Hinrich Möller (SS-Mitglied)


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Hinrich Möller (* 20. April 1906 in Grevenkop; † 13. Oktober 1974 in Neumünster) war ein deutscher kaufmännischer Gehilfe und frühzeitiges NSDAP- und SS-Mitglied. 1934 ließ er als Hauptsturmführer und Chef der Polizei in Neumünster zwei in Haft befindliche Menschen ermorden. Einige Tage später wurde er von Heinrich Himmler zum Leiter der SS-Standarte 50 (Nordsee) in Flensburg ernannt und später zum Polizeidirektor in Flensburg befördert. 1941 wurde er als SS- und Polizeiführer (SSPF) in der Zivilverwaltung des Generalbezirks Estland des Reichskommissariat Ostland einer der Hauptverantwortlichen für die Ermordung der Juden im deutsch besetzten Estland. Er beendete den Krieg als SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei. Wegen des Mordes an den zwei Gefängnisinsassen in Neumünster wurde Möller von einem britischen Militärgericht in Schleswig-Holstein zum Tode verurteilt. Die Strafe wurde später in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt. Die Schleswig-Holsteinische Justiz ließ Möller zehn Jahre nach der Verurteilung frei. Wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung an Mordaktionen gegen Juden in Estland wurde Möller juristisch nie belangt.

Anfänge des Nationalsozialismus

Möller erwarb 1922 an der Holstenschule den Oberrealabschluss und schloss 1926 seine kaufmännische Lehre als Kaufmannsgehilfe im elterlichen Betrieb ab.

Er trat Anfang Februar 1929 in die NSDAP (Mitgliedsnummer 113.298) ein. Nach dem Eintritt in die SS (Mitgliedsnummer 5.741) am 15. Oktober 1930 begann eine steile Karriere.<ref>Stephan Linck: Der Ordnung verpflichtet. Deutsche Polizei 1933–1949. Der Fall Flensburg. Paderborn 2000, S. 61.</ref>

Terror gegen Andere

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 wurde Möller als SS-Hauptsturmführer Chef der kommunalen Polizei von Neumünster und residierte im Rathaus. 1934 ermordete er in dieser Funktion mit einigen Gehilfen die KPD-Mitglieder Christian Heuck und Rudolf Timm im Gefängnis in Neumünster.
Rudolf Timm war auf Anweisung der Polizei am 21. Januar 1934 aus dem Rheinland nach Neumünster gereist. Auf dem Bahnhof Neumünster war er von der Polizei in sogenannte Schutzhaft genommen worden. Er war dann im Polizeigefängnis Am Haart festgehalten worden, das Möller unterstand. Am 23. Januar 1934 war Timm auf der Rückführung von einem Verhör im Rathaus in seine Zelle gegen 19:30 Uhr auf der Straße von den ihn begleitenden SS-Leuten angeschossen worden, wobei er nur leicht verletzt wurde. In der Nacht vom 24. auf den 25. Januar 1934 wurde Timm in seiner Zelle von vier bis fünf SS-Leuten zusammen mit Hinrich Möller aufgesucht. Die SS-Leute erdrosselten ihn und versuchten die Tat, wie Möller in dem gegen ihn geführte Strafprozess nach dem Krieg angab, als „Selbstmord zu frisieren". Sie hängten die Leiche am Fensterkreuz auf. Möller hatte bei der Mordtat angeblich vor der Zellentür gewartet und von dem Mord selbst angeblich nichts wahrgenommen.<ref>Reimer Möller: Die Morde der SS an den KPD-Funktionären Rudolf Timm und Christian Heuck 1934 in Neumünster. Informationen zur Schleswig-Holsteinischen Zeitgeschichte 41/42, Kiel 2003, S. 159.</ref><ref>Alfred Heggen; Hartmut Kunkel, Hrsg.: Neumünster im Zeichen des Hakenkreuzes - Eine Dokumentation der Jahre 1933/1934. Herausgegeben vom Arbeitskreis "Machtergreifung" an der Volkshochschule Neumünster, Neumünster 1983, S. 175.</ref> Ein in das Verbrechen eingeweihter Arzt bestätigte diesen angeblichen Selbstmord. Und so berichtete der Schleswig-Holsteinische Courier am 25. Januar 1934 von dem angeblichen Selbstmord Timms.
Christian Heuck wurde am 23. Februar 1934 abends von Möller und weiteren vier bis fünf SS-Leuten in der Justizvollzugsanstalt an der Boostedter Strasse aufgesucht, wo er eine Gefängnisstrafe absaß. Dazu wurden die SS -Leute von der Gefängnisleitung zu der Zelle von Heuck geführt. Wieder blieb Möller bei der Durchführung der Tat angeblich ausserhalb der Zelle stehen und bekam von der Mord im Innern der Zelle nichts mit. Unter anderem diese Aussage hält der Historiker Reimer Möller für unwahr, denn 1976 hatte ein ebenfalls in dieser Nacht vom 23. Februar 1934 im Gefängnis Neumünster befindlicher KPD-Mann zu Protokoll gegeben, dass er lautes Schreien aus der Zelle Christian Heucks gehört habe.<ref>Reimer Möller: Die Morde der SS an den KPD-Funktionären Rudolf Timm und Christian Heuck 1934 in Neumünster. Informationen zur Schleswig-Holsteinischen Zeitgeschichte 41/42, Kiel 2003, S. 165.</ref> Auch Heuck wurde erdrosselt. Nach der Tat bescheinigte der Gefängnisarzt als Todesursache Selbstmord. Die Leiche wurde nach Kiel an die Friedhofsverwaltung übergeben und sollte am nächsten Tag verbrannt werden. Der Ehefrau war verboten worden, die Leiche zu besichtigen, aber sie schaffte es trotzdem, sich mit einer erfahrenen Krankenschwester Zutritt zur Leiche zu verschaffen.<ref name="reimer160">Reimer Möller: Die Morde der SS an den KPD-Funktionären Rudolf Timm und Christian Heuck 1934 in Neumünster. Informationen zur Schleswig-Holsteinischen Zeitgeschichte 41/42, Kiel 2003, S. 160.</ref> Die Leiche war voller blauer Flecke und wies große Würgemal am Hals auf. Wie die Witwe Heucks 1946 in einer Vernehmung vor der Staatsanwaltschaft angab, wurde sie am nächsten Morgen ins Polizeipräsidium geladen und gefragt, ob ihr an der Leiche etwas aufgefallen sei. Sie antwortete, dass ein Selbstmörder „sich ja wohl nicht selbst verhauen“ könnte. Darauf wurde ihr mit schlimmen Konsequenzen gedroht, wenn sie Informationen über das verlauten ließe, was sie gesehen hätte.<ref name="reimer160" /> Auch über diesen Mord wurden Falschmeldungen in den Zeitungen verbreitet.

Karriere bei der SS

Diese Morde wirkten sich auf Möllers Fortkommen positiv aus. Nur einige Tage später, am 1. März 1934, beförderte ihn Heinrich Himmler zum SS-Sturmbannführer, 1935 zum Obersturmbannführer und 1936 zum Standartenführer. Möller führte ab 7. Juli 1934 die 50. SS-Standarte im Oberabschnitt Nordsee mit Sitz im Karl-Radke-Haus in der Jürgensgaarderstraße 11 in Flensburg. Das Haus war nach dem am 9. November 1931 bei einer von den Nazis provozierten Auseinandersetzung zwischen Mitgliedern einer Demonstration des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold und Nationalsozialisten umgekommenen SS-Mitglied Karl Radke benannt.<ref>Lawrence D. Stokes: „Meine kleine Stadt steht für tausend andere…“. Studien zur Geschichte von Eutin in Holstein, 1918–1945. Struve´s Buchdruckerei, Eutin 2004, ISBN 3-923457-72-3, S. 290.</ref> Ab 1936 war Möller der reguläre Führer dieser Formation. Außerdem wurde Möller nach 1937 kommissarisch Polizeipräsident und schließlich im Mai 1938 Polizeidirektor in Flensburg. Sein Stellvertreter in beiden Funktionen war der Standartenführer Hans Hinsch. Nach einiger Zeit unterstellte Möller in Abstimmung die Flensburger Polizei direkt dem Reichsführer SS Himmler, während sie bis dahin dem Regierungspräsidenten Wilhelm Hamkens in Schleswig unterstanden hatte.

Judenverfolgung in Schleswig-Holstein

In der Reichspogromnacht verübte Möller am 10. November 1938 gegen drei Uhr morgens mit seinen SS-Männern einen Überfall auf das Gut Jägerslust bei Flensburg und seine wehrlosen Bewohner und Gäste.<ref>Vgl. hierzu: Bernd Philipsen: Jägerslust: Gutshof, Kibbuz, Flüchtlingslager, Militär-Areal. Flensburg 2008.</ref> Das Gut Jägerslust gehörte der Flensburger Familie Wolff, die zur dänischen Minderheit gehörte und teilweise jüdischen Glaubens war. Wolffs hatten das Gut zu Vorbereitungskursen von Auswanderungvorhaben von verfolgten Juden nach Palästina, der Hachschara, zur Verfügung gestellt. Die SS-Männer kamen mitten in der Nacht, verwüsteten das Gut, verhafteten die Bewohner und ihre Gäste. Der Hausherr Alexander Wolff wurde schwer verprügelt und konnte sich nur mit Mühe ins nahe Dänemark retten. Nach getaner Arbeit ließ Möller seine SS-Mannschaft aufsitzen und fuhr mit ihnen nach Friedrichstadt weiter. Gegen neun Uhr morgens traf er in Friedrichstadt ein. Er verkündete, das nächtliche Zerstörungswerk „vollenden“ zu wollen und ließ sich zur Synagoge und den „Judenhäusern“ führen. Dabei kam es zu erneuten Übergriffen. In der Synagoge versuchte Möller, den Kronleuchter niederzureißen, indem er sich daran festhielt.<ref>Vgl. hierzu: Gerhard Paul, Miriam Gillis-Carlebach: Menora und Hakenkreuz. Neumünster 1998.</ref><ref>Bettina Goldberg: Abseits der Metropolen: die jüdische Minderheit in Schleswig-Holstein. Wachholtz, Neumünster 2011, ISBN 978-3-529-06111-0, S. 445.</ref> Bevor Möller Friedrichstadt wieder verließ, befahl er die Verhaftung aller jüdischen Bürger.<ref>Vgl. hierzu: Irene Dittrich: Heimatgeschichtlicher Wegweiser zu den Stätten von Widerstand und Verfolgung. S. 115/116.</ref>

Im Reichskommissariat Ostland

Nach dem Überfall auf die Sowjetunion fungierte Möller ab August 1941 als SS- und Polizeiführer Estland in Estlands Hauptstadt Reval/Tallinn und war allem Anschein nach in führender Rolle an der Vernichtung der estnischen Judenschaft beteiligt. Nach Aussage des Höheren SS- und Polizeiführers HSSPF Friedrich Jeckeln, der in der Hauptstadt des Reichskommissariats Riga als Möllers Vorgesetzter residierte, war Möller sehr wahrscheinlich an der Vernichtung der 3000 bis 5000 estnischen Juden beteiligt, die größtenteils in Tallinn ermordet wurden.<ref>Stephan Linck: Die Leiter der Polizeibehörde. In Broder Schwensen: Verführt, Verfolgt, Verschleppt. Aspekte nationalsozialistischer Herrschaft in Flensburg. Gesellschaft für Flensburger Stadtgeschichte, Flensburg 2003. Beiträge zur Zeitgeschichte Band 1</ref> Ende Januar 1944 wurde er zum SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei befördert.

Infolge des Vorrückens der Roten Armee würde Möllers Dienststelle im Herbst 1944 aufgelöst. Anschließend wurde er zum Oberabschnitt Ostland versetzt und Mitte Februar 1945 zur Heeresgruppe Weichsel zur besonderen Verwendung des RFSS kommandiert.<ref>Stephan Linck: Der Ordnung verpflichtet. Deutsche Polizei 1933–1949. Der Fall Flensburg. Paderborn 2000, S. 116.</ref>

Nach dem Ende des Dritten Reiches

Wegen seiner Terrormaßnahmen gegenüber jüdischen Bürgern in Schleswig-Holstein wurde Möller nach 1945 zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt.<ref>Vgl. hierzu: Irene Dittrich: Heimatgeschichtlicher Wegweiser zu den Stätten von Widerstand und Verfolgung</ref> Wegen der Ermordung der beiden KPD-Funktionäre wurde Möller in einer zweitägigen Verhandlung am 4. Dezember 1947 vom Landgericht Kiel zum Tode verurteilt. Das Oberlandesgericht bestätigte diese Strafe. Möller hatte von außen manche Unterstützer. So setzten sich der Neumünsteraner Propst Steffen und auch der Kieler Bischof Wilhelm Halfmann für Möller ein, dass unter anderem die Strafe nicht vollstreckt werden sollte.<ref>Patenschaften für Kriegsverbrecher – Kirchenhistoriker deckt auf. Evangelisch-Lutherische Kirche Hamburg und Umgebung, Nachrichten aus Hamburg, 16. Oktober 2012: Kirchen im Norden deckten Nazi-Karrieren. Abgerufen am 11. März 2014.</ref> Die Strafe wurde auch 1948 in lebenslänglich umgewandelt und 1954 auf dem Gnadenweg auf 15 Jahre reduziert. 1958 wurde Möller entlassen, obwohl er sich vor Gericht geweigert hatte, seine Mittäter preiszugeben und die Tat richtig aufklären zu helfen.<ref>Vgl. hierzu: Uwe Danker, Astrid Schwabe: Schleswig-Holstein und der Nationalsozialismus. S. 37.</ref> Ein Strafverfahren wegen seiner Taten in Estland wurde nicht angestrengt.<ref>Ruth Bettina Birn: Die Höheren SS- und Polizeiführer. Himmlers Vertreter im Reich und in den besetzten Gebieten. Droste Verlag, Düsseldorf, 1986, ISBN 3-7700-0710-7, S. 245.</ref>

Literatur

  • Uwe Danker, Astrid Schwabe: Schleswig-Holstein und der Nationalsozialismus. Neumünster 2005.
  • Irene Dittrich: Heimatgeschichtlicher Wegweiser zu den Stätten von Widerstand und Verfolgung. Band 7: Schleswig-Holstein. - 1. Nördlicher Landesteil. Frankfurt am Main 1933, ISBN 3-88864-046-6.
  • Tôviyyā Friedman (Hrsg.): Die drei SS- und Polizeiführer im Ostland, in Lettland-Riga: SS-Brigadeführer Schröder, in Litau-Kowno: SS-Brigadeführer Wysocki, in Estonien-Reval: SS-Brigadeführer Möller, die verantwortlich waren für die Ermordung der Juden im Ostland 1941–1944. Dokumentensammlung. Institute for Documentation in Israel, Haifa 1998. (Originaldokumente über die mörderische Tätigkeit von Hinrich Lohse, Walther Schröder und Lucian Wysocki im „Ostland“).
  • Alfred Heggen; Hartmut Kunkel Hrsg.: Neumünster im Zeichen des Hakenkreuzes - Eine Dokumentation der Jahre 1933/1934. Herausgegeben vom Arbeitskreis "Machtergreifung" an der Volkshochschule Neumünster, Neumünster 1983.
  • Ernst Klee: Personenlexikon zum Dritten Reich. Frankfurt am Main 2005, S. 414.
  • Stephan Linck: Der Ordnung verpflichtet. Deutsche Polizei 1933–1949. Der Fall Flensburg. F. Schöningh, Paderborn 2000, ISBN 3-506-77512-X.
  • Reimer Möller: Die Morde der SS an den KPD-Funktionären Rudolf Timm und Christian Heuck 1934 in Neumünster. Informationen zur Schleswig-Holsteinischen Zeitgeschichte 41/42 HRSG Arbeitskreis zur Erforschung des Nationalsozialismus in Schleswig-Holstein, Kiel 2003.
  • Bernd Philipsen: Jägerslust: Gutshof, Kibbuz, Flüchtlingslager, Militär-Areal . Gesellschaft für Stadtgeschichte, Flensburg 2008, ISBN 978-3-925856-59-4.

Weblinks

Einzelnachweise

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