Bayerischer Landtag (Weimarer Republik)


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Bayerischer Landtag
(1919–1933)

Landesflagge Landeswappen
Flagge Landeswappen
Basisdaten
Sitz: München
Wahlsystem: Verhältniswahl
Anzahl der Stimmen: 1
Rechenverfahren: Hagenbach-Bischoff-Verfahren
Anzahl der Wahlkreise: 8
Legislaturperiode: 4 Jahre
Erste Sitzung: 21. Februar 1919

Der Bayerische Landtag war während der Zeit der Weimarer Republik der erste demokratisch legitimierte Landtag in der Geschichte Bayerns.

Ein mittelbarer Vorgänger dieses Landtags war die Kammer der Abgeordneten in der Bayerischen Ständeversammlung des Königreichs Bayern.

Rechtsgrundlage und Aufbau

Gemäß der Verfassung des Freistaats Bayern<ref>Verfassungsurkunde des Freistaats Bayern</ref> wurde der Landtag durch allgemeine, gleiche, geheime und unmittelbare Wahl nach dem Grundsatz des Verhältniswahlrechts gebildet und auf eine vier Jahre dauernde Legislaturperiode festgelegt. Jedoch konnte der Landtag gemäß der Verfassung bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Abgeordneten jederzeit seine Auflösung beschließen. Das aktive Wahlrecht besaßen Männer und Frauen ab 20 Jahren im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte. Wählbar waren nur wahlberechtigte bayerische Staatsbürger, welche das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hatten.

Die Verhandlungen des Landtages waren normalerweise öffentlich. Die Entwürfe der Gesetze und des Haushaltsplanes waren vor der ersten Lesung allgemein zugänglich zu machen.

Der Landtag wählte aus seiner Mitte einen Vorstand, der aus einem Präsidenten, seinen Vertretern und den Schriftführern bestand. Der Landtag wählte den bayerischen Ministerpräsidenten und bestätigte die Minister. Per Misstrauensvotum konnten (mit Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl) einzelne Minister oder das Gesamtministerium zum Rücktritt gezwungen werden.

Präsident des Provisorischen Nationalrats

Landtagspräsidenten

Landtagswahlen

Der bayerische Landtag tagte zunächst als provisorischer Nationalrat von November 1918 bis Januar 1919 und dann regulär seit 1919 bis 29. April 1933. Bayerische Landtagswahlen fanden am 12. Januar und 2. Februar 1919, am 6. Juni 1920, am 6. April und 4. Mai 1924, am 20. Mai 1928 sowie am 24. April 1932 statt.

Der Landtag wurde, wie die anderen Länderparlamente des Deutschen Reichs mit dem „Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" vom 31. März 1933, entsprechend den Ergebnissen der Reichstagswahl vom 5. März 1933, umgebildet und gleichgeschaltet. Am 30. Januar 1934 wurde er durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I S. 75) aufgehoben.

Sitz

Der bayerische Landtag hatte die Adresse Prannerstraße 16-23 in München. Das Gebäude wurde 1944 bei einem Bombenangriff zerstört. Auf dem Anwesen befindet sich heute das Gebäude Prannerstraße 8.

Wegen der bürgerkriegsähnlicher Unruhen infolge der Münchner Räterepublik wich der Landtag 1919 zur Ausarbeitung der Verfassung des Freistaats Bayern nach Bamberg aus.

Nachfolge

Das Nachfolgeparlament seit 1946 mit Sitz im Maximilianeum trägt ebenfalls die Bezeichnung Bayerischer Landtag.

Einzelnachweise

<references />

Weblinks

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