Laie (Religion)


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Ein Laie (von griechisch laós λαός „Volk“ über laikós λαϊκός „zum Volk gehörig“ und kirchenlateinisch laicus „der (kirchliche) Laie“) ist ein Gläubiger, der im Gegensatz zum Kleriker kein geistliches Amt innehat. Er befindet sich im Laienstand. Der Begriff wird vornehmlich im Christentum verwendet, wird aber auch auf andere Religionen übertragen.

Etymologie

Das Wort laicus (das Gegenteil von clericus (Kleriker)) bekam im mittelalterlichen Latein im übertragenen Sinne die Nebenbedeutung „ungebildet“. Dies wird auf die Gegebenheit zurückgeführt, dass Bildung bis in die Renaissance für Angehörige nicht vermögender Familien nur durch eine geistliche Laufbahn zu erhalten war. In der deutschen Sprache hat sich diese Bedeutung (im Gegensatz zu den romanischen Sprachen) bis heute erhalten und ist zur häufigsten Bedeutung des Wortes geworden; dabei wird jedoch sprachlich oder durch den Kontext sichergestellt, dass nicht die kirchenrechtliche Bedeutung gemeint ist („ein mathematischer Laie“, ggf. auch „ein theologischer Laie“, wozu aber der Laientheologe gerade nicht gehört).

Christentum

In allen vorreformatorischen Kirchen gibt es eine kirchenrechtliche Unterscheidung zwischen Klerikern und Laien. In der römisch-katholischen Kirche im Bereich der Lateinischen Kirche (can. 207 §1 CIC), sowie in anglikanischen Kirchen gelten alle Gläubigen, die nicht Kleriker sind, als Laien. In den orthodoxen Kirchen und den katholischen Ostkirchen mit ostkirchlicher Tradition gelten dagegen die gottgeweihten Menschen als eigener Stand.

Im Protestantismus findet diese Differenzierung nicht statt, da gemäß Luthers Wort vom „allgemeinen Priestertum aller Getauften“ jeder Gläubige zur Verkündigung berufen ist. Nur umgangssprachlich werden alle Christen ohne geistliches Amt als „Laien“ bezeichnet.

Römisch-katholische Kirche

Mit der Laisierung eines Klerikers können in bestimmten Ausnahmefällen als Dispens oder als Kirchenstrafe die Rechte und Pflichten seines Standes ausgesetzt werden, womit ein geweihter Kleriker faktisch in den Laienstand versetzt wird. Dies ist allerdings nur eine kirchenrechtliche Bedeutung, die sakramentale Weihe bleibt davon grundsätzlich unbeeinträchtigt, dem Betreffende ist es jedoch nicht mehr erlaubt, sein Weiheamt auszuüben.

Ein Ordensbruder, der nicht Kleriker ist, wird auch Laienbruder genannt. In dem apostolischen Schreiben Christifideles laici beschreibt Papst Johannes Paul II. die „Berufung und Sendung der Laien in Kirche und Welt“. Organisieren sich Laien in größeren Gemeinschaften, so spricht man von Laienbewegungen.

Buddhismus

Im Buddhismus wird der Begriff gewöhnlich für Nicht-Mönche verwendet. Klassische Begriffe für praktizierende buddhistische Laien sind „upāsaka“, was oft mit „Dabeisitzender“ oder „Anhänger“ übersetzt wird, sowie „gahapati“, was „Hausvater“ bedeutet (im Gegensatz zu den buddhistischen Mönchen, die ursprünglich meist Wandermönche waren, also keine festen Häuser besaßen). Die nicht von Mönchen oder Nonnen ausgeübte buddhistische Praxis und Lehre wird als Laienbuddhismus bezeichnet.

Literatur

  • Klerus und Laien, in: RGG3 Bd. 3, 1661–1664 (Stefan Zankow (Heinz-Horst Schrey): orthodoxe Kirchen, Hans Barion: römisch-katholische Kirche, Günther Wendt: evangelische Kirche)
  • Laie, in: LThK3 Bd. 6, spp. 589-597 (Jürgen Werbick: Begriff, Historisch-theologisch, Systematisch-theologisch; Heinrich F. J. Reinhardt: Kirchenrechtlich; Marianne Heimbach-Steins: Spiritualität; Norbert Mette: Laien im kirchlichen Dienst)
  • Klaus-Josef Notz: Laie, in: Lexikon des Buddhismus. Grundbegriffe, Traditionen, Praxis. Hg. von Klaus-Josef Notz. Freiburg, Basel, Wien: Verlag Herder, 1998, Bd. 1, 257.

Weblinks