 2013. (PDF) Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt </ref> Der Strom in der Grundversorgung ist meist am teuersten.

Rundfunk

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Der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk hat im Rahmen seines Programmauftrages nach § 11 Abs. 2 und 3 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) die Pflicht, „im Interesse von Informationsfreiheit und Demokratie, ein vielfältiges, umfassendes und ausgewogenes mediales Angebot zu sichern.“ Dieser Programmauftrag, auch Bildungsauftrag genannt, stellt bei den öffentlichen Sendern die Gewährleistung einer unabhängigen Grundversorgung mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung dar. Nach § 11 Abs. 1 RStV hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die „Herstellung und Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken.“ Auch das Bundesverfassungsgericht hat zur so genannten Grundversorgung Stellung genommen. Grundversorgung bedeutet für das Gericht weder eine Mindestversorgung noch beschränkt sie sich auf den informierenden und bildenden Teil des Programms; sie ist vielmehr eine Versorgung mit Programmen, die dem klassischen Rundfunkauftrag entsprechen.<ref>BVerfG, Urteil vom 6. Oktober 1992, BVerfGE 87, 181, 198</ref> Die Grundversorgung umfasst dabei drei Elemente, nämlich die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen, die Veranstaltung eines Vollprogramms und die Gewährleistung der Meinungsvielfalt innerhalb des Programms.<ref>BVerfGE 73, 118, 157 f.</ref> Grundversorgung sei ein „gleichmäßiges, möglichst alle interessierten Bürger erreichendes kontinuierliches Rundfunkprogramm zu sozialen Bedingungen“.<ref>BVerfGE 73, 118, 157; 74, 297</ref> Eine überwiegende Werbefinanzierung des öffentlichen Rundfunks gefährde die Grundversorgung und sei damit verfassungswidrig.<ref>BVerfGE 83, 238, 311</ref> Zumindest im öffentlichen Rundfunk können Programme deshalb von den Sendern nicht völlig autonom gestaltet werden, sondern sind unter Beachtung dieser gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben zusammenzustellen. Damit gibt es eine eingeschränkte Programmgestaltungsfreiheit bei öffentlichen Sendern. Private Sender indes unterliegen nicht diesen strengen Anforderungen und müssen lediglich ein Mindestmaß an inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung bieten.<ref>Bernd Eckart u. a.: Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht. 2007, S. 67.</ref><ref>BVerfGE 83, 238, 316</ref> Das Programm muss Meinungsvielfalt und Pluralität bei privaten Sendern sichern (§ 25 RStV), ein Programmbeirat hat die Organe eines Senders zu beraten (§ 32 RStV).

Siehe hierzu auch:

Breitbandzugang

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In den Industriestaaten wird darüber diskutiert, ob der Breitband-Internetzugang in den Grundversorgungskatalog aufgenommen werden muss, um der digitalen Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken. Während in der EU hierüber erst die Debatte begonnen hat und noch keine konkreten Schritte geplant sind, wurde 2008 in der Schweiz der breitbandige Internetzugang als öffentlicher Dienst (Service public) in den gesetzlich geregelten Leistungskatalog der Grundversorgung aufgenommen. Die garantierte Basisversorgung liegt seit 2015 bei mindestens 2000 Kilobit pro Sekunde (kBit/s) beim Herunterladen und 200 kBit/s beim Hochladen.<ref>Grundversorgung im Fernmeldebereich. bakom.admin.ch, abgerufen am 6. März 2015.</ref>

Die deutsche Bundesregierung hat im Jahr 2009 mit ihrer Breitbandstrategie bereits eine Quasi-Grundversorgung angekündigt, ohne dies gesetzlich zu verankern. Danach sollte bis Ende 2010 allen Haushalten ein „leistungsfähiger Breitbandanschluß“ (mindestens 128 kBit/s in beide Richtungen)<ref>Zwischenbericht zum Breitband-Atlas 2007. (PDF; 1,5 MB) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, 25. September 2007, siehe Punkt 2.1: „Definition Breitband-Internetzugang“; abgerufen 6. März 2012</ref> zur Verfügung gestellt werden. Und bis zum Jahr 2014 sollen zudem „für 75 Prozent der Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen, mit dem Ziel, solche hochleistungsfähigen Breitbandanschlüsse möglichst bald flächendeckend verfügbar zu haben.“<ref>Breitbandstrategie. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Stand: 2009; abgerufen 6. März 2012 </ref>

Im Oktober 2010 wurden dazu unter Laborbedingungen bereits Bandbreiten von bis zu 825 Megabit pro Sekunde bei kupferbasierten DSL-Netzwerken gemessen<ref>Nokia Siemens Networks: Mit DSL 825 MBit/s über Kupferkabel übertragen, Golem.de, 25. Oktober 2010, abgerufen 6. März 2012</ref> – die in der Regel das schwächste Glied im Festnetz sind. Je nach Ausbauzustand der Netze sind heute (Stand: Dezember 2011) in der Praxis jedoch – unter günstigen Bedingungen – höchstens 360 Megabit pro Sekunde realisierbar.<ref>DSL: Deutsche Telekom testet 100 MBit/s per Kupferkabel, Golem.de, 24. Dezember 2011, abgerufen 6. März 2012</ref> Dabei werden die Netze von ihren Betreibern ständig ausgebaut, wobei der Ausbau jedoch – aus wirtschaftlichen Gründen – vorrangig in Ballungsgebieten und Großstädten stattfindet.

Nach Angaben des TÜV Rheinland zur Ausbreitung des schnellen Internets in der Bundesrepublik waren bis Ende 2011 über 99 Prozent der Privathaushalte mit der Möglichkeit zum Breitbandzugang versorgt. Dabei konnten die genannten 99 Prozent mit einer Übertragungsrate von bis zu 1 Megabit pro Sekunde und etwa 48 Prozent mit bis zu 50 Megabit pro Sekunde ans Netz angebunden werden.<ref>Breitbandatlas: 1-MBit/s-Anschlüsse fast überall verfügbar, Heise online, 6. März 2012, abgerufen 6. März 2012</ref>

Siehe auch

Daseinsgrundfunktionen

Weblinks

Einzelnachweise

<references />