Navigationsakten


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Die Navigationsakten (sprachlich falsche, aber gebräuchliche Übersetzung von englisch Navigation Acts ‚Navigationsgesetze‘ oder ‚Schifffahrtsgesetze‘) waren eine Serie von Gesetzesbeschlüssen des englischen Parlaments zur Regulierung von Schifffahrt und Seehandel, deren erster vom 9. Oktober 1651 stammte. Das erste dieser Gesetze wurde unter Leitung von Oliver Cromwell verfasst und trat am 1. Dezember 1651 in Kraft.

Inhalte

Die Navigationsakten behielten die gesamte Einfuhr außereuropäischer Güter nach England sowie den gesamten Küstenhandel und die Fischerei in den englischen Gewässern der britischen Flagge vor und gestatteten die Einfuhr europäischer Waren nur auf englischen Schiffen und solchen der Ursprungsländer. Diese Bestimmungen waren unmittelbar darauf gerichtet, den einträglichen Zwischenhandel der Niederlande mit England und den englischen Kolonien zu beseitigen und den aktiven Handel Englands an seine Stelle zu setzen.

Bewusst nahm Cromwell damit die militärische Auseinandersetzung mit den Niederlanden in Kauf. Die Bestimmungen waren ein schwerer Schlag gegen den niederländischen Handel und führten direkt zum ersten niederländisch-englischen Seekrieg (1652–1654). Im Vertrag von Westminster 1654 mussten die Niederlande schließlich die Navigationsakte anerkennen. Damit war die niederländische Vorherrschaft im Welthandel erstmals wirklich bedroht, und England konnte in der Folgezeit seine Stellung als eigenständige Wirtschaftsmacht ausbauen.

Zwei Jahrhunderte lang bestimmten die Navigationsakten, oft ergänzt und zum Teil abgemildert, die britische Handelspolitik. Erst 1854 wurden sie endgültig aufgehoben. Sie waren von erheblicher Bedeutung für Englands Aufstieg zur ersten See- und Handelsmacht. Der deutsche Historiker Leopold von Ranke schreibt in seiner Englischen Geschichte „[…] daß sie von allen Parlamentsakten diejenige ist, welche die umfassendsten Folgen für England und die Welt herbeigeführt hat.“ Man nannte diese Gesetze auch die magna charta maritima Großbritanniens.

Auszug aus dem ersten Navigationsgesetz vom 9. Oktober 1651

Um die Zunahme der Seemacht zu fördern und die Schifffahrt dieser Nation zu ermutigen, die unter der guten Fürsorge und im Schutze Gottes ein so großes Mittel der Wohlfahrt und Sicherheit dieses Gemeinwesens ist, wird durch dieses Parlament verfügt, dass vom 1. Dezember 1651 an Güter oder Waren welcher Art immer, die aus Asien, Afrika oder Amerika stammen, sowohl von den englischen als von anderen Kolonien in die englische Republik eingeführt werden sollen, auf keinem anderen Schiffe, als nur einem wirklich dem Volke dieser Republik zugehörigen und wovon Kapitän und Matrosen zum größten Teil Engländer sind, unter der Strafe des Verlustes aller Güter, die im Widerspruch zu diesem Gesetz eingeführt werden sollen, als auch des Schiffes […]

Und es wird weiter verordnet, dass keine Waren, die aus Europa stammen, nach dem 1. Dezember 1651 nach England eingeführt werden auf irgendeinem Schiff, es sei denn wirklich englisch, ausgenommen solche fremden Schiffe, die dem Volke des Landes gehören, aus dem die Güter stammen und das unter der gleichen Strafe […]

Siehe auch

Weblinks

Wikisource Wikisource: Navigation Acts – Quellen und Volltexte (english)