Technische Spezifikationen für die Interoperabilität


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Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) sind Spezifikationen für Interoperabilität im Schienenverkehr der Europäischen Union. In der Schweiz gelten diese Vorschriften als Regeln der Technik und Sorgfaltsregeln.<ref>Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI). Bundesamt für Verkehr. Abgerufen am 10. Mai 2014.</ref>

Mit den einzelnen TSI werden Eigenschaften festgelegt, die Teilsysteme der Eisenbahnen aufweisen müssen, um ein durchgängig nutzbares Eisenbahnsystem zu erhalten. Diese Teilsysteme umfassen:

In der ersten Ausgabe gab es auch einen eigenes funktionales Teilsystem für Instandhaltung, das mittlerweile in die anderen Teilsysteme integriert wurde.

Für diese Teilsysteme werden jeweils TSI erlassen, die seit 2015 gleichermaßen für den Hochgeschwindigkeitsverkehr und für den konventionellen Verkehr gelten und auch den erweiterten Bereich der nationalen Schienennetze umfassen. Ergänzend werden Querschnittsthemen (Sicherheit in Eisenbahntunneln und Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität) in übergreifenden TSI behandelt.

Die Spezifikationen beschreiben technische Anforderungen und ihre Nachweisführung um die Durchführung der allgemeinen EG-Richtlinien 96/48/EG zur Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems und 2001/16/EG für konventionellen Eisenbahnsysteme zu regeln, welche zuletzt durch die Richtlinie 2004/50/EG geändert und inzwischen in der Richtlinie 2008/57/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft zusammengefasst wurden. TSI gelten seit 2015 aufgrund ihres Status als „Verordnung der Europäischen Kommission“ direkt in den jeweiligen Ländern. Die bisherigen TSI mussten von den einzelnen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Dies geschah in Deutschland durch die Verordnung über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems (TEIV).<ref>Verordnung über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems. juris. Abgerufen am 10. Mai 2014.</ref>

Derzeit sind die folgenden TSI gültig:

Hochgeschwindigkeitsverkehr

Für den Hochgeschwindigkeitsverkehr (HGV) mit Fahrgeschwindigkeiten ab 190 km/h gelten die einzelnen Verordnungen gemäß der folgenden Tabelle<ref>Internetseite der Europäischen Union zum Thema TSI im Bereich Hochgeschwindigkeitsverkehr</ref>:

Teilsystem Abkürzung
(engl.)
Entscheidung Gültigkeit
Infrastruktur INS 2002/732/EG bis 30. Juni 2008
Infrastruktur INS Rev 2008/217/EG bis 31. Dezember 2014
Energie ENE 2002/733/EG bis 30. September 2008
Energie ENE Rev 2008/284/EG bis 31. Dezember 2014
Zugsteuerung, Zugsicherung
und Signalgebung
CCS 2002/731/EG bis 6. November 2006
Zugsteuerung, Zugsicherung
und Signalgebung
CCS Rev 2006/860/EG seit 7. November 2006
Zugsteuerung, Zugsicherung
und Signalgebung
CCS Änd 2008/386/EG seit 7. November 2006
Fahrzeuge RST 2002/735/EG bis 31. August 2008
Fahrzeuge RST Rev 2008/232/EG bis 31. Dezember 2014
Betrieb OPE 2002/734/EG bis 31. August 2008
Betrieb OPE Rev 2008/231/EG seit 1. September 2008
Instandhaltung MAI 2002/730/EG

Erwähnenswert ist insbesondere die Einteilung in zwei Hochgeschwindigkeitsklassen:

Klasse 1: Züge mit einer Höchstgeschwindigkeit von größer oder gleich 250 km/h

Klasse 2: Züge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 190 km/h, jedoch unter 250 km/h.

Darüber hinaus gibt es auch noch eine Spezifikation der geschwindigkeitsabhängigen dynamischen Radlast, wo die Grenze bei 250 km/h jedoch anderes inkludiert wird:

V (km/h) dynamische Radlast (kN)
190 < V ≤ 250 180
250 < V ≤ 300 170
V > 300 160

Streckenklassen

Mit Herausgabe der neuen TSI zum 1. Januar 2015 wurden die Streckenklassen neu definiert und markt-/produktspezifische Streckenklassen mit den Bezeichnungen P1 – P6 für den Personenverkehr sowie F1 – F4 für den Güterverkehr eingeführt.

Durch die TEN-T-Verordnung VO (EU) 1315/2013 wurden auch die Bezeichnungen der europäischen Strecken neu geregelt, es gibt nun die Korridore im Kernnetz (core network) sowie das Gesamtnetz (comprehensive network). Hierbei wird unter dem Gesamtnetz aber nur das aus europäischer Sicht notwendige Netz eines Mitgliedsstaates gesehen, nicht das gesamte Eisenbahnnetz eines Mitgliedstaates, der Begriff ist also nicht eindeutig.

In der bisherigen TSI-INF waren folgende Streckenklassen definiert und mittels römischen Ziffern unterschieden<ref>Amtsblatt der Europäischen Union - Beschluss der Kommission vom 26. April 2011 - eur-lex.europa.eu</ref>:

  • Neue TEN des Kernnetzes (IV)
  • Ausgebaute TEN-Strecke des Kernnetzes (V)
  • Neue weitere TEN-Strecke (VI)
  • Ausgebaute weitere TEN-Strecke (VII)

In Illustrationen des europäischen Schienennetzes werden oft nur die Verbindungen bis Kategorie V abgebildet.

Konventioneller Eisenbahnverkehr

Der konventionelle Eisenbahnverkehr mit einer Geschwindigkeit unter 190 km/h wird durch folgende Verordnungen geregelt<ref>Internetseite der Europäischen Union zum Thema TSI im Bereich konventioneller Eisenbahnverkehr</ref>:

Teilsystem Abkürzung
(engl.)
Entscheidung Gültigkeit
Zugsteuerung, Zugsicherung
und Signalgebung
CCS 2006/679/EG ab 28. September 2006
Fahrzeuge – Lärm NOI 2011/229/EU bis 31. Dezember 2014
Fahrzeuge – Güterwagen WAG 2006/861/EG seit 31. Januar 2007
Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung OPE 2006/920/EG seit 11. Februar 2007
Telematikanwendungen
für den Güterverkehr
TAF 62/2006/EG bis 31. Dezember 2014

HGV und konventioneller Eisenbahnverkehr

Teilsystem Abkürzung
(engl.)
Entscheidung Gültigkeit
Energie ENE VO (EU) 1301/2014 seit 1. Januar 2015<ref name="tsi-abl2014" />
Infrastruktur INF VO (EU) 1299/2014 seit 1. Januar 2015<ref name="tsi-abl2014" />
Lärm NOI VO (EU) 1304/2014 seit 1. Januar 2015<ref name="tsi-abl2014" />
Lokomotiven und Personenwagen LOC&PAS VO (EU) 1302/2014 seit 1. Januar 2015<ref name="tsi-abl2014" />
Mobilitätsbehinderte Personen PRM 2008/164/EG bis 31. Dezember 2014
Mobilitätseingeschränkte Personen PRM VO (EU) 1300/2014 seit 1. Januar 2015<ref name="tsi-abl2014" />
Tunnelsicherheit SRT 2008/163/EG bis 31. Dezember 2014
Tunnelsicherheit SRT VO (EU) 1303/2014 seit 1. Januar 2015<ref name="tsi-abl2014" />
Telematikanwendungen
für den Güterverkehr
TAF VO (EU) 1305/2014 seit 1. Januar 2015<ref name="tsi-abl2014" />
Telematikanwendungen
für den Personenverkehr
TAP EC 454/2011 12. Mai 2011<ref name="tsi-telematic" />

TSI und unionsrechtliche Vorgaben zur Interoperabilität des Eisenbahnsystems

Für neue, umgerüstete oder erneuerte Teilsysteme ist gemäß Kapitel IV IOP-RL 2008/57/EG nach dem in der jeweiligen TSI geforderten und beschriebenen EG-Konformitätsbewertungsverfahren durch eine Benannte Stelle eine EG-Prüfbescheinigung auszustellen, welche die Grundlage der Prüferklärung und der Inbetriebnahmegenehmigung ist (vgl Art 20 der IOP-RL).

Für das Inverkehrbringen von Interoperabilitätskomponenten, also „Bauteilen, Bauteilgruppen, Unterbaugruppen oder kompletten Materialbaugruppen, die in ein Teilsystem eingebaut sind oder eingebaut werden“ (Art 1 lit f IOP-RL 2008/57/EG), ist analog ein Verfahren zur Erstellung einer EG-Konformitäts- und Gebrauchstauglichkeitserklärung (Kapitel III, Art 10 ff IOP-RL) vorgeschrieben.

Die in Kapitel V IOP-RL geregelte EG-Prüfbescheinigung berechtigt ihren Inhaber, für jedes einzelne Fahrzeug der betreffenden Fahrzeugserie die Konformität mit den Anforderungen der TSI zu erklären. Ohne diese Erklärung kann ein Fahrzeug nicht in Betrieb genommen werden.

Für Teilsysteme, für die noch keine TSI existiert, sind weiterhin die nationalen Zulassungsverfahren anzuwenden.

In Deutschland gibt es nur eine benannte Stelle mit dem Namen Eisenbahn Cert. In anderen Staaten der EU sind weitere benannte Stellen registriert. Die bei einer benannten Stelle erworbenen Zertifikate sind europaweit gültig.

Historie der TSI

Die TSI wurden zur Durchführung der damaligen EG-Richtlinie 96/48/EG erschaffen und wurden sukzessive ab 1999 herausgegeben. Die Historie ist in einem Dokument der ERA veröffentlicht.

Einzelnachweise

<references> <ref name="tsi-telematic">technical specification for interoperability relating to the subsystem 'telematics applications for passenger services' of the trans-European rail system. EU, 5. Mai 2011, abgerufen am 31. Dezember 2011 (PDF, 358 KB, english).</ref> <ref name="tsi-abl2014">Amtsblattinhalt L356. EU, 15. Dezember 2014, abgerufen am 15. Dezember 2014 (PDF, deutsch).</ref> </references>

Weblinks