Kapregiment


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Datei:Kapregiment.png
Haupteinsatzorte des Kapregiments
Datei:900-249 Herzog Carl Eugen (cropped).jpg
Herzog Carl Eugen von Württemberg (1737–1793)

Kapregiment ist die geläufige Bezeichnung des Infanterie-Regiments Württemberg. Von 1787 bis 1808 stand es in Diensten der Niederländischen Ostindien-Kompanie (V.O.C.). Andere Bezeichnungen waren Kaper-Regiment und Indisches Regiment. Von den insgesamt 3.200 aus Württemberg abmarschierten Soldaten kehrten nur 100 zurück.

Hintergrund

Politische Ereignisse in Europa

Die politische Entwicklung in Europa hatte auch Auswirkungen auf die überseeischen Besitzungen der an den einzelnen Konflikten beteiligten Staaten und somit direkt auf das Schicksal des Regiments in Afrika und Indien.

  • 1787 Abmarsch des Regiments in die Hoheitsgebiete der V.O.C.
  • 1789 Französische Revolution
  • 1792 Erster Koalitionskrieg bis 1797, als Folge am 1. Februar 1793 Kriegserklärung Frankreichs an die Vereinigten Niederlande
  • 1795 Ausrufung der Batavischen Republik, Großbritannien besetzt die holländischen Kolonien (11. Juni britische Kriegsschiffe in der False Bay, 3. August britische Kriegsschiffe vor Trincomalee)
  • 1798 Auflösung der V.O.C. und Übertragung ihrer Territorien an Holland
  • 1799 Zweiter Koalitionskrieg bis 1802
  • 27. März 1802 Friede von Amiens, als Folge gibt das Vereinigte Königreich 1803 das Kap der Guten Hoffnung an Holland zurück
  • 1805 Dritter Koalitionskrieg
  • 1. Januar 1806 Württemberg wird Königreich
  • 8. Januar 1806 Das Kap wird endgültig britische Kolonie
  • 1. März 1808 Auflösung des Regiments

Währungen

Datei:Reichsthaler1774.jpg
1 / 3 Reichstaler

Zum Verständnis der immer wieder genannten Geldbeträge und ihres Wertes werden hier die damals gängigen Währungen kurz dargestellt. Ein genauer Vergleich des damaligen Geldwertes mit heute oder eine Umrechnung in Euro ist nicht möglich, ein Vergleich der Preise für Waren und Dienstleistungen ermöglicht wegen deren unterschiedlicher Bedeutung zu den verschiedenen Zeiten nur einen annähernden Vergleich.

Ungeachtet der verschiedenen im Umlauf befindlichen Währungen galt im deutschen Reich der Reichstaler als Währungs- und Recheneinheit, in Holland der Rixdaler (Rijkdaalder). Dies war jedoch nur für wenige Wohlhabende und Kaufleute wichtig, normale Leute kannten und rechneten nur mit den kleineren Münzen, bestenfalls Gulden, in Württemberg meistens mit Batzen = 2 halbe Batzen = 4 Kreuzer = 16 Pfennige = 32 Heller.

Ende des 18. Jahrhunderts betrugen die Werte in Europa:

1 Reichstaler = 1 ½ fl. (Gulden) = 90 xr (kr., Kreuzer) = 240 dl. (Pfennige)
1 Gulden = 60 Kreuzer (= 20 Stuiver)
1 Batzen = 4 Kreuzer
1 Kreuzer = 4 Pfennige
1 Pfennig = 2 Heller

In den Niederlanden galt

1 Rixdaler = 1 Ducaton = 3 holländische Gulden = 2 ½ Gulden = 60 Stuiver (Stüber)
(entspricht in Württemberg 150 Kreuzern)
Datei:VOC duit.jpg
Duit der V.O.C.

Am Kap der Guten Hoffnung und auf den indischen Inseln aber galt bei der V.O.C. („valeur de´l Inde“) um 1790

1 Kaprixdaler = 3 Kapgulden = 2 holländische Gulden = 48 (V.O.C.-)Stuiver
1 Ducaton = 72 (V.O.C.-)Stuiver
1 Kapgulden = 16 (V.O.C.-)Stuiver
1 (V.O.C-)Stuiver = 8 (V.O.C.-)Duit

Für das Regiment galt aber die Festlegung in Artikel 9 des Subsidienvertrages: „les Rixdalers à Soisante quatre Stüvers“. Dieser Kurs galt für Abrechnungen des Regiments selbst (Regimentskasse) mit der V.O.C. wie auch für seine Angehörigen. Der Geldtransfer aus den Kolonien nach Europa geschah wegen der Gefahren des Seeweges nicht durch Transport von Münzgeld, sondern bargeldlos durch Einzahlen in die Kasse der V.O.C. (=Gutschrift auf ein Konto) in Übersee und Abheben des Guthabens bei der Kasse der V.O.C. in Europa.

Der Kurs brachte für die Geworbenen zwei Nachteile, die ihnen bei Abschluss ihrer Kapitulation nicht bekannt waren (oder, soweit einzelne Offiziere vielleicht Teile des Vertrages kannten, nicht klar waren). Zum einen bedeutete dies, dass die Angehörigen des Regiments erst für 64 Stüver 1 Rixdaler (oder 2 ½ Gulden) bekamen anstatt für 60, also einen Verlust von 6,6 % hatten. Durch die Auszahlung „valeur de l’Inde“ erhielten sie außerdem nur in den Kolonien gültiges Geld (Kaprixdaler, Kapgulden, V.O.C.-Stuiver). Für 1 am Kap bar ausgezahlten Gulden Sold konnten sie dort 16 V.O.C.-Stuiver einzahlen Um in Europa 1 Gulden ausbezahlt zu bekommen mussten sie aber 20 V.O.C.-Stuiver einzahlen („… 270 Gulden. Würden diese in der Kompagniekasse haltend    
welcher gegen Empfang                     Hand-Geld, unter
dem Herzoglich-Württembergischen - zum Dienste der Ostindisch-Holländischen
Compagnie bestimmten Infanterie-Regiment, auf die Zeit von sechs Jahren,
und zwar von           
bis         dergestalt sich hat anwerben lassen, daß
ihm während seiner Dienst-Zeit Monatlich Neun Gulden Holländisch zum
Solde abgereicht- und er darneben nicht nur die- den Trouppen gedachter Com-
pagnie gewohnlich zu gutem kommenden Vortheile an Verpflegung, Bequartier-
rung, auch wie sie sonsten zu Nahmen haben mögen, zu geniesen habe, sondern
auch, wann er nach ausgedienter Capitultion in sein Heimwesen zuruck kehren
will, unentgeltlich und frey transportiert und verpflegt nach Holland zuruck ge-
bracht werde, auch überdiß bey seiner Ankunft daselbst eine Gratification von
Ein Hundert Gulden Holländisch von der Ostindisch-Hlooländischen Compagnie
baar ausgezahlt erhalten soll.
Woferne aber derselbe bey dem Regiment neurdings zu capitulieren Lust
tragen sollte, wird ihm bey jeder Capitulations-Erneurung, eine Verhältniß-
mässige Sold-Erhöhung zugesagt, unter Vorbehalt aller Vortheile, die ihm bey
seiner Verabschiedung, wie oben besagt, verwilliget bleiben.
Urkundlich diese auf Höchste Ordre Seiner Herzoglichen Durchlaucht
ihme augestellten- unter meiner eigenhändigen Nahmens-Unterschrift gefertig-
ten Capitulations-Scheins.
      Sr. Herzoglichen Durchlaucht
      zu Würtemberg“