Wahrheit


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Dem Begriff Wahrheit werden verschiedene Bedeutungen zugeschrieben, wie Übereinstimmung mit der Wirklichkeit, einer Tatsache oder einem Sachverhalt, aber auch einer Absicht oder einem bestimmten Sinn bzw. einer normativ als richtig ausgezeichneten Auffassung („Truism“ oder Gemeinplatz) oder den eigenen Erkenntnissen, Erfahrungen und Überzeugungen (auch „Wahrhaftigkeit“).

Das zugrundeliegende Adjektiv „wahr“ kann aber auch die Echtheit, Richtigkeit, Reinheit oder Authentizität einer Sache, einer Handlung oder einer Person, gemessen an einem bestimmten Begriff, beschreiben („Ein wahrer Freund“).<ref>Eintrag „Wahrheit“ im Deutschen Wörterbuch von Wilhelm Jacob Grimm</ref> Alltagssprachlich kann man die „Wahrheit“ von der Falschheit, der Lüge als absichtlicher Äußerung der Unwahrheit und dem Irrtum als dem fälschlichen Fürwahrhalten abgrenzen.

Die Frage nach der Wahrheit gehört zu den zentralen Problemen der Philosophie und der Logik und wird von verschiedenen Theorien unterschiedlich beantwortet. Dabei können grob die Fragen nach einer Definition der Wahrheit und nach einem Kriterium dafür, ob etwas zu Recht „wahr“ genannt wird, unterschieden werden. In bestimmten formalen Semantiken werden Sätzen Wahrheitswerte zugeordnet, die das Erfülltsein in bestimmten Kontexten beschreiben. Der etwa für die Grundlagen der Mathematik bedeutende Begriff der Beweisbarkeit lässt sich mitunter mit solchen semantischen Wahrheitsbegriffen in Verbindung bringen, ein Beweis demonstriert dann die Wahrheit.

Inhaltsverzeichnis

Wortherkunft

Wahrheit ist als Abstraktum zum Adjektiv „wahr“ gebildet, das sich aus dem indogermanischen Wurzelnomen (ig.) *wēr- „Vertrauen, Treue, Zustimmung“ entwickelt hat.<ref>Eintrag „wahr“ in: Kluge. Etymologisches Wörterbuch, der deutschen Sprache; 24. Auflage</ref>

Wahrheit in der Philosophie

Dem Begriff der Wahrheit entsprechen in der Philosophie der Antike griechisch ἀλήθειαaletheia und lateinisch veritas. In modernen Theorieansätzen bezeichnet „Wahrheit“ üblicherweise eine Eigenschaft von Überzeugungen, Meinungen oder Äußerungen, die sich auf jeden möglichen Wissensbereich (Alltagsgegenstände, Physik, Moral, Metaphysik etc.) beziehen können.

Eine Eingrenzung des Bezugs wahrheitsfähiger Propositionen auf bestimmte Gegenstandsbereiche, z.B. auf den Bereich derjenigen Gegenstände, die der Erfahrung zugänglich sind, ist umstritten, ebenso wie die genaue Bestimmung der Objekte, welchen diese Eigenschaft zugeschrieben wird (der „Wahrheitsträger“: Urteile, Überzeugungen, Aussagen, Gehalte etc.). Aber auch die Natur der Wahrheit als Eigenschaft der Wahrheitsträger ist Gegenstand von Debatten (z.B. Korrespondenz zu „Wahrmachern“, also Gegenstände, Sachverhalte etc. oder „Kohärenz“ als Übereinstimmung mit anderen Wahrheitsträgern). Ebenfalls strittig ist, wie wir Kenntnis von dieser Eigenschaft erhalten: nur durch empirischen Wissenserwerb oder zumindest für bestimmte Gegenstände auch vorab, „a priori“.

Unterschiedliche Ausarbeitungen von Wahrheitstheorien beantworten einige oder alle dieser Fragen auf verschiedene Weise.

Schematischer Überblick

Position Wahrheitsdefinition Wahrheitsträger Wahrheitskriterium
Ontologisch-metaphysische Korrespondenztheorie „Veritas est adaequatio intellectus et rei“
Wahrheit ist die Übereinstimmung von erkennendem Verstand und Sache
Denken Sachen in der Welt
Dialektisch-materialistische Widerspiegelungstheorie Übereinstimmung zwischen Bewusstsein und objektiver Realität Bewusstsein (orthodoxer Marxismus)
oder Aussage (moderner Marxismus)
Praxis <ref>Artikel „Wahrheit“. In: Georg Klaus, Manfred Buhr (Hrsg.): Philosophisches Wörterbuch. 11. Aufl., Leipzig 1975.</ref>
Logisch-empiristische Bildtheorie Übereinstimmung der logischen Struktur des Satzes mit der des von ihm abgebildeten Sachverhalts Satzstruktur Struktur der Sachverhalte
Semantische Theorie der Wahrheit „x(p) ist eine wahre Aussage dann und nur dann, wenn p“<ref name="Tarski 1, 268" /> Satz (der Objektsprache) Diskursuniversum (der Objektsprache)
Redundanztheorie Der Begriff der Wahrheit wird nur aus stilistischen Gründen verwendet, oder um der eigenen Behauptung Nachdruck zu verleihen. Sätze
Performative Theorie das, was man tut, wenn man sagt, eine Aussage sei wahr Handlung / Sprechakt / Selbstverpflichtung eigenes Verhalten
Kohärenztheorie Widerspruchsfreiheit / Ableitungsbeziehungen einer Aussage zum System akzeptierter Aussagen Aussage Kein Widerspruch von Aussage und bereits akzeptiertem Aussage-System
Konsensustheorie diskursiv einlösbarer Geltungsanspruch, der mit einem konstativen Sprechakt verbunden ist Aussage/Proposition<ref>Jürgen Habermas: Wahrheitstheorien. In: Helmut Fahrenbach (Hrsg.): Wirklichkeit und Reflexion. Walter Schulz zum 60. Geburtstag. Neske, Pfullingen 1973, S. 211–265, hier S. 249: „Nur Aussagen können wahr oder falsch sein.“</ref> begründeter Konsens unter Bedingungen einer idealen Sprechsituation<ref>Jürgen Habermas: Wahrheitstheorien. In: Helmut Fahrenbach (Hrsg.): Wirklichkeit und Reflexion. Walter Schulz zum 60. Geburtstag. Neske, Pfullingen 1973, S. 211–265, hier S. 239.</ref>

Die Korrespondenztheorie der Wahrheit

Die in der Philosophiegeschichte über weite Strecken dominierende Wahrheitstheorie war die Korrespondenz- oder Adäquationstheorie der Wahrheit. Diese Theorie geht von Wahrheit als Übereinstimmung gedanklicher Vorstellungen mit der Wirklichkeit aus. Ihre Vertreter verstehen Wahrheit grundsätzlich als eine Relation zwischen zwei Bezugspunkten und bezeichnen diese als Übereinstimmung, Entsprechung, Adäquation, Übereinkunft etc. Auch die Relata werden unterschiedlich bestimmt: anima(Seele)/ens, Denken/Sein, Subjekt/Objekt, Bewusstsein/Welt, Erkenntnis/Wirklichkeit, Sprache/Welt, Behauptung/Tatsache etc.

Die annähernd gegenteilige Sicht ist die des antiken Skeptizismus, der die Möglichkeit einer gesicherten, nachweisbaren Erkenntnis von Wirklichkeit und Wahrheit in Frage stellt.

Aristoteles

Datei:Busto di Aristotele conservato a Palazzo Altaemps, Roma. Foto di Giovanni Dall'Orto.jpg
Aristoteles formulierte das Grundprinzip der Korrespondenztheorie

Als erster Korrespondenztheoretiker wird vielfach Aristoteles genannt, der in seiner Metaphysik formulierte:

„“

Aristoteles spricht in dieser berühmten Formulierung allerdings nicht von Korrespondenz oder Adäquation. Daher gibt es über die Zuordnung des Aristoteles zur Korrespondenztheorie keinen wissenschaftlichen Konsens.

Thomas von Aquin

Innerhalb der mittelalterlichen Philosophie<ref>Für einen Überblick zu einigen weiteren Positionen siehe z. B. Catarina Dutilh Novaes: Medieval Theories of Truth (PDF; 93 kB), erscheint vorauss. in: H. Lagerlund (Hg.): Encyclopedia of Medieval Philosophy.</ref> ist Thomas von Aquin einer der bekanntesten Vertreter einer Korrespondenz- oder Adäquationstheorie der Wahrheit.<ref>Vgl. z. B. Marian David: The Correspondence Theory of Truth. In: Edward N. Zalta (Hrsg.): Stanford Encyclopedia of Philosophy. Gegenüber heutigen Korrespondenztheorien bestehen allerdings auch Unterschiede, auf welche z. B. hinweisen: John Milbank, Catherine Pickstock: Truth in Aquinas, Routledge 2001, z. B. S. 6ff. Eine systematische Herausarbeitung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen der thomasischen Adäquationstheorie der Wahrheit und heutigen Korrespondenztheorien der Wahrheit entwickelt z. B. Tobias Davids: Wahrheit als Korrespondenz und Adäquation, Überlegungen zur Wahrheitskonzeption des Thomas von Aquin, in: Philosophisches Jahrbuch 113/1 (2006), 63-77. Dort findet sich auch weitere Literatur zum Thema.</ref> In den Quaestiones disputatae de veritate findet sich die klassische Formulierung der ontologischen Korrespondenztheorie der Wahrheit als „adaequatio rei et intellectus (Übereinstimmung der Sache mit dem Verstand)“:<ref name="Thomas DeVer1">Vgl. Thomas von Aquin: Quaestiones disputatae de veritate q.1.a.1.</ref>

„Respondeo dicendum quod veritas consistit in adaequatione intellectus et rei , oder ob W. Sie mögen zuerst unterschiedliche Ergebnisse erhalten, aber wenn jeder seine Methoden und Prozesse perfektioniert, wird man feststellen, dass die Ergebnisse sich stetig auf ein vorbestimmtes Zentrum hinbewegen. Kräfte, worin allein seine immer wachsende Vollkommenheit besteht.“ Auch ein anderer Denker der Aufklärung, Lichtenberg, macht sich in seinen Aphorismen Gedanken über die Wahrheit, bzw. wie die Menschen sich im Bezug dazu verhalten: “Die gefährlichsten Unwahrheiten sind Wahrheiten mäßig entstellt“. In der Aufklärung bezieht der Begriff Wahrheit sich also vor allem auf des Menschen Streben, seine Lebensziele zu finden, und damit seine persönliche Freiheit bzw. Mündigkeit zu erreichen.

In der Weimarer Klassik ist der Begriff der Wahrheit eher doppeldeutig. Zum einen beschreibt er ein Menschenideal, wie zum Beispiel bei Goethe „Edel sei der Mensch, hilfreich und gut...“. Er gibt sozusagen Anweisung, wie man sein Leben gestalten soll, um tugendhaft zu leben. Im Faust geht es darum, inwiefern der Mensch zur absoluten Wahrheit gelangen kann, und ob das Streben nach der Wahrheit alle Mittel rechtfertigt. Faust selbst zeigt eigentlich, dass der Mensch dabei nur versagen kann; die Wahrheit bleibt göttlich, bzw. „teuflisch“. Für den Menschen ist sie unerreichbar. Er ist durch ein „strebendes Bemühn“ gekennzeichnet, aber erreichen kann er die Wahrheit nie.

Die Romantiker haben eine ganz andersartige Auffassung der Wahrheit. Für sie ist diese eine dem Menschen verschleierte bzw. schwer zugängliche Welt, die parallel zu unserer Wirklichkeit existiert. Des Dichters, oder des Künstlers Aufgabe ist es, den anderen Menschen diese Welt zu offenbaren; nur er allein kennt das „Zauberwort“, das die Welt zum „Klingen“ bringt. Die romantische Wahrheit findet man in sich selbst oder im Einklang mit der Natur. Es ist eine stille, eine einsame Erfahrung, und die Sehnsucht danach zeichnet den Romantiker aus. In einer Zeit, in der Revolution und Restauration sehr schnell aufeinanderfolgen, sucht er außerhalb der Gesellschaft in der Natur seine eigene persönliche Wahrheit.

Die Naturalisten haben eine ganz andere Ansicht, was die Wahrheit nun sei. Sie sehen den Menschen als Produkt seiner Zeit, Rasse und Milieus (nach Hippolyte Taine), und reduzieren ihn somit auf ein wissenschaftlich erklärbares Subjekt. Die Wahrheitsfindung besteht darin, diese Bestimmung aufzudecken. Im Sekundenstil geben die Naturalisten die Wirklichkeit so genau als möglich wieder: Im Zeigen der Realität besteht für sie die absolute Wahrheit.

Um 1900, nach der zweiten Industrialisierungswelle, wird die Suche nach der Wahrheit zur essentiellen Frage. Der einzelne Mensch wird auf einen Teil der großen Masse beschränkt; das Individuelle geht verloren. Ziel- und orientierungslos irrt er umher. Einige Autoren suchen diese verlorenen Werte bei Gott neu zu entdecken; Rilke beschreibt einen, „der dieses Fallen unendlich sanft in seinen Händen hält“. Er vertraut auf eine göttliche Kraft. Nietzsche ist anderer Auffassung: „Gott ist tot“, und wer sich auf die Suche nach der Wahrheit macht, muss sich bewusst sein, dass es kein Zurück gibt. Der Weg ist einsam und schwer, und sogar sein Erfolg ist ungewiss.

Die Autoren der Moderne werden sich bewusst, dass der Mensch im Konsum und in der Anonymität versinkt. In der Reizüberflutung vereinsamt er zusehends. In „Homo faber“ zeigt Max Frisch einen rationalen Menschen, der dem „American Way of Life“ folgt und glaubt, über allen Gefühlen zu stehen. Er ist also eigentlich der ideale Mensch seiner Zeit; ein gewissenhafter Techniker, der sich ab und zu auf Partys vergnügt, und sich im Allgemeinen nicht allzu viele Gedanken über das Leben macht. Doch seine Fassade bröckelt schon; laut Max Frisch gibt es mehr als die objektive Wahrheit der Technik – der Mensch hat Gefühle und soll sie nicht verleugnen.

Die Position des radikalen Konstruktivismus ist noch nicht ausgelotet, da sich in ihm auch die 'objektive Wahrheit der Technik' als die Wahrheit derer herausstellt, die an dieser Technik verdienen. Es steht die 'Wahrheit der Besitzenden' gegen die 'Wahrheit der Habenichtse'.

Wahrheit in der Erzählforschung

In der Erzählforschung stand früher die Frage nach dem Wahrheitsgehalt der als Einfache Formen bezeichneten traditionellen Textsorten wie Märchen, Mythen, Sage, Schwank oder Witz im Vordergrund. Die moderne Erzählforschung betrachtet aber auch Alltagsgeschichten, Anekdoten, Familien-Erinnerungsgeschichte, Krankheitserlebnisse und moderne Sagen, etc. und untersucht dabei eher den Anspruch auf Wahrheit, mit dem eine Geschichte erzählt wird, als die Frage nach dem ‚Wahren Kern‘. Durch die Untersuchung von Varianten einer Erzählung lässt sich so ihre Verbreitung nachverfolgen, und inwiefern sie auf dem Weitergeben der Geschichte (und nicht etwa auf dem erneuten Auftreten der beschriebenen Erfahrungen) beruht.

Wahrheit in der Rechtswissenschaft

Die Rechtsprechung entscheidet Rechtsstreitigkeiten durch Anwendung von Rechtsnormen auf einen bestimmten Sachverhalt. Neben der Ermittlung des Inhalts der anzuwendenden Normen (Auslegung) muss deshalb jedes Gericht auch den Sachverhalt ermitteln (Beweisaufnahme); nicht selten liegt hier sogar der Schwerpunkt des Rechtsstreits, weil die Parteien Widersprüchliches behaupten.

Wie das Gericht die Wahrheit ermittelt, hängt von der jeweiligen Prozessordnung ab. So können etwa feste Beweisregeln gelten oder der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, und es können bestimmte Beweismittel vorgeschrieben oder ausgeschlossen (Beweisverbot, z.B. Folter) sein. Ein Recht zur Verweigerung der Aussage kann eingeräumt sein, weil bestimmte Konfliktsituationen zu Lasten der Wahrheitsfindung gelöst werden (ärztliches Schweigerecht, Angehörige, Seelsorgegeheimnis usw.). Mitunter kommt es auch auf die Wahrheit bestimmter Behauptungen nicht an, weil sie unterstellt wird (Fiktion, unwiderlegliche Vermutung, Tatbestandswirkung usw.). Auch die notwendigerweise beschränkte Verfahrenszeit setzt der Wahrheitsfindung Grenzen; mit (materieller) Rechtskraft der Entscheidung ist sie grundsätzlich bindend und in diesem Umfang jeder weiteren Wahrheitsermittlung entzogen. Die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens ist besonders krassen Widersprüchen zwischen dem der Entscheidung zu Grunde gelegten Sachverhalt und der später zu Tage tretenden Wahrheit vorbehalten.

Allen Prozessen gemeinsam ist, dass nur erhebliche Behauptungen auf ihre Wahrheit hin untersucht werden; kommt es für die Entscheidung darauf nicht an, weil sie in allen Fällen gleich ausfallen muss, bleibt die Frage offen und ein dahingehender Beweisantrag muss abgelehnt werden. Im deutschen Prozessrecht gibt es darüber hinaus einen grundsätzlichen Unterschied zwischen dem Wahrheitsbegriff im Zivilprozess einerseits und dem im Straf- und Verwaltungsprozess andererseits: Im durch den Beibringungsgrundsatz geprägten Zivilprozess wird grundsätzlich die formelle Wahrheit ermittelt. Es wird also nur geprüft, ob eine bestrittene Behauptung der beweisbelasteten Partei zur Überzeugung des Gerichts feststeht. Bestreitet die Gegenseite die Behauptung nicht, so ist sie als unstreitig jeder weiteren Ermittlung entzogen und der Entscheidung zu Grunde zu legen, selbst wenn sie nicht zutreffend sein sollte. Im Straf-, Verwaltungsprozess und den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt dagegen der Untersuchungsgrundsatz, sodass die materielle Wahrheit zu ermitteln ist. Der Angeklagte kann demnach beispielsweise auch dann freigesprochen werden, wenn er gesteht und die Staatsanwaltschaft die Tat für erwiesen hält, das Gericht aber zur Überzeugung gelangt, der Angeklagte habe sich - etwa um den wahren Täter zu decken - unrichtig eingelassen.

Bleibt die Wahrheit offen (non liquet), wird nach der (objektiven) Beweislast (in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Feststellungslast) entscheiden. Im Strafprozess wird der Angeklagte freigesprochen (in dubio pro reo), sofern nicht, weil jede denkbare Wahrheit eine Straftat darstellt, ausnahmsweise Wahlfeststellung möglich ist. Im Zivilprozess richtet sich die Beweislast nach dem materiellen Recht; kann der Kläger die Tatbestandsvoraussetzungen der geltend gemachten Anspruchsgrundlage nicht beweisen, wird die Klage abgewiesen; kann er das, der Beklagte aber nicht die Voraussetzungen der erheblichen Einwendungen beweisen, wird ihr stattgegeben.

Die Parteien im Zivilprozess stehen unter Wahrheitspflicht, ebenso Zeugen und Sachverständige; unwahre Angaben können als Betrug bzw. Aussagedelikt strafbar sein. Der Angeklagte darf dagegen im Strafprozess nicht nur schweigen, sondern auch lügen (Nemo tenetur se ipsum accusare).

Literatur

Wahrheit in der Philosophie

Klassiker (chronologisch geordnet)

Einzelne Themen

Einzelnachweise

<references />

hi:सत्य