Kommunionhelfer


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In der römisch-katholischen Kirche können im Bedarfsfall als außerordentliche Spender der heiligen Kommunion neben den Akolythen auch andere getaufte, gläubige Laien, Männer wie Frauen, mit der Austeilung der Kommunion beauftragt werden. Sie werden im deutschsprachigen Raum als Kommunionhelfer bezeichnet.

Beschreibung

Der Dienst des Kommunionhelfers besteht in erster Linie im Austeilen der Kommunion, das heißt des Leibes oder des Blutes Christi:

(a) in den Fällen, in denen die Anzahl der mitwirkenden Priester und Diakone so gering ist, dass der Gottesdienst sich ohne den Einsatz von Helfern ungebührlich in die Länge zöge. Statthaft ist die Mitwirkung eines Kommunionhelfers in der Messfeier besonders auch dann, wenn ohne die Unterstützung durch Kommunionhelfer die Kelchkommunion der Laien sich nicht oder nur schwer ermöglichen lässt. Zu diesem Zweck kann im Bedarfsfall der Zelebrant den Dienst des Kommunionhelfers auch Gläubigen nur für die jeweilige Messfeier übertragen (GORM 2002 Nr. 284).
(b) Des Weiteren können Kommunionhelfer außerhalb der Messfeier die Kommunion aus dem Tabernakel reichen (siehe Kommunionfeier) sowie die Krankenkommunion überbringen. Dies geschieht jeweils in Absprache mit dem zuständigen Pfarrer.

Die bischöfliche Beauftragung als Kommunionhelfer ist zeitlich (meist fünf Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung) und örtlich (eigene Pfarrgemeinde oder Seelsorgeeinheit) begrenzt. Sie begründet keine weitere liturgische oder sonstige Funktion in der Pfarrei, allerdings kann unter Umständen dieselbe Person verschiedene andere Aufgaben im Gottesdienst auf sich vereinen (etwa Messdiener, Lektor), was aber der gewünschten Vielfalt der liturgischen Dienste eher abträglich ist. Der Dienst als Kommunionhelfer ist auch nicht Voraussetzung zur Übernahme einer dieser Aufgaben. Ein künftiger Diakon und Priester muss vor seiner Weihe den Dienst als beauftragter Akolyth versehen. Zunehmend werden auch Gottesdienstbeauftragte als Kommunionhelfer eingesetzt.

Der gewohnheitsmäßige, nicht durch wirklichen Bedarf begründete Einsatz von Kommunionhelfern oder auch Akolythen zur Spendung der Kommunion entspricht nicht kirchlicher Ordnung.<ref>Vatikan, Kleruskongregation, Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeiter Laien am Dienst der Priester, 1997, Art. 8: „Um keine Verwirrung zu stiften, sind einige Praktiken zu vermeiden und abzuschaffen, die seit einiger Zeit in manchen Teilkirchen aufgekommen sind, wie etwa: […] — der gewohnheitsmäßige Einsatz von außerordentlichen Kommunionspendern in der heiligen Messe unter willkürlicher Ausweitung des Begriffs der „zahlreichen Teilnahme“.“</ref>

Entstehung

Auf Antrag der Berliner Ordinarienkonferenz wurde vom Heiligen Stuhl am 30. April 1964 erstmals für ein europäisches Land für ein Jahr die Erlaubnis erteilt, dass in den Diasporagebieten in der DDR bei den dort nach dem Zweiten Weltkrieg gefeierten sonntäglichen Gottesdiensten ohne Priester, „Laien- und Hausandachten“ und später Stationsgottesdienst genannt, durch geeignete Laien die heilige Kommunion gespendet werden konnte. Diese Regelung bedeutete für diese Gottesdienstform einen großen Aufschwung, sodass die Erlaubnis am 20. Dezember 1966 verlängert und mit der Instructio de cultu mysterii eucharistici vom 25. Mai 1967 auf die ganze römisch-katholische Kirche ausgedehnt wurde.<ref>Hugo Aufderbeck: Stationsgottesdienst. Kommunionfeier. Texte für den sonntäglichen Gottesdienst ohne Priester in den Außenstationen der Diaspora. St. Benno Verlag, Leipzig 1979, S. 3ff.</ref> Das Gotteslob (1975) bot unter Nr. 370 Ablauf und Textvorschläge für einen „Kommunionfeier“ genannten priesterlosen Gottesdienst.

Literatur

Weblinks

Anmerkungen

<references />