Sächsisches Staatsministerium für Kultus
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Staatliche Ebene | Föderal | ||
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Bestehen | seit 1990 | ||
Hauptsitz | Dresden | ||
Behördenleitung | Brunhild Kurth | ||
Website | www.smk.sachsen.de |
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) ist seit der Gründung des Freistaates Sachsen 1990 die oberste Schulbehörde. Seit dem 22. März 2012 wird das Staatsministerium von Brunhild Kurth (CDU) als Staatsministerin für Kultus geleitet, Staatssekretär ist Frank Pfeil. Das Ministerium befindet sich im Westflügel des Gebäudes des Finanzministeriums am Carolaplatz 1 im Regierungsviertel in der Inneren Neustadt in Dresden.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben des Ministeriums
Auf schulischer Ebene ist das Ministerium für das allgemeinbildende und berufliche Schulwesen sowie überregionale Angelegenheiten der Bildungspolitik verantwortlich. Es stellt Schulentwicklungsplanungen an und legt Richtlinien für den Schulhausbau und dessen Ausstattung fest. Auch die Angelegenheiten der Lehrer befinden sich im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums. Es ist für deren Fort- und Weiterbildung, Lehramtsprüfungen und für Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zuständig.
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus arbeitet mit dem Landesbildungsrat, dem Landeselternrat und dem Landesschülerrat zusammen. Es genehmigt Modellversuche an Schulen und Schulen in freier Trägerschaft. Es erarbeitet die Lehrpläne für die Schularten und soll das Erlernen von Fremdsprachen sowie die Beziehungen zwischen Religionsgemeinschaften und dem Staat fördern. Zudem soll das Ministerium für die kulturelle Förderung an Schulen beitragen, zum Beispiel durch Organisation und Unterstützung von Schülerwettbewerben oder Jugendbegegnungen.
Ein weiteres Aufgabenfeld des Ministeriums ist die Heimatpflege.
Bis März 2012 war das Staatsministerium für Kultus und Sport auch für die sächsische Sportpolitik zuständig. Es hatte die Aufgabe, den Breiten- sowie den Leistungssport zu fördern, den Sportstättenbau voranzutreiben und zur Finanzierung des Sportes beizutragen. Dieser Aufgabenbereich wurde von Ministerpräsident Stanislaw Tillich jedoch in den Zuständigkeitsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern überwiesen.
Organisationsstruktur
Das Ministerium besteht zunächst aus den Büros des Staatsministers und des Staatssekretärs und dem Pressebüro. Danach existieren vier Abteilungen, denen jeweils Referate zugeteilt sind (z. B. Referat 11 zur Abteilung 1).<ref>Organigramm SMK. In: smk.sachsen.de. Staatsministerium für Kultus, 1. Juni 2015, abgerufen am 30. August 2015. </ref>
Nachgeordnete Behörden
Dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus sind mehrere Behörden nachgeordnet (§ 11 SächsVwOrgG).
Die Sächsische Bildungsagentur (SBA) mit Sitz in Chemnitz nimmt hauptsächlich die Aufgaben der Schulaufsicht wahr.<ref>Seiten der Sächsischen Bildungsagentur</ref> Darüber hinaus obliegt ihr die Ausbildung der Lehramtsanwärter und Studienreferendare. Direktor ist Béla Bélafi.<ref>Direktor der Sächsischen Bildungsagentur</ref>
Die Sächsische Bildungsagentur hat fünf Regionalstellen. Die Regionalstelle Bautzen (SBAB) ist zuständig für den Landkreis Bautzen und den Landkreis Görlitz, die Agentur in Chemnitz (SBAC) für die kreisfreie Stadt Chemnitz, den Erzgebirgskreis und den Landkreis Mittelsachsen, die Regionalstelle Dresden (SBAD) ist zuständig für die kreisfreie Stadt Dresden, den Landkreis Meißen und den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Regionalstelle Leipzig (SBAL) ist für die kreisfreie Stadt Leipzig, den Landkreis Leipzig und den Landkreis Nordsachsen zuständig, Zwickau (SBAZ) ist als regionale Behörde für den Landkreis Zwickau und den Vogtlandkreis zuständig.<ref>VwV Organisation SBA/SBI</ref>
Daneben existiert noch das Sächsische Bildungsinstitut (SBI) mit Sitz in Radebeul, das verschiedene Dienstleistungen für das SMK abwickelt, darunter die Erstellung der Lehrpläne und die Lehrerfortbildung. Es betreibt eine Außenstelle als Fortbildungs- und Tagungszentrum auf Schloss Siebeneichen in Meißen.
Dem SMK unmittelbar nachgeordnet ist auch die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung.
Vorgängerbehörden
Ein Kultusministerium gab es seit 1831 bis zur Auflösung des Landes Sachsen 1952, wenn auch unter wechselnden Namen: seit 1831 Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts, seit etwa Ende des 19. Jahrhunderts Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts, seit 1923 Ministerium für Volksbildung (bis 1952). Bis 1926 nahm das Ministerium auch wesentliche Leitungsfunktionen für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens wahr.
Direkter Vorläufer des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts vor 1831 waren das Oberkonsistorium und der Kirchenrat in Dresden.
Minister der Vorgängerbehörden waren:
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Das heutige Schulwesen in Sachsen
Nach der vierjährigen Grundschule erfolgt die Unterteilung in Gymnasium und Oberschule. Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium gibt es seit 2010 ab einem Notendurchschnitt von 2,0 für die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Im Jahr 2005 wurde die Grenze von 2,0 auf 2,5 abgesenkt, die schwarz-gelbe Landesregierung hob diese Änderung 2010 wieder auf und führte zusätzlich zu Deutsch und Mathematik noch den Sachunterricht als durchschnittsbestimmendes Schulfach ein.<ref>Wechsel an weiterführende Schularten</ref>
Im Gymnasium haben die Klassen 5 und 6 eine orientierende Funktion, ein Wechsel zu einer anderen Schulart ist möglich. Ab der Klasse 8 gibt es Profile, die Klasse 10 bereitet auf die gymnasiale Oberstufe vor. In den Klassen 11 und 12 wird in Kursen (Grundkurse/Leistungskurse, mit der Möglichkeit der Fächerabwahl) unterrichtet und im Punktesystem bewertet. Das Abitur bekommt man nach zwölf Jahren, dabei sind die schriftlichen Abiturprüfungen zentral gestellt. Mit dem Abitur erwirbt man die allgemeine Hochschulreife.
In der Oberschule (bis 2013 Mittelschule) gibt es ebenfalls eine Orientierungsstufe in den Klassen 5 und 6, ein Wechsel zu einer anderen Schulart ist möglich, aber wegen eines bisher (größtenteils) fehlenden Unterrichts in einer 2. Fremdsprache schwierig. Ab Klasse 7 erfolgt eine Trennung in Hauptschüler und Realschüler. Je nach Organisation der Schule können sie weiterhin gemeinsam eine Klasse besuchen, werden jedoch in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Physik, Chemie, Biologie getrennt unterrichtet. Außerdem gibt es ab Klasse 7 ein Profilfach. Hauptschüler verlassen mit Klasse 9 die Schule, entweder ohne Prüfung oder mit (Qualifizierter Hauptschulabschluss). Realschüler werden am Ende von Klasse 10 i. d. R. vier schriftlichen und bis zu zwei mündlichen Prüfungen unterzogen. Das sind Deutsch (evtl. Sorbisch in der Lausitz), Mathematik, Englisch (besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil) und ein naturwissenschaftliches Fach (Biologie, Chemie oder Physik). Nach der Auswertung der schriftlichen Prüfungen bekommt man mitgeteilt, in welchen Fach man mündlich geprüft wird. Dies wird vom Schüler beantragt und von den Lehrern bestimmt. Nach Konsultationen, in denen der Stoff wiederholt wird, geht es in die Mündliche Prüfung. Die Prüfungskommission besteht i. d. R. aus dem Schulleiter und zwei Fachlehrern. Die Endnote setzt sich schließlich aus 50 % Vornote und 50 % Prüfungsnote zusammen.
Nach Oberschule oder Abitur gibt es die Möglichkeit der dualen Berufsausbildung (Betrieb und Berufsschule) oder die Berufsfachschule. Für Oberschüler gibt es die Möglichkeit in drei Jahren das Abitur (Allgemeine Hochschulreife) an einem Beruflichen Gymnasium zu erwerben. Außerdem gibt es die Möglichkeit als Oberschüler in zwei Jahren an einer Fachoberschule, mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (fachrichtungsbezogen) in 1 Jahr, die Fachhochschulreife zu erreichen.
Daneben gibt es noch den Zweig der Förderschulen.
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus betreibt gemeinsam mit der Technischen Universität Dresden und dem Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen die online verfügbare Sächsische Schuldatenbank.
Bildungspolitische Entscheidungen seit 1990
Das Schulgesetz vom 3. Juli 1993 ist die Grundlage des Schulwesens. § 1 bestimmt den Erziehungs- und Bildungsauftrag durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage. Den Schülern sollen, anknüpfend an die christliche Tradition im europäischen Kulturkreis, Werte wie Ehrfurcht vor allem Lebendigen, Nächstenliebe, Frieden und Erhaltung der Umwelt, Heimatliebe, sittliches und politisches Verantwortungsbewusstsein, Gerechtigkeit und Achtung vor der Überzeugung des anderen, berufliches Können, soziales Handeln und freiheitliche demokratische Haltung vermittelt werden (Abs. 2).
Seit der deutschen Wiedervereinigung fanden immer wieder Überprüfungen der Lehrer nach früherer Tätigkeit für die Stasi statt.
Nach der PISA-Studie in der deutschen Bildungslandschaft fand ein Vergleich zwischen den einzelnen Bundesländern statt. Dabei erzielten Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen die besten Ergebnisse. Im Jahr 2004 erging im Rahmen der generellen Erstellung neuer Lehrpläne durch das vom SMK beauftragte Comenius-Institut die Entscheidung Astronomie als eigenständiges Fach an der Oberschule und am Gymnasium Klasse 10 abzuschaffen und in Physik einzugliedern, ebenso wird Geschichte und Geografie nur noch bis Klasse 9 behandelt und wird in Klasse 10 wahlobligatorisch vertieft.
Weblinks
Einzelnachweise
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