Hafenkapitän
Ein Hafenkapitän ist eine Amtsperson, die in einem großen Hafen für Schiffsbewegungen, Sicherheit und nautische Verwaltung verantwortlich ist. Die ihm unterstellte Behörde wird Hafenamt oder Hafen- und Seemannsamt genannt.
In kleineren Häfen ist ein Hafenmeister zuständig, in Marinestützpunkten ein militärischer Hafenkapitän.
Die englischsprachige Bezeichnung ist Harbourmaster oder Captain of the Port. Die zugehörige Behörde heißt Port Authority.
Inhaltsverzeichnis
Nationales
Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland repräsentiert der Hafenkapitän die zuständige Hafenbehörde.<ref>Organigramm des Bremischen Hafenamtes (PDF; 16 kB)</ref> Durch entsprechende landesrechtliche Vorschriften und Verordnungen werden Aufgaben und die Besoldung des Hafenmeisters geregelt.
Als Hafenkapitän benötigt man mindestens einen Hauptschulabschluss. Das Gehalt beträgt zwischen 1500 und 2500 Euro pro Monat.<ref>Ortsgesetz für die Benutzung des Alten Hafens und des Neuen Hafens in Bremerhaven (Bremerhavener Hafenordnung – HafOBrhv) vom 27. März 2000 (PDF; 165 kB)</ref><ref>Bremer Hafenbetriebsgesetz vom 1. Januar 2001</ref><ref>HmbBesG - Hamburgisches Besoldungsgesetz vom 22. Mai 1978 in Verbindung mit Anhang 1 zum HmbBesG</ref>
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
<references />