Landeshauptstadt (Deutschland)


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Als Landeshauptstadt wird in der Bundesrepublik Deutschland eine Stadt bezeichnet, die Sitz der Verfassungsorgane eines Bundeslandes ist, insbesondere von Landesregierung und Landtag. Kommunalrechtlich ist der Begriff Landeshauptstadt eine Bezeichnung, die der Stadt auf Antrag durch die Landesregierung verliehen werden kann.<ref>Für die Rechtslage in Hessen siehe auch: Hessische Gemeindeordnung#Gemeindename und Bezeichnungen</ref> Demgegenüber können die Stadtstaaten Hamburg und Berlin verständlicherweise nicht zugleich Landeshauptstädte sein. Die Führung der Bezeichnung kam in der Bundesrepublik überwiegend seit den 1950er Jahren auf. So wurde etwa im Januar 1953 die Verleihung der Bezeichnung Landeshauptstadt an die Stadt Wiesbaden bekanntgemacht.<ref>Erlass des Hessischen Ministers des Innern zur Verleihung der Bezeichnung Landeshauptstadt vom 24. Dezember 1952 (StAnz. 1953 S. 34) Seite 2 der tif-Datei 1,85 MB</ref> Vorher bezeichneten sich die Hauptstädte der Bundesländer einfach nur als Stadt.

Die Liste der deutschen Hauptstädte führt auch die Landeshauptstädte seit 1945 auf.

Einzelnachweise

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