Landgericht Günzburg


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Das Landgericht Günzburg war seit 1806 ein Amt in Günzburg, da durch die Säkularisation 1802/03 und die Mediatisierung 1806 neue Gebiete zum Königreich Bayern kamen und eine Verwaltungsneugliederung notwendig machten.

Auflösung des Landgerichts

Zum 1. Juli 1862 wurden die Bezirksämter in Bayern errichtet und die Trennung von Rechtspflege und Verwaltung vollzogen. Die Rechtspflegeeinrichtungen erhielten die Bezeichnung Landgericht (ab dem 1. Januar 1879 Amtsgericht, siehe Amtsgericht Günzburg) und die Verwaltungsbehörden die Bezeichnung Bezirksamt (siehe Landkreis Günzburg#Landgerichte).

Landrichter

Siehe auch

Literatur

  • Franz Reißenauer: Günzburg. Geschichte einer schwäbischen Stadt. Band 2: Von 1806 bis zur Gegenwart. Wißner Verlag, Augsburg 2009, ISBN 978-3-89639-721-8, S. 445