Nachlassverfahren


aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Nachlassverfahren bedeutet:

  • im Schweizer Recht die Ausarbeitung eines Nachlassvertrages im Rahmen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, siehe Nachlassverfahren (Schweiz)
  • im deutschen Recht das Verfahren in Nachlasssachen nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, siehe Nachlassverfahren (Deutschland)
28px Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
__DISAMBIG__