Kronkolonie
Eine Kronkolonie (englisch crown colony) war im britischen Staatsrecht früher die Bezeichnung für eine direkt von der Krone durch einen Gouverneur verwaltete Besitzung, im Gegensatz zu solchen Überseeterritorien, die über einen hohen Grad an Selbstverwaltung verfügten. Der Begriff wurde 1981 durch British Dependent Territory und 2002 durch British Oversea Territory (siehe Britische Überseegebiete) ersetzt. Die heutige Bezeichnung gilt für alle Überseegebiete, ganz unabhängig vom jeweiligen Autonomiegrad.
Heute verfügen die meisten britischen Überseeterritorien, wenn auch in verschiedener Abstufung, über Selbstverwaltung (innere Autonomie). Nur die Außenpolitik und die Verteidigung obliegt weiterhin dem Vereinigten Königreich. Lediglich sehr kleine Territorien mit geringer Bevölkerung, wie zum Beispiel Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, unterstehen der direkten Verwaltung eines von der britischen Regierung eingesetzten Beamten.
Ehemalige Kronkolonien
Viele der heutigen Mitglieder des britischen Commonwealth waren zuvor Kronkolonien. Davon zu unterscheiden sind unter anderem britische Protektorate und die selbstverwalteten Dominions sowie Gebiete, die unter der Verwaltung eines Dominions standen.
Siehe hierzu: Britische Kolonien
Bedeutende Kronkolonien waren unter anderem:
- Goldküste, bis 1957
- Hongkong, bis 1997
- Malta, bis 1964
- Straits Settlements (bis 1946), danach Singapur (bis 1965)
- Zypern, bis 1960
Literatur
- Claudia Schnurmann: Vom Inselreich zur Weltmacht. Kohlhammer, Stuttgart 2001, ISBN 317016192X (Entwicklung des britischen Weltreichs vom Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert)