Vertretung der Gliedstaaten


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In allen Staatenbünden und in vielen Bundesstaaten besteht zumindest ein Organ, um eine Vertretung der Gliedstaaten zu gewährleisten (i. e. S. Länderkammer) oder i. w. S. auch ein die Bevölkerung der Einzelstaaten repräsentierendes Organ (Senatsmodell).

Die Vertretung stellt häufig eine neben der Abgeordnetenkammer eingerichtete zweite Kammer (historisch in bestimmten Ländern „Erste Kammer“ genannt) eines Zweikammersystems in föderalen politischen Systemen dar. Sie kann dabei eine sehr direkte sein, etwa dass die Regierungen der Gliedstaaten weisungsgebundene Vertreter entsenden (zum Beispiel der deutsche Bundesrat), oder eine mehr symbolische, etwa dass für jeden Gliedstaat durch unmittelbare Wahlen eine Anzahl von Abgeordneten bestellt werden (zum Beispiel in den Senat der Vereinigten Staaten).

Australien

Die Bundesstaaten, Bundesterritorien und Außengebiete entsenden in direkter Verhältniswahl die Mitglieder des Senats.

Belgien

Der Belgische Senat besteht (mit Ausnahme der königlichen Prinzen) aus Mitgliedern, die für die verschiedenen Regionen, Sprachgemeinschaften oder von deren Parlamenten gewählt werden.

Deutschland

In Deutschland wurde/wird die Aufgabe der Vertretung der Gliedstaaten (Reichsstände, Bundesglieder, Bundesstaaten, Länder) wahrgenommen;

Indien

Die Parlamente der Bundesstaaten und Unionsterritorien bestellen je nach Einwohnerzahl eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern des Oberhauses des Unionsparlamentes (Rajya Sabha). Hinzu kommt eine Anzahl von zwölf Mitgliedern, die nicht aus der Politik kommen und vom Unionspräsidenten ernannt werden.

Österreich

Die österreichischen Bundesländer werden durch den Bundesrat vertreten, der aus von den Landtagen gewählten Abgeordneten besteht.

Russland

Die Subjekte der Russischen Föderation sind im Föderationsrat mit je zwei Abgeordneten vertreten.

Im Obersten Sowjet der Sowjetunion waren in einer Kammer u. a. die jeweiligen Sowjetrepubliken vertreten.

Schweiz

Die Kantone (Stände) werden durch den Ständerat repräsentiert. Dieser besteht aus 46 Abgeordneten, die in den Kantonen vom Schweizer Volk direkt gewählt werden. Die einzelnen Ständeräte sind nicht Abgeordnete der jeweiligen Kantonsregierungen und nicht weisungsgebunden.

Darüber hinaus wird die Gliederung der Schweiz in Kantone auch bei nationalen Volksabstimmungen berücksichtigt, da dort neben dem Volksmehr auch ein Ständemehr erforderlich ist, es muss also auch die Mehrheit der Kantone der Abstimmungsvorlage zustimmen, damit diese als angenommen gilt.

Südafrika

Die gesetzgebende Versammlung jeder Provinz entsendet nach Verhältniswahlgrundsätzen eine Delegation gewählter Vertreter in die zweite Kammer, den National Council of Provinces im nationalen Parlament der Republik Südafrika. Der Delegation gehört ex officio der jeweilige Premierminister der Provinz an.

Vereinigte Arabische Emirate

Oberstes Organ der Vereinigten Arabischen Emirate ist der Council of the Rulers, bestehend aus den Fürsten (Emiren) der sieben Gliedstaaten (Emiraten). Auch die 40-köpfige Nationalversammlung (Majlis Watani Ittihad) wird repräsentativ aus den Teilemiraten entsandt.

Vereinigte Staaten

Das Volk jedes US-Bundesstaates wählt zwei Abgeordnete in den Senat. Bis 1913 erfolgte die Wahl durch die Parlamente der Einzelstaaten.

Europäische Union

In der Europäischen Union werden die Mitgliedstaaten im Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs) und im Rat der Europäischen Union (Fachminister) vertreten.

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