Vertrag von Lausanne
Der Vertrag von Lausanne wurde am 24. Juli 1923 zwischen der Türkei sowie Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan, Griechenland, Rumänien und dem Serbisch-Kroatisch-Slowenischen Staat im Palais de Rumine geschlossen. Tagungsort der Verhandlungen war das Schloss Ouchy.
Mit diesem Vertrag konnte die Türkei, nachdem sie 1922 den Griechisch-Türkischen Krieg gewonnen hatte, die Bestimmungen des nach dem Ersten Weltkrieg abgeschlossenen Vertrags von Sèvres teilweise nach ihren Vorstellungen revidieren.
Das Abkommen legalisierte die bereits vollzogene Vertreibung von Griechen bzw. Türken nachträglich. Die aktuellen Grenzen der Türkei und Griechenlands haben ihren Ursprung in diesem Vertrag.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt des Vertrages
Die Friedensgespräche waren am 30. November 1922 vom Völkerbund, repräsentiert durch Fridtjof Nansen, initiiert worden. Ein bedeutender Zwischenschritt war die am 30. Januar 1923 vereinbarte Konvention zum Bevölkerungsaustausch zwischen Griechenland und der Türkei<ref>Renée Hirschon Crossing the Aegean: The Consequences of the 1923 Greek-Turkish Population Exchange: An Appraisal of the 1923 Compulsory Population Exchange Between Greece and Turkey (Studies in Forced Migration), New York 2004, ISBN 1571815627, S. 6</ref> (eigenes Kapitel, s.u.).
Laut Vertrag erhielt die Türkei Ost- und Südostanatolien (Ostanatolien war im Vertrag von Sèvres für Armenien vorgesehen gewesen), Ostthrakien (seitdem der europäische Teil der Türkei) sowie Smyrna. Griechenland behielt Westthrakien.
Zudem stimmte die Türkei der von Großbritannien am 5. November 1914 proklamierten Annexion Zyperns zu, das bis zu dieser Zustimmung formal der Türkei gehört hatte.
Des Weiteren wurde die italienische Besetzung rund um Antalya revidiert. Im Gegenzug erkannte der türkische Staat die italienische Souveränität über den Dodekanes und Libyen, die als Ergebnis des Osmanisch-Italienischen Krieges an Italien gefallen waren, an.
Der Vertrag nutzte die Religionszugehörigkeit als Kriterium für die nationale Zugehörigkeit und damit für die Umsiedlung. Er regelte im Abschnitt über den Minderheitenschutz (Art. 37-45) die Rechte der verbleibenden nicht-muslimischen Minderheiten in der Türkei sowie der muslimischen Minderheiten in Griechenland.
Konvention über den Bevölkerungsaustausch zwischen Griechenland und der Türkei
Die am 30. Januar 1923 zwischen Griechenland und der Türkei vereinbarte Konvention zum Bevölkerungsaustausch war Teil des Vertrags von Lausanne (gem. Art. 142).
Inhalt der Konvention
Auf Grund dieser Konvention wurden die in Kleinasien ansässigen türkischen Staatsangehörigen griechisch-orthodoxen Glaubens (etwa 1,25 Mio) nach Griechenland ausgewiesen, die griechischen Staatsangehörigen muslimischen Glaubens (ca. 0,5 Mio) mussten in die Türkei auswandern.
Die alteingesessene griechische und griechisch-orthodoxe Bevölkerung Istanbuls (offiziell als Rum bezeichnet) war von dem Bevölkerungsaustausch ausgenommen. Im Gegenzug sollten die Westthrakientürken (Türken, Pomaken und muslimische Roma östlich der 1913 im Vertrag von Bukarest festgelegten Grenzlinie) als muslimische Einwohner Westthrakiens in Griechenland bleiben. Griechenlands Ansprechpartner für diese drei Ethnien ist seitdem die Türkei.
Die Bevölkerung der Inseln Imbros / Gökçeada und Tenedos / Bozcaada wurden ebenfalls vom Bevölkerungsaustausch ausgeschlossen. Diese Regelung war nicht Bestandteil der Konvention, sondern Teil des Hauptvertrages, Artikel 14.<ref>[1] - The agreements which have been, or may be, concluded between Greece and Turkey relating to the exchange of the Greek and Turkish populations will not be applied to the inhabitants of the islands of Imbros and Tenedos.</ref>
Ausgenommen vom Bevölkerungsaustausch waren damit insgesamt 110.000 Griechen der Türkei und 106.000 Türken Griechenlands.<ref>S. 2 (PDF; 350 kB) - In 1923, the provisions of the Treaty of Lausanne left some 106,000 ethnic Turks in Thrace. The ethnic Greek minority of Istanbul [...] has also shrunk in size [...] from 110,000 in 1923 to an estimated 2,500 today</ref>
Einordnung
Ziel des Bevölkerungsaustausches war es, die durch nationale Minderheiten ausgelösten Spannungen zu vermindern. So sollte der Frieden auf Basis klarer definierter Nationalitätengrenzen gesichert werden. Für mächtige Politiker jener Zeit wie Winston Churchill oder Edvard Beneš wie auch für den Völkerbund galt Bevölkerungsaustausch als Paradigma für die friedliche Lösung ethnischer Konflikte. Bereits im Vertrag von Neuilly-sur-Seine im Jahre 1919 hatten Griechenland und Bulgarien einen Bevölkerungsaustausch vereinbart.<ref>Renée Hirschon Crossing the Aegean: The Consequences of the 1923 Greek-Turkish Population Exchange: An Appraisal of the 1923 Compulsory Population Exchange Between Greece and Turkey (Studies in Forced Migration), New York 2004, ISBN 1571815627, S. 7</ref>
Allerdings brachte die Umsiedlung großes Leid über die Betroffenen: Sie verloren ihre Heimat und durften nur ihr bewegliches Eigentum mitnehmen, das durch die Konvention ausdrücklich geschützt war. Unbewegliches Eigentum wurde liquidiert und die Eigentümer entschädigt. Viele starben während der oft brutal durchgeführten Umsiedlungsmaßnahmen. Der größte Teil der zur Umsiedlung vorgesehenen Bevölkerungsgruppen war jedoch schon vor 1923 vertrieben und viele Angehörige der Minderheiten dabei ermordet worden.
Der britische Außenminister und führende Vertreter des Imperialismus George N. Curzon bezeichnete den Vertrag von Lausanne als eine durch und durch schlechte und böse Lösung, für welche die Welt während der nächsten hundert Jahre noch eine schwere Buße werde entrichten müssen.<ref>Norman M. Naimark: Fires of Hatred. Ethnic Cleansing in Twentieth-Century Europe. Havard 2001. ISBN 06-740-031-36, S.55</ref>
Hinfälligkeitserklärung
In den 1950er Jahren erklärte die Türkei in Bezug auf Zypern einseitig, dass der Vertrag von Lausanne hinfällig werde, wenn sich am Status Zyperns etwas ändere. Großbritannien hatte zuvor als Reaktion auf griechische Unabhängigkeitsbestrebungen der seinerzeit britisch beherrschten Insel erklärt, dass Zypern auch eine Angelegenheit der Türkei sei.<ref>http://www.bpb.de/apuz/32116/historische-hintergruende-des-zypernkonflikts?p=all</ref>
Trivia
Der Schweizer Bundespräsident Pascal Couchepin schenkte der Türkei am 11. November 2008 bei einem Besuch des türkischen Staatspräsidenten Abdullah Gül den Tisch, an dem der Vertrag von Lausanne 1923 unterzeichnet worden war.
Literatur
- Karl Strupp (Hrsg.): Der Vertrag von Lausanne. Text mit Erläuterungen und ausführlicher Einleitung über die Entwicklung des Reparationsproblems. Roth, Gießen 1932
- Roland Banken: Die Verträge von Sèvres 1920 und Lausanne 1923. Eine völkerrechtliche Untersuchung zur Beendigung des Ersten Weltkrieges und zur Auflösung der sogenannten „Orientalischen Frage“ durch die Friedensverträge zwischen den alliierten Mächten und der Türkei. Lit Verlag, Münster 2014, ISBN 3643125410.
- Andrew Mango: From the Sultan to Atatürk: Turkey (=Makers of the Modern World: The Peace Conferences of 1919-23 and their Aftermath). Haus Publishing, 2009, ISBN 1905791658.
Weblinks
- Text des Friedensvertrags (engl.)
- Text der Konvention hinsichtlich des Austausches der griechischen und türkischen Bevölkerungen (engl.)
Einzelnachweise
<references />