Lebensrettende Sofortmaßnahmen


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Die lebensrettenden Sofortmaßnahmen, die ein Ersthelfer in einer Notfallsituation mit verletzten, erkrankten oder vergifteten Personen zu ergreifen hat, stellen das zweite Glied in der sogenannten Rettungskette dar. Sie sind als das folgende Bündel an Maßnahmen definiert, wobei der Ersthelfer je nach Situation eine oder mehrere davon ausführen soll:

Ziel ist der Erhalt bzw. die Wiedererlangung der lebenswichtigen Körperfunktionen des Patienten, der so genannten Vitalfunktionen. Den lebensrettenden Sofortmaßnahmen geht der Eigenschutz voraus, einzelne Maßnahmen unterbleiben, wenn sie nur unter Gefahr für Leib und Leben des Ersthelfers durchzuführen wären.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen und Fahrerlaubnis

In Deutschland ist der Nachweis der Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung (früher: Sofortmaßnahmen am Unfallort) Voraussetzung für den Erwerb der meisten Fahrerlaubnisklassen (§ 19 FeV). Die Unterweisung darf nur von einer dafür amtlich anerkannten Stelle durchgeführt werden.

Die bisher bei den Fahrerlaubnisklassen C und D zeitlich längere Ausbildung in Erster Hilfe wurde am 1. April 2015 ebenfalls durch eine 9-stündige Ausbildung "Erste-Hilfe-Schulung" ersetzt.

In der Schweiz ist für den Erwerb eines Führerscheins der Kategorien A1, A, B1 und B ein Kurstestat in "Nothilfekurs für Führerausweis Erwerbende" vorzuweisen. Höhere Kategorien benötigen einen absolvierten Samariterkurs.

Literatur

  • Generalsekretariat des Österreichischen Roten Kreuzes: Erste Hilfe – lebensrettende Sofortmassnahmen am Unfallort. Wien, 2006; ISBN 3-902332077.

Weblinks

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