Hermesdeckungen
Hermesdeckungen ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Exportkreditversicherung der Bundesrepublik Deutschland zugunsten deutscher Exporteure und Kreditinstitute.
Die staatliche Exportkreditversicherung ist ein bedeutender Bestandteil der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Exportkreditgarantien schützen deutsche Unternehmen vor Verlusten durch ausbleibende Zahlungen ihrer ausländischen Geschäftspartner: Zahlt der ausländische Abnehmer nicht, springt der deutsche Staat ein; zu Ausgaben führen die Hermesdeckungen nur dann, wenn der betreffende Kunde ausfällt.<ref>Quelle: AGA-Portal</ref> Für die Absicherung eines Exportkredits werden Entgelte erhoben. Bis Ende 2014 hat der Bund mit Hermesdeckungen insgesamt ein Plus von 3,874 Milliarden Euro erwirtschaftet.<ref>Quelle: Hermesdeckungen Jahresbericht 2014, Seite 2</ref>
Die Bundesregierung hat bereits 1949 zwei private Unternehmen – die heutige Euler Hermes Aktiengesellschaft und die PricewaterhouseCoopers AG WPG – mandatarisch mit dem Management der Exportkreditgarantien beauftragt. Da Euler Hermes in dieser Partnerschaft federführend ist, hat sich in der Wirtschaft der Begriff „Hermesdeckungen“ etabliert.
Inhaltsverzeichnis
Kriterien und Umfang der Förderung
Kriterien der Förderungswürdigkeit sind
- besonderes staatliches Interesse an der Durchführung des Ausfuhrgeschäftes
- risikomäßige Vertretbarkeit
- Kreditwürdigkeit des ausländischen Partners
- Vertretbarkeit politischer Risiken
- Vertragsgestaltung mit im Außenhandel üblichen Bedingungen
Zusätzlich gibt es haushaltsrechtliche Einschränkungen.
Für die Absicherung von Exportgeschäften waren 2014 bis zu 165 Mrd. € eingeplant. Dieser so genannte Ermächtigungsrahmen ist revolvierend angelegt, d. h. es werden alle hermesgedeckten Geschäfte vom Beginn der Deckungszusage bis zum Ende der Risikolaufzeit (Enthaftung) erfasst. Im Rahmen der Hermesdeckungen hat die Bundesregierung im Jahr 2014 die Deckung für Auftragswerte in Höhe von 24,8 Mrd. € übernommen – dies entspricht rund 2,2 % des deutschen Gesamtexports. Rund 83,6 % der übernommenen Deckungen entfielen dabei auf Exporte in Entwicklungs- und Schwellenländer.<ref>Quelle: Jahresbericht 2014 über die Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland (PDF; 6,5 MB)</ref>
Wirtschaftliche Bedeutung
Hermesdeckungen schützen vor einem Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen und politischen Gründen bei der Lieferung in schwierige und risikoreiche Märkte. Dadurch sollen sie die Erschließung neuer Märkte und die Aufrechterhaltung von bestehenden Kundenbeziehungen ermöglichen. Sie sind damit ein wesentliches Element der Außenhandelsförderung der Bundesregierung. Auch das Kernziel – die Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland – wird nach den Erkenntnissen von Forschungs-Instituten erreicht: Nach einem im Auftrag des BMWi erstellten Gutachten der Basler Prognos AG sichern Hermesdeckungen über 240.000 Arbeitsplätze in Deutschland in allen Branchen, das Münchener Ifo Institut für Wirtschaftsforschung bestätigte 2011 diese Effekte in einer ebenfalls vom BMWi in Auftrag gegebenen Studie.<ref>Quelle: AGA-Portal</ref>
Auch für die Abnehmerländer selbst spielen die Bundesdeckungen nach Angaben der Bundesregierung eine wichtige Rolle. Mit ihrer Hilfe erhielten auch weniger entwickelte Länder die Möglichkeit, neueste Technologie aus den Industrieländern zu importieren. Über 76 % der Einzeldeckungen beträfen die Sektoren Schiffe, Verarbeitende Industrie, Energie und Flugzeuge. Viele Entwicklungs- und Schwellenländer könnten zudem mit Hilfe der Exportkreditgarantien Infrastrukturprojekte finanzieren und durchführen und damit die Basis für ihre wirtschaftliche Entwicklung schaffen.<ref>AGA-Portal Förderung des Mittelstands</ref>
Die Hermesdeckungen geben Exporteuren die Möglichkeit, sich sowohl gegen wirtschaftliche (Kundenrisiken) als auch politische Risiken (Länderrisiken) abzusichern. Das Eingreifen des Staates wird vom Bund als notwendig erachtet, da sich insbesondere politische Risiken von Exporten in Länder außerhalb der OECD durch private Versicherungen nicht ausreichend absichern ließen. Auch Projekte mit langfristigen Zahlungszielen würden ab einer bestimmten Laufzeit nicht von privaten Versicherern übernommen.
Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
Tritt Euler Hermes als Mandatar für die Bundesrepublik auf, so entsteht wegen der staatlichen Deckungspflicht eine direkte Beziehung zum Bundeshaushalt. Nach Art. 115 GG bedarf die Übernahme von Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, der Ermächtigung durch Bundesgesetz. Die Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland sind vollständig in den Bundeshaushalt integriert und gehen nicht in den Jahresabschluss der Euler Hermes Deutschland ein. Einnahmen wie Entgelte, Gebühren und Rückflüsse werden an den Bundeshaushalt abgeführt. Aus diesem werden auch alle Leistungen und Aufwendungen wie Entschädigungen und Verwaltungskosten bestritten. Daraus ergab sich 2014 ein Überschuss von 309,3 Millionen Euro zugunsten des Bundeshaushalts. Die deutsche Exportkreditversicherung ist seit 2006 nicht mehr defizitär.<ref>Monika Schilling, Die Instrumente der HERMES-Exportkreditversicherung, 2008, S. 12 f.</ref> Bis Ende 2014 hat der Bund mit Hermesdeckungen ein kumuliertes positives Gesamtsaldo von 3,9 Milliarden Euro erwirtschaftet.<ref>Quelle: Jahresbericht 2014 über die Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland</ref>
Im Rahmen des so genannten Ermächtigungsverfahrens wird die gesamte Deckungssumme der staatlichen Exportkreditversicherung im Bundeshaushalt jährlich festgelegt. Bis zu einer bestimmten Summe darf Euler Hermes die Indeckungnahmen autonom durchführen, darüber hinaus hat ein „Interministerieller Ausschuss für Exportkreditgarantien(IMA)“ zu entscheiden, in dem neben dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vertreten sind. Dem IMA gehören außerdem Vertreter der Mandatare sowie Sachverständige an. Dabei werden für die einzelnen Staaten Haftungshöchstgrenzen (Plafonds) festgelegt, bis zu deren Höhe die Euler Hermes bundesgarantierte Geschäfte vornehmen darf<ref>Clemens Büter, Außenhandel, 2007, S. 358</ref>.
Haftungsfall
Erlässt die Bundesregierung aufgrund des AWG eine Rechtsverordnung, durch die eine erteilte Ausfuhrgenehmigung widerrufen, nicht verlängert oder versagt wird, tritt der Haftungsfall ein.<ref>Monika Schilling, a.a.O., S. 18</ref> Umgekehrt liegt der Haftungsfall vor, wenn sich das gedeckte wirtschaftliche und/oder politische Delkredere-Risiko im Ausland verwirklicht. Die Auszahlungen für wirtschaftliche und politische Schäden betrugen im Jahre 2014 504,0 Mio. Euro. Dem Haftungsfall unterliegen alle gedeckten Risiken, also das wirtschaftliche und politische Risiko. Seit Januar 2002 werden keine Deckungen für wirtschaftliche und politische Risiken aus Exportgeschäften mit Laufzeit von bis zu 2 Jahren in den Kernländern der OECD übernommen (dies sind marktfähige Risiken, die durch privaten Versicherungsschutz gedeckt werden können).
Risikoarten
Forderungsausfälle aufgrund wirtschaftlicher Risiken:
- Nichtzahlungsfall (protracted default)
- Konkurs, amtlichen oder außeramtlichen Vergleich, erfolglose Zwangsvollstreckung, Zahlungseinstellung
Forderungsausfälle durch politische Risiken:
- gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen, kriegerische Ereignisse, Aufruhr oder Revolution im Ausland (so genannter allgemeiner politischer Schadensfall)
- Schadensfälle aus nicht durchführbarer Konvertierung und Transferierung der vom Schuldner in Landeswährung eingezahlten Beträge durch Beschränkungen des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs
- Verluste von Ansprüchen aus nicht möglicher Vertragserfüllung aus politischen Gründen
- Verluste von Waren vor Gefahrübergang infolge politischer Umstände (Ware ist beim Käufer z. B. wegen Beschlagnahme, Zerstörung etc. nicht eingetroffen)
Produktarten
Die Bundesrepublik Deutschland unterscheidet seit April 2011 nicht mehr zwischen Ausfuhrgarantien (private Schuldner) und -bürgschaften (öffentlich-rechtliche Schuldner). Die Qualität der heutigen Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) bleibt davon unberührt.
Folgende konkrete Produkte werden angeboten:<ref>Quelle: AGA-Portal/Produkte</ref>
Sammeldeckungen
Verschiedene Angebote stehen für die einfache unkomplizierte Absicherung von mehreren Exportgeschäften zur Verfügung.
- Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung
- Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light
- Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
- Revolvierende Finanzkreditdeckung
- Rahmenkreditdeckung
Einzeldeckungen
Exportkreditgarantien sichern einzelne Geschäfte gegen einen Auszahlungsausfall ab.
- Bauleistungsdeckung
- Fabrikationsrisikodeckung
- Finanzkreditdeckung
- Finanzkreditdeckung-express
- Leistungsdeckung
- Lieferantenkreditdeckung
Sektorale Sonderbestimmungen
Öffentlich unterstützte Exportkredite durch den OECD-KOnsensus
- Airbusgarantie
- Eisenbahnfinanzierung
- Erneuerbare Energien, Klimaschutz und Anpassung an Klimawandel, Wasserprojekte
- Projektfinanzierungen
- Schiffsfinanzierungen
Ergänzende Deckungsformen
Besondere Exportgeschäfte benötigen besondere Absicherungslösungen.
- Akkreditivbestätigungsrisikodeckung
- Avalgarantie
- Beschlagnahmerisikodeckung
- Leasingdeckung
- Verbriefungsgarantie
- Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm
- Vertragsgarantiedeckung
Entgelte
Für die Absicherung eines Exportkredits werden Entgelte erhoben. Diese gliedern sich wie folgt:
- Gebühren (Antrags-, Verlängerungs- und Ausfertigungsgebühr. Für Fabrikationsrisikodeckungen sowie Sonder- und Nebendeckungen fallen Bearbeitungsgebühren nur an, falls nicht zugleich eine Forderungsdeckung beantragt wurde.)
- Entgelte
Die Höhe des Entgelts richtet sich im Wesentlichen nach der Länderkategorie, in die das Käuferland eingestuft ist. Kategorie 0 bedeutet geringstes Risiko und damit geringste Prämie, Kategorie 7 höchstes Risiko mit höchster Prämie. Weiterhin wird das Entgelt durch den gedeckten Auftragswert, die Zahlungsbedingungen (Laufzeit des Geschäfts) und die Käuferkategorie – staatlich oder privat – und ggf. die Höhe der Selbstbeteiligung (Deckungsquote), die je nach Absicherungsform im Regelfall zwischen 5 % und 15 % liegt, bestimmt.
Damit werden die Kosten in Abhängigkeit von Art, Umfang und Laufzeit eines Geschäfts sowie der Bonität des ausländischen Bestellers und der Risikoeinstufung des Importlandes erhoben. Für den Schadensfall ist eine Selbstbeteiligung des Exporteurs vorgesehen.
Nachhaltigkeit
Die Bundesregierung ist nach Angaben von Euler Hermes bestrebt, auf dem Gebiet der Exportkreditgarantien durch die Förderung sozial und ökologisch nachhaltiger Projekte im Ausland zu einer globalen nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Neben erwarteten positiven wirtschaftlichen Auswirkungen eines Exportgeschäftes für die deutsche Wirtschaft sollen daher als wichtige Aspekte der Förderungswürdigkeit auch die ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Auswirkungen des zur Deckung beantragten Geschäftes Berücksichtigung finden.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Punkten
- Umweltprüfung des Exportgeschäftes
- Förderung klimafreundlicher Exporte
- Fairer Wettbewerb – Korruptionsprävention
- Niedrigeinkommensländer – Sustainable lending
Bei der Antragsprüfung werden Umweltauswirkungen von Projekten sowohl unter dem Aspekt der Förderungswürdigkeit als auch der risikomäßigen Vertretbarkeit geprüft. Für das Prüfungsverfahren kommen die in dem zuletzt 2012 überarbeiteten Umweltleitlinien der OECD, den „Recommendation on Common Approaches on Environment and Officially Supported Export Credits“<ref>Text der Recommendation</ref> der OECD zur Anwendung. Das dort festgelegte Verfahren spiegelt den Konsens der OECD-Staaten zur Prüfung von Umwelt- und Sozialaspekten durch Exportkreditversicherer wider.
Kritik
Grundsätzliche Kritik an staatlichen Exportversicherungen
Staatliche Exportkreditversicherung fördern einheimische Exportunternehmen, indem Risiken versichert werden, die kein privater Versicherer übernehmen kann oder will. Sie können damit Märkte verzerren und eröffnen einen Weg Investmententscheidungen politisch zu beeinflussen.<ref>The cavalry of commerce in The Economist, 8. April 2009</ref>
Wie auch bei anderen Formen von Versicherung besteht ein Moral Hazard-Problem: Bei inländischen Unternehmen kann ein Anreiz gesetzt werden, das Zahlungsausfallrisiko ihrer ausländischen Partner zu ignorieren. Wie bei allen Kreditausfallversicherungen besteht zudem das Risiko von Kollusion: Es kann Sinn ergeben, einen Partner zu finden, der nahe der Insolvenz ist und mit diesem in Absprache erheblich höhere Preise zu berechnen, die zwar der Geschäftspartner nicht zahlen kann, die aber bei Zahlungsausfall durch die Hermesdeckung bezahlt werden.
Soweit die Entgelthöhe subventioniert wird (die Exportversicherung also keine marktgerechte Rendite auf das eingesetzte Kapital erwirtschaften muss), ist unklar, ob die Aufgabe der staatlichen Agenturen nicht effizienter durch private Akteure übernommen werden könnte, da diese durch die subventionierten Entgelte aus dem Wettbewerb verdrängt werden.<ref>http://webarchive.nationalarchives.gov.uk/20061031212855/http://www.ecgd.gov.uk/lrgtxt/nera.pdf Estrin et al. - The Economic Rationale for the Public Provision of Export Credit Insurance by ECGD (2000)</ref>
Kritik an einzelnen Projekten
In den letzten Jahren haben viele staatliche Export Credit Agencys (ECAs) unter verstärkter Beobachtung der Öffentlichkeit gestanden, da teilweise Projekte im Ausland gefördert werden, die im Inland rechtlich oder politisch nicht umsetzbar wären. Dies ist möglich, da die meisten Staaten bislang in ihren bilateralen und multilateralen Beziehungen nur einem generellen Do-No-Harm-Ansatz folgen. Verbindliche extraterritoriale Staatenpflichten, insbesondere Schutz- und Gewährleistungspflichten, sind dagegen bislang kaum etabliert, obgleich sie von Vertragsorganen der Vereinten Nationen sowie einzelnen Völkerrechtlern gefordert werden.
Im August 2012 wurde bekannt, dass das Wirtschaftsministerium unter Philipp Rösler Interessensbekundungen zur Prüfung von Bürgschaftsanträgen für die Projekte Jaitapur in Indien, Temelin in Tschechien, Wylfa in Großbritannien und Olkiluoto in Finnland ausgestellt hat, weitere Anfragen liegen für das Kernkraftwerk Cernavodă in Rumänien und das Kernkraftwerk Changjiang in der Provinz Hainan in China vor. Ein Sprecher Röslers betonte, man sei sich der „besonderen Sensibilität von Nuklearprojekten bewusst“, allerdings betreffe der Atomausstieg nur das Inland, auf die Entscheidung anderer Staaten, Nukleartechnologie zu nutzen, habe dies keinen Einfluss.<ref>Deutschland bürgt für Atomkraftwerke im Ausland. Heikles Thema Temelin . In: Süddeutsche Zeitung, 11. August 2012. Abgerufen am 12. August 2012.</ref>
Laut Medienberichten, die sich auf Dokumente der Plattform Wikileaks und eine Anfrage im Bundestag stützen, wurden mit Hermesdeckungen auch Garantien für Exporte von Spähsoftware an die Staaten Ägypten, Iran, Bahrain und Syrien ausgestellt.<ref>J. Goetz, J. Yang-Hi Klofta, A. Ruprecht: Bericht auf Tagesschau.de am 5. Dezember 2011: [1]</ref>
Im September 2012 wird bekannt, dass Hermesdeckungen für Legehennenbetriebe in der Ukraine mit in Deutschland verbotener Käfighaltung gegeben wurden.<ref>http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/legehennen-deutschland-finanziert-kaefighaltung-in-der-ukraine-a-848481.html Spiegel Online: Legehennen: Deutschland finanziert Käfighaltung in der Ukraine</ref> Betroffen ist unter anderem das deutsche exportierende Unternehmen Big Dutchman in Niedersachsen.<ref>http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_3/kaefige101.html NDR.de: Regierung unterstützt Geflügelkäfig-Export</ref>
Kritisiert wird auch die Vergabe von Hermesdeckungen für den Export des Baues von Atomkraftwerken in der Ukraine <ref>Frontal21: Deutsche Doppelmoral </ref>
Im Juni 2014 verkündete Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, dass Deutschland keine weiteren Hermesdeckungen für nukleare Anlagen zur Stromerzeugung im Ausland übernehmen werde.<ref>Welt Kompakt vom 13. Juni 2014</ref><ref>Focus Online vom 12. Juni 2014</ref> Ausgenommen von dieser Regelung sind Lieferungen und Leistungen für bereits bestehende Nuklearanlagen, wenn diese die Sicherheit erhöhen oder der Stilllegung, dem Rückbau sowie der Entsorgung von Nuklearanlagen dienen. Nuklearanlagen, die der Forschung, Medizin oder Brennstoffentsorgung dienen, sind ebenfalls nicht betroffen.<ref>Halbjahresbericht Hermesdeckungen 2014, S. 9</ref>
Einzelnachweise
<references />
Weblinks
- Offizielle Seite der Auslandsgeschäftsabsicherung der Bundesrepublik Deutschland
- iXPOS-Außenwirtschaftsportal des BMWI zur Förderung von Export und Außenhandel
- OECD-Umweltleitlinie (Common Approaches)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Greenpeace-Studie Staatliche Förderung der Atomenergie
- Internationale NGO ECA-Watch zu hermesgedeckten Projekten und kritischer Standpunkt zu staatlichen Kreditversicherern