Rechtsinformationssystem der Republik Österreich


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Das Rechtsinformationssystem der Republik Österreich (RIS) ist eine im Rahmen des e-Government der Allgemeinheit unentgeltlich und ohne Registrierung zugängliche Online-Dokumentation (Rechtsinformationssystem) der Rechtsetzung Österreichs.

Umfang und Leistung

Das RIS umfasst das aktuelle und – zum Teil – das historische österreichische Bundes- und Landesrecht sowie die Judikatur der Höchstgerichte (Oberster Gerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof) und anderer Gerichte und Spruchkörper, wie etwa der Unabhängigen Verwaltungssenate, des Unabhängigen Finanzsenats, des Unabhängigen Bundesasylsenats, der Datenschutzbehörde und anderer, sowie weitere Rechtsquellen und Entwürfe.

Zur Verfügung gestellt werden die Daten in den Datenformaten HTML (Webseite online), PDF, RTF.

Das Bundesgesetzblatt wird vollständig angeboten, zu 99 % auch in Form einer durchsuchbaren Datenbank. Die neun Landesrechte und höchstgerichtliche Judikatur werden in großem Umfang, allerdings nicht vollständig, angeboten.

Seit 1. Jänner 2004 erfolgt die rechtswirksame Kundmachung des Bundesgesetzblatts ausschließlich über das RIS-Service „Bundesgesetzblätter authentisch ab 2004“ in Form von elektronisch signierten Dokumenten. Über entsprechende Suchmasken im RIS können jedoch auch alle Bundesgesetzblätter von 1945 bis 2003 als HTML-Datei oder PDF abgefragt werden.

Aufbau und Entwicklung

Das österreichische Rechtsinformationssystem besteht seit 1998. Betreut wird dieses Projekt – wie sein bekannteres Schwesterprojekt HELP.gv.at – vom Bundeskanzleramt. In diesem Fall liegt die inhaltliche Verantwortung beim Verfassungsdienst.

Im Frühjahr 2008 wurde das System vollständig überarbeitet (RIS2, RIS neu), sodass es die Vorgaben WAI-A nach WCAG 1.0 für Barrierefreiheit voll erfüllt.

Siehe auch

Weblinks