Up ewig ungedeelt


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Datei:Up ewig ungedeelt (Elmshorn).jpg
Gedenkstein in Elmshorn (1898)

Up ewig ungedeelt (hochdeutsch: auf ewig ungeteilt) ist eine Passage des Vertrages von Ripen von 1460, in dem die Herrschaft im Herzogtum Schleswig und im Herzogtum Holstein geregelt wurde. Nachdem August Wilhelm Neuber 1841 diesen Spruch in einem Gedicht verwendet hatte, wurde er zum Schlagwort des 1844 von der holsteinischen Ständeversammlung eingeforderten Landesrechts: „Die Herzogtümer Schleswig und Holstein sind fest miteinander verbundene Staaten“.

Der Ausspruch Up ewig ungedeelt ist heute Landesmotto bzw. Wahlspruch des Bundeslandes Schleswig-Holstein.

Geschichte

Schleswig und Holstein wurden erstmals vom 15. August 1386 an gemeinsam regiert. Königin Margarethe I. überließ dem Grafen Gerhard VI. (Holstein-Rendsburg) das Herzogtum Schleswig als Lehen. Damit waren das Herzogtum Schleswig und das Herzogtum Holstein erstmals unter einer gemeinsamen Herrschaft, obwohl Holstein weiter als deutsches Reichslehen und Schleswig als königlich-dänisches Lehen verblieben. 1460 wurde Christian I. (Dänemark, Norwegen und Schweden) aus dem Haus Oldenburg der gemeinsame Herrscher von Schleswig und Holstein. Der hatte im Gegenzug die Forderung zu billigen: „unde dat se bliven ewich tosamende ungedelt“ (und dass sie auf ewig ungeteilt zusammenbleiben), also dass die beiden Herzogtümer nicht wieder getrennt werden sollten. Er bekräftigte dieses (niederdeutsche) Versprechen mit dem Vertrag von Ripen, dessen zwei Exemplare heute im Landesarchiv Schleswig-Holstein und im Dänischen Reichsarchiv verwahrt werden.

Unter Staatsrechtlern ist es bis heute umstritten, ob es sich bei dieser Handfeste und insbesondere bei diesem Versprechen um eine Abmachung mit dem dänischen Königshaus oder mit dem dänischen König Christian I. handelt. Im letztgenannten Falle wäre der Vertrag mit dem Ableben Christians I. gegenstandslos geworden. Beide Herzogtümer wurden in den nächsten 400 Jahren nicht mehr voneinander getrennt; allerdings kam es bald zu Erbteilungen zwischen den Linien des Fürstenhauses Oldenburg, die formal die beiden Herzogtümer gemeinsam regierten, jedoch jeweils Rechte in verschiedenen Gebietsanteilen besaßen, die sich wie ein Flickenteppich über die beiden Territorien verteilten. Erst 1713 kam das Herzogtum Schleswig und 1773 das Herzogtum Holstein wieder vereinigt in königlich dänische Hand und wurden Teil des dänischen Gesamtstaates.

Als 1841 August Wilhelm Neuber sein Gedicht Up ewig ungedeelt schuf, übernahm das Motto auch die holsteinischen Ständeversammlung von 1844 als Fundamentalforderung. Damit wurde der Vertrag von Ripen, der ursprünglich die Zugehörigkeit zu Dänemark dokumentierte, nun als die Zusammengehörigkeit beider Herzogtümer mit dem Anspruch nach Unabhängigkeit eines vereinten Schleswig-Holsteins von Dänemark umgedeutet. Wurde 1844 beim Schleswiger Sängerfest die Hymne Schleswig-Holstein meerumschlungen der Öffentlichkeit vorgestellt, so trat beim Sängerfest von 1845 in Eckernförde das Schlagwort „Up ewig ungedeelt“ hervor und wurde zum Motto der deutschen Schleswig-Holsteiner in der Schleswig-Holsteinischen Frage.

Am 18. März 1848 versammelte sich deutschgesinnte Delegierte der Ständeversammlungen beider Herzogtümer in Rendsburg und forderten eine gemeinsame Verfassung für Schleswig und Holstein, Schleswigs Aufnahme in den Deutschen Bund, die Volksbewaffnung und nicht zuletzt Presse- und Versammlungsfreiheit. Daraufhin forderten zwei Tage später dänische Nationalliberale auf dem Casinotreffen in Kopenhagen den weiteren Verbleib Schleswigs bei Dänemark.<ref>Resolution fra Casinomødet den 20. marts 1848. Das Virtuelle Museum, abgerufen am 28. März 2013.</ref> Einen Tag später, am 21. März 1848, bildete sich in Kopenhagen eine nationalliberale Regierung, womit der bisherige Absolutismus in Dänemark gebrochen war. Dies führte in der Nacht vom 23./24. März in den Herzogtümern wiederum zur Bildung einer deutsch gesinnten Provisorischen Regierung. Im folgenden Schleswig-Holsteinischen Krieg (1848–1851) und im Deutsch-Dänischen Krieg blieb „Up ewig ungedeelt“ die deutsche Parole; dennoch einigten sich die kriegsführenden Staaten Österreich und Preußen in der Gasteiner Konvention zunächst auf ein Kondominium. Die daraus resultierende Rivalität führte schließlich zum Deutschen Krieg und zur preußischen Provinz Schleswig-Holstein.

Zum bislang letzten Mal gewann das Motto 1920 politische Bedeutung nach dem Ersten Weltkrieg, als der Versailler Vertrag Dänemark die Volksabstimmung in Schleswig ermöglichte. Wegen der Wahlbezirksgrenzen umstritten, hatte das Ergebnis die Abtrennung Nordschleswigs von Schleswig-Holstein zur Folge.

Einzelnachweise

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Literatur