Zölibat
Der Zölibat (von lateinisch caelebs‚ „allein, unvermählt lebend“, lateinisch caelibatus, „Ehelosigkeit“<ref>Art.: Zölibat. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche (LThK). 3. Auflage. Band Bd. 10, Herder, Freiburg im Breisgau.</ref>, nichtfachsprachlich auch das Zölibat) ist im Christentum das Versprechen, für das weitere Leben die Verpflichtung zur Ehelosigkeit zu übernehmen. Neben der römisch-katholischen Kirche kennen auch die orthodoxe, anglikanische und evangelische Kirche für Ordensfrauen und -männer, Eremiten, geweihte Jungfrauen und Diakonissen das Versprechen bzw. Gelübde der Ehelosigkeit.
Während das zölibatäre Leben in der lateinischen Teilkirche der römisch-katholischen Kirche für die Priester verpflichtend ist, gilt dies in den katholischen Ostkirchen sowie in den orthodoxen Kirchen nur für Bischöfe und Mönche sowie für Priester, die zum Zeitpunkt der Weihe unverheiratet sind.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Römisch-katholische Kirche
- 2 Zölibat in weiteren Konfessionen
- 3 Andere Religionen
- 4 Zölibat und sexueller Missbrauch
- 5 Siehe auch
- 6 Literatur
- 7 Weblinks
- 8 Einzelnachweise
Römisch-katholische Kirche
Die Zölibatsverpflichtung
Der Zölibat, der auch als Befolgung eines evangelischen Rates (neben Armut und Gehorsam) gilt, beruht auf der frei gewählten Lebensform der Ehelosigkeit „um des Himmelreiches willen“, von der Jesus Christus in Mt 19,12 EU spricht. Er wird verstanden als ungeteilte Nachfolge Christi und Zeichen für das endzeitliche Heil.<ref>vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret Optatam totius über die Ausbildung der Priester, 10</ref>
Personen des gottgeweihten Lebens (Religiosen) leben in allen christlichen Konfessionen in aller Regel zölibatär. Ordensleute, Mitglieder von Säkularinstituten und Eremiten verpflichten sich in einem öffentlichen Gelübde oder Versprechen zu einem Leben nach den evangelischen Räten (Ehelosigkeit, Armut und Gehorsam). Kirchenrechtlich bestimmt can. 599 CIC „Der um des Himmelreiches willen übernommene evangelische Rat der Keuschheit, der ein Zeichen der künftigen Welt und eine Quelle reicherer Fruchtbarkeit eines ungeteilten Herzens ist, bringt die Verpflichtung zu vollkommener Enthaltsamkeit im Zölibat mit sich.“ Geweihte Jungfrauen geloben ebenfalls öffentlich ein Leben in Stande der Jungfräulichkeit oder vollkommener Keuschheit in die Hände des Diözesanbischofs<ref>CIC, can. 604</ref> (dabei schließt dieses Propositum die Beachtung der beiden anderen evangelischen Räte implizit ein).<ref>Marianne Schlosser: Christum pressius sequendi – Die evangelischen Räte im Leben der Virgo consecrata,S. 47.</ref> Vor der Kirche abgelegte Gelübde oder Versprechen der Jungfräulichkeit oder Ehelosigkeit stellen kirchenrechtlich ein Ehehindernis dar.
Verpflichtung in der lateinischen Kirche
In der lateinischen Kirche (Westkirche) ist der Zölibat gemäß Canon 277 § 1 des Codex Iuris Canonici für angehende Priester mit der Weihe zum Diakon kirchenrechtlich grundsätzlich verpflichtend. Eine ausnahmsweise Dispens von der Zölibatsverpflichtung ist dem Papst vorbehalten.
„Die Kleriker sind gehalten, vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen zu wahren; deshalb sind sie zum Zölibat verpflichtet, der eine besondere Gabe Gottes ist, durch welche die geistlichen Amtsträger leichter mit ungeteiltem Herzen Christus anhangen und sich freier dem Dienst an Gott und den Menschen widmen können.“
Das Zölibatsversprechen stellt somit eine Vorbedingung für die Priesterweihe dar. Verheiratete Priester gibt es in der katholischen Westkirche nur in seltenen Ausnahmefällen. So werden vereinzelt aus anglikanischen Kirchen oder der protestantischen Kirchen zur katholischen Kirche konvertierte verheiratete Priester bzw. Pastore in den kirchlichen Dienst übernommen und zu Priestern geweiht.
Darüber hinaus gibt es in der lateinischen Kirche den ständigen Diakonat. Der ständige Diakon muss sich vor seiner Weihe entweder für die Ehe oder für ein zölibatäres Leben entscheiden. Eine Eheschließung nach der Weihe (auch etwa beim Tod der Ehefrau oder im Fall einer Annullierung der Ehe) ist auch hier nur mit Zölibatsdispens durch den Papst möglich.
Verpflichtung in den unierten Ostkirchen
In den östlichen Teilkirchen der katholischen Kirche (wie auch in den orthodoxen Ostkirchen) ist es altes Recht, dass auch verheiratete Männer zu Priestern geweiht werden dürfen. Jedoch war dieses Recht auf die traditionellen ostkirchlichen Gebiete wie den Nahen Osten und Osteuropa beschränkt. Den in anderen (westlichen) Gegenden residierenden Bischöfen war die Priesterweihe verheirateter Männer verboten. Dieses Verbot wurde von Papst Franziskus im Juni 2014 für die Regionen aufgehoben, in denen eine eigene ostkirchliche Hierarchie besteht.<ref>Katholische Priester - ohne Zölibat in: Christ in der Gegenwart Nr. 47/2014, S. 526</ref>
Für Bischöfe ist der Zölibat verpflichtend. Meist entstammen sie ohnehin dem Mönchsstand, da Bischöfe vor ihrer Weihe oft das Amt eines Archimandriten (Abtes) bekleidet haben (manchmal werden auch verwitwete Priester zu Bischöfen geweiht). Alle Priester müssen sich jedoch auch in diesen Kirchen vor ihrer Diakonatsweihe entscheiden, ob sie verheiratet oder zölibatär in den Weihestand treten wollen; danach ist eine Heirat hier ebenfalls ausgeschlossen. Auch eine neue Heirat nach dem Tod der Frau oder nach einer Trennung oder Scheidung (die in manchen dieser Kirchen möglich ist) wird nicht zugelassen.
Geschichte des Zölibats in der römisch-katholischen Kirche
Antike
Neuere Forschungen haben ergeben, dass die Zölibatsverpflichtung für Priester schon wesentlich länger existiert als bisher angenommen. Von Bedeutung ist hier die Unterscheidung zwischen einem Ehelosigkeitszölibat und einem Enthaltsamkeitszölibat. Unter Ehelosigkeitszölibat versteht man, dass Kleriker nicht verheiratet sein dürfen; beim Enthaltsamkeitszölibat ist es durchaus möglich, dass Verheiratete die Weihen empfangen, allerdings müssen sie ab dem Tag der Weihe enthaltsam leben. Der Enthaltsamkeitszölibat wurde erstmals auf der Synode von Elvira (ca. 306) als Gesetz festgeschrieben. Da solche Rechtsentscheidungen in der Regel erst getroffen wurden, wenn es bereits eine allgemein geübte Praxis gab, dürfte als historischer Beginn des Priesterzölibats nicht das Datum dieser rechtlichen Festlegung anzusetzen sein, da anzunehmen ist, dass schon eine längere Tradition bestand. Einige Historiker (Cochini, Heid u. a.) vertreten die Ansicht, der Zölibat gehe auf die apostolische Zeit zurück.<ref>Kritisch dazu: Gerd Häfner: Der Zölibat – eine apostolische Tradition? (vierteilige Artikelserie, 19. März bis 30. Mai 2011)</ref>
Verheiratete Diakone, Presbyter und Bischöfe mussten nach dem Kanon 33 von Elvira sexuell enthaltsam leben (abstinere se a coniugibus suis et non generare filios). Diese Bestimmung wurde auch vom Konzil von Nicäa übernommen. Die apostolischen Konstitutionen aus dem späten vierten Jahrhundert untersagten Priestern die Ehe mit Frauen bestimmter Stände oder Berufe. Das Konzil von Toledo (400) verbot Priestern eine dritte Ehe, Papst Gelasius (492–496) eine zweite.<ref>Alexander Demandt: Die Spätantike. 2. Auflage 2007, im Rahmen des Handbuchs der Altertumswissenschaft (III.6), Verlag C. H. Beck</ref> Papst Leo der Große (440–461) führte die Regel ein, dass die Priesteramtskandidaten das Zölibatsversprechen vor der Weihe zum Subdiakon ablegten. Diese Weihestufe gehört nicht zum Weihesakrament, kam aber vom Bedeutungsgehalt einem Verlöbnis vor der Eheschließung gleich.
Mittelalter
Seit der Trullanischen Synode im Jahre 691 gingen die Teilkirchen im Osten im Hinblick auf die Priesterehe einen anderen Weg als die des Westens, wo sich die Entwicklung hin zu einer allgemeinen Verpflichtung der Priester zur Ehelosigkeit, wie sie denn auch 1139 tatsächlich kam, immer weiter verfestigte. So kommt es, dass in den Kirchen der östlichen Tradition bis heute nur die Bischöfe zum Zölibat verpflichtet sind, Priester als solche dagegen nur, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Weihe unverheiratet waren.
Im hohen Mittelalter vollzog sich in der Westkirche im Zuge der Kirchenreformen des 11. Jahrhunderts der Übergang vom Enthaltsamkeitszölibat zum allgemein verbindlichen Ehelosigkeitszölibat der Priester. Im Jahre 1022 ordnete Papst Benedikt VIII. auf der Synode von Pavia gemeinsam mit Kaiser Heinrich II. an, dass Geistliche künftig nicht mehr heiraten durften. Verstöße gegen den Zölibat wurden mit Kirchenstrafen belegt, und bereits verheirateten Geistlichen sollten Amt und Besitz entzogen werden. Als Begründung spielte vor allem die kultische Reinheit eine Rolle, da es für Priester üblich wurde, die Heilige Messe täglich zu zelebrieren. Von Bedeutung war in diesem Prozess aber auch die Tatsache, dass bei verheirateten Klerikern Kirchenbesitz an deren Kinder vererbt worden wäre. Festgelegt wurde daher auch, dass die Kinder der Kleriker als Kirchenhörige unfrei waren. 1031 wurde es auf der Synode von Bourges allen Gläubigen verboten, einen Kleriker oder dessen Kinder zu heiraten. Zur Zeit von Nikolaus II. verbot die Lateransynode von 1059 jenen Priestern, denen ein notorisches Konkubinat nachgewiesen werden konnte, die Zelebration der Heiligen Messe.
In Deutschland wagten allerdings nur wenige Bischöfe, die römischen Dekrete zu verkünden. Der Bischof von Passau wäre vom Klerus beinahe gelyncht worden und wurde schließlich vertrieben. Geistliche des niederen Klerus waren besonders aufgebracht und protestierten zu Tausenden gegen die neuen Gesetze. Allein in der Diözese Konstanz waren 3600 Geistliche auf einer Synode.<ref>Hans Küng: Das Christentum – Wesen und Geschichte. Piper, München 1994, ISBN 3-492-03747-X.</ref> Weit verbreitet war die dem Bischof Ulrich von Augsburg zugeschriebene Schrift Descriptio Udalrici, die behauptete, der erzwungene Zölibat sei schriftwidrig und die Sittenlosigkeit der Geistlichen könne nur durch kirchliche Heirat der Weltpriester beendet werden. Das Konzil von 1079 verurteilte diese Schrift.<ref>Zölibat II - (Theologische Realenzyklopädie, Band 36, S.728)</ref>
Die Durchsetzung des priesterlichen Zölibats wurde nicht nur von der kirchlichen Obrigkeit betrieben, vielmehr verlangte auch das Volk oftmals vorbildliche, unverheiratete Priester. Der von Laien eingeforderte Anspruch an die Kleriker ist im Kontext innerkirchlicher Reformbestrebungen zu sehen, die sich gegen Missstände wie Machtmissbrauch, Ämterkauf und Vetternwirtschaft in der Kirche wendeten. Kritik an der Nichtbeachtung des Zölibats durch die Priester der lateinischen Kirche spielte dementsprechend auch bei den mittelalterlichen Ketzerbewegungen eine Rolle, die donatistische Irrtümer (z. B. die Lombardischen Armen) oder einen leibfeindlichen Dualismus (z. B. die Katharer) vertraten.
Bis zum Zweiten Laterankonzil (1139) gab es sowohl verheiratete als auch unverheiratete Priester, die vom Zeitpunkt ihrer Weihe an zur sexuellen Enthaltsamkeit aufgerufen waren. Das Konzil legte nun fest, dass „höhere Kleriker, die geheiratet haben oder eine Konkubine halten, , „kritisches Biotop“, Nürnberger Nachrichten</ref> Auch andere, wie der Psychoanalytiker Micha Hilgers oder Eugen Drewermann halten es für möglich, dass der Zölibat diese Attraktivität besitze.<ref>Interview mit Psychoanalytiker – "Die Katholische Kirche zieht Pädophile an" In: stern.de vom 25. September 2007</ref><ref>Drewermann kritisiert Umgang der katholischen Kirche mit Missbrauchsvorwürfen, Eugen Drewermann im Gespräch mit Jan-Christoph Kitzler, Deutschlandradio Kultur, 22. Februar 2010</ref> Belege oder Studien, die diesen Zusammenhang untermauern könnten, existieren jedoch nicht.
Die Ende 2012 vorgestellte und unter Leitung von Norbert Leygraf, Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Universität Essen-Duisburg, durchgeführte Studie „Sexuelle Übergriffe durch katholische Geistliche in Deutschland – Eine Analyse forensischer Gutachten 2000-2010“ (sog. Leygraf-Studie) kam vielmehr zum Ergebnis, dass „sexuelle Missbrauchshandlungen an Minderjährigen [...] auch innerhalb der katholischen Kirche aus Beweggründen begangen [werden], die sich überwiegend dem normalpsychologischen Bereich zuordnen lassen und nicht einer krankhaften oder gestörten Psychopathologie entspringen. Man mag dem Zölibat kritisch gegenüberstehen, aber eine Koppelung der Debatten um sexuellem Missbrauch durch Geistliche und dem Zölibat entbehrt jeglicher wissenschaftlichen Grundlage. Die Verantwortung für sexuelle Missbrauchshandlungen ist bei den Tätern zu suchen und kann nicht auf die Institution ‚katholische Kirche‘ übertragen werden, wie es in der derzeitigen medialen Berichterstattung häufig der Fall ist.“ Laut Studie liegen bisher auch „keine empirischen Befunde vor, die belegen könnten, dass ein gewollter oder ungewollter Verzicht auf Sexualität und/oder Partnerschaft das Risiko für Sexualdelikte erhöht.“<ref>Sexuelle Übergriffe durch katholische Geistliche in Deutschland – Eine Analyse forensischer Gutachten 200–2010 (PDF; 682 kB)</ref><ref>Deutsche Welle: „Leygraf: ‚Pädophilie bei Priestern die Ausnahme‘“, 8. Dezember 2012</ref> Der Theologe und Psychiater Manfred Lütz weist stattdessen darauf hin, dass der Hinweis auf das Zölibatsgebot „nicht selten zu den verlogenen Entschuldigungsstrategien“ der Täter gehöre und man unbeabsichtigt das Geschäft der Täter betreibe, indem man den Zölibat als mögliche Ursache nenne.<ref>Manfred Lütz: Die Kirche und die Kinder. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11. Februar 2010 (online)</ref>
Die John-Jay-Studie zu den Ursachen von Missbrauch in katholischen Einrichtungen der USA stellte dazu fest, dass der priesterliche Zölibat seit dem 11. Jahrhundert ein konstanter Faktor in der römisch-katholischen Kirche war und von daher nicht die Ursache für den Anstieg der Anzahl von Missbrauchsfällen in den 1970ern und 1980er und den anschließenden Abfall sein könne. Hinzu kommt, dass der Anstieg der Missbrauchsfälle in der römisch-katholischen Kirche von den 1950ern bis 1970ern und der anschließend einsetzende Abfall der Fallzahlen mit den gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen von Missbrauchsfällen konform ging. (Vgl. hierzu auch die Rolle des gesellschaftlichen Kontextes bei Missbrauchsfällen in katholischen Einrichtungen). Positiv wirkte sich nach der Studie allerdings auch aus, dass in den Priesterseminaren der USA seit 1992 eine deutlich verbesserte Ausbildung in Hinblick auf das Leben im Zölibat erfolgte. Dabei wurde nicht mehr nur der Zölibat als Ideal erwartet, sondern konkrete Fortbildungseinheiten und Austauschmöglichkeiten zur persönlichen Entwicklung und zum Leben in Gemeinschaft unter der Bedingung des Zölibats angeboten. In Kombination mit einer gesteigerten Sensibilität gegenüber dem Thema Missbrauch trägt auch diese verbesserte Ausbildung zu dem aktuell niedrigen Niveau an Missbrauchsfällen bei.<ref>United States Conference of Catholic Bishops; John Jay College Research Team: The Causes and Context of Sexual Abuse of Minors by Catholic Priests in the United States, 1950–2002, Washington, D.C., May 2011, online (PDF; 2,7 MB), S. 46f.</ref>
Siehe auch
Literatur
- Klaus Berger: Zölibat. Eine theologische Begründung. St. Benno, Leipzig 2009, ISBN 978-3-7462-2689-7.
- Pierre Bourdieu: Le Bal des célibataires: Crise de la société paysanne en Béarn. Seuil, Paris 2002, ISBN 2-02-052570-4.
- Johannes Bours, Franz Kamphaus: Leidenschaft für Gott. Ehelosigkeit, Armut, Gehorsam. Herder, Freiburg im Breisgau 1991, ISBN 3-451-19435-X.
- Annette Bruhns, Peter Wensierski: Gottes heimliche Kinder, Töchter und Söhne von Priestern erzählen ihr Schicksal. dtv, München 2006, ISBN 3-423-34274-9.
- Stephen E. Buckwalter: Die Priesterehe in der frühen Reformation. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 1998, ISBN 3-579-01736-5.
- Christian Cochini: Apostolic Origins of Priestly Celibacy. Ignatius Press, San Francisco 1990.
- Georg Denzler: Die Geschichte des Zölibats. Herder, Freiburg im Breisgau 2002, ISBN 3-451-04146-4.
- Wolfgang M. Gall: „… eine schändliche Verschwörung gegen das Cölibatsgesetz“ – Biografische Anmerkungen zu dem Offenburger Reformkatholiken Dekan Franz-Ludwig Mersy. In: Die Ortenau. 77, 1997, S. 431–440.
- Anton Grabner-Haider: Von Gott gewollt? Verheiratete katholische Priester und ihre Familien. Böhlau, Wien 2008, ISBN 978-3-205-77738-0.
- Gerd Hamburger: Katholische Priesterehe oder Der Tod eines Tabus, Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1968 DNB 456868577.
- Stefan Heid: Zölibat in der frühen Kirche. 3. Auflage. Schöningh, Paderborn 2003, ISBN 3-506-73926-3.
- Horst Herrmann: Die Heiligen Väter. Päpste und ihre Kinder. Aufbau Taschenbuch-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-7466-8110-3.
- Ludwig Hödl: Zölibat. I. Theologie. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 9, LexMA-Verlag, München 1998, ISBN 3-89659-909-7, Sp. 663–665.
- Karin Jäckel, Thomas Forster: …weil mein Vater Priester ist. Bastei Lübbe, Bergisch Gladbach 2002, ISBN 3-404-61503-4.
- Karin Jäckel: Sag keinem, wer dein Vater ist. Das Schicksal von Priesterkindern. Bastei Lübbe, Bergisch Gladbach 2004, ISBN 3-404-60543-8
- Jacobsen, Friedberg: Cölibat. In: Realencyklopädie für protestantische Theologie und Kirche (RE). 3. Auflage. Band 4, Hinrichs, Leipzig 1898, S. 204–208.
- Hubertus Mynarek: Eros und Klerus. Vom Elend des Zölibats. Econ, Wien/Düsseldorf 1978, ISBN 3-426-03628-2.
- Paul Picard: Zölibatsdiskussion im katholischen Deutschland der Aufklärungszeit. Patmos, Düsseldorf 1975, ISBN 3-491-78442-5.
- Uta Ranke-Heinemann: Eunuchen für das Himmelreich. Katholische Kirche und Sexualität. Hoffmann und Campe, Hamburg 1988; wesentlich erweiterte Taschenbuch-Neuausgabe: Heyne, München 2003, ISBN 3-453-16505-5.
- Agoston Roskovány: Coelibatus, et Breviarium. Duo gravissima clericorum officia, e monumentis omnium seculorum demonstrata. Tomus IV. Literatura de coelibatu. Beimel & Kozma, Pest 1861 (Digitalisat) – Bibliographie der Literatur zum Zölibat vom 1. Jh. n. Chr. bis 1859.
- Bernhard Schimmelpfenning: Zölibat und Lage der „Priestersöhne“ vom 11. bis zum 14. Jahrhundert. In: Historische Zeitschrift. Band 227, Heft 1, August 1978, S. 1–44; Neudruck in: Georg Kreuzer, Stefan Weiß (Hrsg.): Papsttum und Heilige. Kirchenrecht und Zeremoniell. Ausgewählte Aufsätze. Ars et Unitas, Neuried 2005, ISBN 3-936117-62-4, S. 133–176.
- A. W. Richard Sipe: Sexualität und Zölibat. Schöningh, Paderborn 1992, ISBN 3-506-78559-1.
- Alfons Maria Stickler: Der Klerikerzölibat. Seine Entwicklungsgeschichte und seine theologischen Grundlagen. 1. Auflage Kral Verlag, Abensberg 1993, ISBN 3-87442-038-8, Unveränderte 3. Auflage Sarto-Verlag, Bobingen 2012, ISBN 978-3-943858-03-7.
- Marc Trémeau: Der gottgeweihte Zölibat. Sein geschichtlicher Ursprung und seine lehrmäßige Rechtfertigung. Das Neue Groschenblatt, Wien 1981, ISBN 3-900378-01-0.
- Heinz-Jürgen Vogels: Pflichtzölibat: Eine kritische Untersuchung. Kösel, München 1978; später als: Priester dürfen heiraten: Biblische, geschichtliche und rechtliche Gründe gegen den Pflichtzölibat. Köllen, Bonn 1992; dann als: Zölibat – eine Gabe, kein Gesetz: Biblische, geschichtliche und rechtliche Gründe gegen den Pflichtzölibat. Wehle, Bad Neuenahr 2004, ISBN 3-935307-28-4.
- Heinz-Jürgen Vogels: Zölibat als Gnade und als Gesetz. Hiersemann, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-7772-1309-5. (Rezension, FAZ, 16. Juli 2013).
- Hans Conrad Zander: Zehn Argumente für den Zölibat. Ein Schwarzbuch. Patmos, Düsseldorf 1997, ISBN 3-491-72375-2; 2. Auflage 2008, ISBN 978-3-491-72533-1.
- Hartmut Zapp: Zölibat. II. Kanonisches Recht. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 9, LexMA-Verlag, München 1998, ISBN 3-89659-909-7, Sp. 665–666.
Weblinks
Zölibat in der römisch-katholischen Kirche
- „Zölibat – Pflicht oder Liebe?“ – Informationen der Karl-Leisner-Jugend
- Schwieriges Reden über den Zölibat
- „Priester ohne Amt“ (Österreich)
- „Untersuchung zur Problematik des Zölibats im AdG (= Archiv der Gegenwart“) (Hanswilhelm Haefs)
- Die „pastoralen Dienste in der Gemeinde“: „Zölibat“ S 590–92 Beschlüsse der Würzburger Synode 1971–75
Zölibat in evangelischer Sicht
- „Vom Zölibat zu Katharina“, Evangelisches Sonntagsblatt aus Bayern vom 24. Februar 2008 (PDF, 133 KiB)
Zölibat in altkatholischer Sicht
Einzelnachweise
<references />