Bedingungslose Kapitulation


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Bedingungslose Kapitulation bedeutet, dass die Verliererpartei der Siegerpartei das Recht einräumt, alle politischen und gesellschaftlichen Angelegenheiten im Verliererstaat zu regeln.

Die Forderung nach bedingungsloser Kapitulation wirkt im Allgemeinen kriegsverlängernd, weil sie Verhandlungen über einen vorzeitigen Waffenstillstand ausschließt, dessen Bedingungen, gemäß der Haager Landkriegsordnung, von beiden Seiten als Kompromiss akzeptiert werden. Normalerweise (in diesen historisch seltenen Momenten) wird eine Kriegspartei nur dann einer bedingungslosen Kapitulation zustimmen, wenn sie sich nicht mehr in der Lage sieht, den Krieg fortzuführen (beziehungsweise die Nachteile durch die Fortführung des Krieges deutlich überwiegen würden).

Eine ältere Formulierung für diese Situation lautete: … sich auf Gnade oder Ungnade ergeben.

Beispiele

Deutsche Wehrmacht – Mai 1945

→ Hauptartikel: Bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht

Die Forderung nach einer bedingungslosen Kapitulation (unconditional surrender) der Achsenmächte wurde von den Westalliierten auf der Konferenz von Casablanca zu Beginn des Jahres 1943 erhoben.

US-Oberbefehlshaber Dwight D. Eisenhower war 1945 nicht bereit, auf die Gesamtkapitulation auch gegenüber dem sowjetischen Oberkommando zu verzichten. Daraufhin beauftragte und autorisierte Dönitz Generaloberst Jodl, den Chef des Wehrmachtführungsstabes, der ursprünglich nur zum „Abschluss eines Waffenstillstandsabkommens mit dem Hauptquartier des Generals Eisenhower“<ref>German Surrender Documents of WWII, Zweites Dokument (fälschlich mit {Reichspresident Donitz’s authorization to Colonel General Jodl} {to conclude a general surrender:} betitelt)</ref> bevollmächtigt war, per Funk zur Unterzeichnung einer bedingungslosen Kapitulation der deutschen Truppen.<ref>Katja Gerhartz: „Protokoll der letzten Momente“, in: Die Welt vom 7. Mai 2005.</ref> Dies geschah am 7. Mai in der Zeit von 2:39 Uhr bis 2:41 Uhr.

Kapitulation Japans 1945

Datei:Shigemitsu-signs-surrender.jpg
Japans Außenminister Mamoru Shigemitsu unterzeichnet die Kapitulationsurkunde.

Kaiser Hirohito verkündete am 15. August 1945, dem V-J Day, im Rundfunk in der Gyokuon-hōsō den „Kaiserlichen Erlass über das Kriegsende“ des Vortages und damit die bedingungslose Kapitulation Japans, die den Zweiten Weltkrieg auch in Asien beendete. Formell unterzeichnet wurde die Kapitulationsurkunde dann am 2. September an Bord des US-amerikanischen Schlachtschiffes USS Missouri – auf japanischer Seite von Außenminister Mamoru Shigemitsu.

Kapitulation Südvietnams 1975

Am 30. April 1975 nahmen nordvietnamesische Truppen Saigon, die Hauptstadt Südvietnams, ein. Südvietnam kapitulierte bedingungslos. Der Vietnamkrieg war damit zu Ende und der südliche Staat wurde ein Jahr später aufgelöst.

Einzelnachweise

<references />

Weblinks

Japan