Zentrale Dienstvorschrift


aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
24px Folgende Teile dieses Artikels scheinen seit 13. Februar 2014 nicht mehr aktuell zu sein: Seit Februar 2014 werden die bisher gültigen Vorschriften der Bundeswehr durch ein Regelungsmanagement in ein neues System überführt. Siehe einzufügen.

Eine Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) ist eine interne, übergeordnete Dienstvorschrift der Bundeswehr, die für alle Teilstreitkräfte Gültigkeit hat. Erlassen werden diese durch das Bundesministerium der Verteidigung. Von den Zentralen Dienstvorschriften abzugrenzen sind beispielsweise teilstreitkraftspezifische Vorschriften, siehe dazu Dienstvorschriften der Bundeswehr.

Für die Wehrmacht (Heer) galt die Heeresdienstvorschrift (abgekürzt H.Dv.), welche nicht im Bezug zur Heeresdienstvorschrift (abgekürzt HDv) der Bundeswehr steht.

Zugang

Der Großteil dieser Vorschriften ist als Verschlusssache (Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch, „VS-NfD“) eingestuft und aus Geheimhaltungsgründen nicht für die Allgemeinheit zugänglich. Immer mehr Vorschriften werden in digitaler Form (als PDF-Datei) im Intranet der Bundeswehr der Truppe zur Verfügung gestellt. Nach wie vor gibt es aber für jede Einheit eine Vorschriftenstelle, die den Großteil der Vorschriften in gedruckter Form vorhält und Aktualisierungen einpflegt. Die meisten Vorschriften liegen als graue Kunststoff-Ringhefter im Format DIN A5 oder DIN A6 vor und unterscheiden sich somit farblich von anderen Vorschriften wie der Heeresdienstvorschrift (HDv, grün) oder der Technischen Dienstvorschrift (TDv, braun). Teilweise werden Vorschriften aber auch als Büchlein herausgegeben. Ein Beispiel dafür ist die ZDv 10/1 Innere Führung, ein bunt bebildertes Taschenbuch. Zeitweise wurden Vorschriften auch auf Mikrofilm ausgegeben. Diese erschwerte jedoch den Zugang, da für das Lesen ein Lesegerät erforderlich war, und wurde großteils eingestellt.

Systematik der Dienstvorschriften

Durch die Nummer vor dem Schrägstrich werden die Vorschriften grob kategorisiert (z. B. 14/xx für Gesetze oder 20/xx für Personalbelange) und mit der Nummer hinter dem Schrägstrich fortlaufend nummeriert. Die Liste der Zentralen Dienstvorschriften ist selbst eine ZDv und ist als Verschlusssache eingestuft.

Weblinks