Kapitulation
Eine Kapitulation ist völkerrechtlich eine einseitige Unterwerfungserklärung und ist in der Haager Landkriegsordnung festgehalten. Militärisch erklärt zum Beispiel der Befehlshaber einer Festung oder eines Schiffes durch das Hissen einer weißen Fahne oder das Streichen der Flagge die Bereitschaft, keinen Widerstand mehr leisten zu wollen.
Inhaltsverzeichnis
Formen
Bei der Kapitulation unterscheidet man zwischen einer
- (bedingten oder ehrenvollen) Kapitulation, bei der der Unterlegene Bedingungen nennt, von denen die Einstellung der Kampfhandlungen abhängig ist; meist sind dies die Schonung der Freiheit („Freier Abzug“) oder zumindest des Lebens der Unterlegenen – „Freier Abzug“ oder „Behandlung als reguläre Kriegsgefangene“ (altertümlich: ihnen wird Pardon gegeben). Im Gegensatz zum Waffenstillstand wird die siegreiche Partei den Gegner meist entwaffnen, um Angriffen im Falle eines Gesinnungswandels vorzubeugen. Auch ist ein Waffenstillstand jederzeit einseitig kündbar (Art. 36 HLKO), eine Kapitulation hingegen ist unkündbar.<ref>S. statt aller Karl Strupp/Hans-Jürgen Schlochauer (Hrsg.), Wörterbuch des Völkerrechts, 2. Aufl., Bd. II, Berlin 1961, S. 193.</ref>
Bis in die Zeit des Deutsch-Französischen Krieges gab es den Freien Abzug mit Waffen und militärischen Ehren. Die kapitulierende Streitmacht durfte in geschlossener Formation mit fliegenden Fahnen, mit voller Bewaffnung, mit ihrem privaten Eigentum, mit klingendem Spiel (also mit musizierender Militärkapelle) und brennender Lunte den Schauplatz auf einem vereinbarten Weg verlassen. Häufig musste sich jeder abziehende Soldat verpflichten, eine gewisse Zeit, meist ein Jahr oder für die Dauer des Feldzuges, nicht gegen den anderen Kapitulationsunterzeichner zu kämpfen. - bedingungslosen Kapitulation, bei der außer der militärischen Kapitulation auch die staatlich-politische Kapitulation vollzogen wird. Die Befehlsgewalt über alle Einrichtungen des Militärs geht dabei auf den Gegner über. Es ist aber stets das Militär, welches die Kapitulation vollzieht. Der Begriff der bedingungslosen Kapitulation (unconditional surrender) wurde erstmals im amerikanischen Sezessionskrieg 1861/65 verwendet. Die Armeen der Südstaaten mussten dabei einzeln kapitulieren (Lee, Jonston, …). Die Südstaaten hörten auf, als unabhängiges staatspolitisches Gebilde zu existieren und kamen wieder unter die Herrschaft der Union (USA).
Im Zweiten Weltkrieg wurde der Begriff der bedingungslosen Kapitulation 1943 auf der Konferenz von Casablanca zum ersten Mal von den Alliierten gegenüber Deutschland und Japan verwendet. Damit wurde die Möglichkeit eines Waffenstillstandes auch mit einer anderen politischen Führung ausgeschlossen. Der Gegner sollte entwaffnet, das Land besetzt und eine Militärregierung der Alliierten installiert werden.
Vor der Festlegung des Völkerrechts war eine Kapitulation ein sehr einseitiger Vertrag und verpflichtete den Sieger zu nichts – oft wurde die militärische Besatzung hingerichtet und die Zivilbevölkerung in die Sklaverei verkauft. Deshalb wurde oft bis zum bitteren Ende Widerstand geleistet, wenn mit der Gnade des Gegners nicht zu rechnen war. Das Völkerrecht bot den Unterlegenen die Möglichkeit, gewisse Grundrechte zu behalten, die ein derart barbarisches Gemetzel ausschlossen.
Der Unterlegene in einem Konflikt forderte für das Niederlegen der Waffen bestimmte Konzessionen ein. Das konnten territoriale Forderungen sein oder etwa Garantien für die Zivilbevölkerung gegen Plünderungen und Übergriffe. Genauso wie man den Unterlegenen noch mit Würde behandelte, durften die in den Gesprächen ausgehandelten und in der Kapitulationsurkunde – auch Kapitulationsvertrag genannt – festgeschriebenen Bedingungen nicht verletzt werden.
Beispiele
Stalingrad
Eine bedingte Kapitulation, auch bezeichnet als ehrenvolle Kapitulation, wurde der deutschen 6. Armee vom sowjetischen Generaloberst Rokossowski am 8. Januar 1943 in Stalingrad angeboten:
„Wir garantieren allen Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften, die den Widerstand aufgeben, Leben und Sicherheit sowie bei Kriegsende die Rückkehr nach Deutschland oder auf Wunsch der Kriegsgefangenen in ein beliebiges anderes Land.
Alle Wehrmachtangehörigen der sich ergebenden Truppen behalten ihre Uniform, ihre Rangabzeichen und Orden, die persönlichen Gebrauchs- und Wertgegenstände. Den höheren Offizieren werden Degen und Dienstwaffe belassen.
Den Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften, die sich gefangen geben, wird sofort normale Verpflegung verabreicht. Allen Verwundeten, Kranken und Frostbeschädigten wird ärztliche Hilfe zuteil. Wir erwarten Ihre schriftliche Antwort am 9. Januar 1943 um 15 Uhr 00 Minuten Moskauer Zeit durch einen von Ihnen persönlich bevollmächtigten Vertreter, der in einem mit weißer Flagge kenntlich gemachten Personenkraftwagen auf der Straße von der Ausweichstelle Konnij zur Station Kotluban zu fahren hat. Ihr Vertreter wird am 9. Januar 1943 um 15 Uhr 00 Minuten von bevollmächtigten russischen Offizieren im Rayon >8<, 0,5 km südöstlich der Ausweichstelle 564, erwartet.
Sollte unsere Aufforderung zur Kapitulation von ihnen abgelehnt werden, so kündigen wir an, dass die Truppen der Roten Armee und der Roten Luftwaffe gezwungen sein werden, zur Vernichtung der eingekesselten deutschen Truppen zu schreiten. Die Verantwortung für deren Vernichtung tragen Sie.“
Nachdem dieses Angebot durch die Deutschen zunächst abgelehnt worden war, mussten die verbleibenden Truppen am 31. Januar den Kampf aufgeben, ohne Bedingungen nennen zu können. Von 107.800 deutschen Soldaten kehrten nur 6.000 aus der Gefangenschaft zurück. Inwiefern sich die sowjetische Führung an die Bedingungen gehalten hätte, darf trotzdem bezweifelt werden, da die Bedingungen einer Kapitulation weder einklagbar sind noch durch Gewalt eingefordert werden können.
Westfront
1944 befehligte Botho Henning Elster (1894–1952; zu dieser Zeit Generalmajor) die größte Kapitulation an der Westfront: Nach langen qualvollen Märschen gen Norden mit zahlreichen Rückzugsgefechten ergab sich Elster am 16. September 1944 mit 18.850 Soldaten und 754 Offizieren auf der Loire-Brücke von Beaugency formell dem US-General Robert C. Macon von der 83. US-Infanteriedivision. Dafür wurde er am 7. März 1945 in Abwesenheit vom 1. Senat des Reichskriegsgerichts wegen „gefährlicher und falsch verstandener Menschlichkeit“ zum Tode verurteilt (Näheres hier).<ref>Details dazu z. B. in: Welf Botho Elster (sein Sohn), Die Grenzen des Gehorsams. Das Leben des Generalmajors Botho Henning Elster in Briefen und Zeitzeugnissen, 2005, ISBN 978-3-48708-457-2.</ref>
Kapitulation einzelner Verbände
Die weiße Fahne ist offiziell seit 1907 in der Haager Landkriegsordnung juristisch festgelegt, als das Symbol für die Kapitulation einzelner Verbände. In der Landkriegsordnung ist festgelegt worden, dass kriegsführende Parteien sich „ritterlich“ verhalten müssen. Da es um 1900 noch Belagerungskriege gab, wurde ein Zeichen gewählt, das auch beim schlimmsten Kampflärm und Pulverrauch aus der Ferne gut zu erkennen ist. Die Farbe Weiß hat dabei als Symbol für Reinheit und Unschuld sicherlich auch einen christlichen Hintergrund. Die weiße Fahne gilt bis heute für Soldaten und Zivilisten als verbindliches Zeichen, das Feuer einzustellen, weil sich Menschen ergeben wollen.
Andere Bedeutungen des Begriffes
Vertrag
Kapitulation (von lat. capitulare, „in Kapitel einteilen“) bezeichnete ursprünglich einen Vertrag oder eine schriftliche Vereinbarung im allgemeinen Sinn.
Im militärischen Sinn war sie
- der Vertrag eines Landsknechts oder Söldners mit dem Werber zum Dienst als Soldat;
- der Vertrag eines Obristen mit dem Landesherrn oder Reichskreis zur Bestellung als Regimentsinhaber;
- die Verpflichtung von Soldaten für eine freiwillig verlängerte Dienstzeit (Kapitulanten in den Heeren des Deutschen Kaiserreiches).
- ein Vertrag zwischen zwei souveränen Staaten (z. B. vor 1848 zwischen einem Schweizer Kanton und Frankreich) über die Überlassung von im Staatsgebiet des einen für die Streitkräfte des anderen zu werbenden Soldaten (vgl. Soldatenhandel unten).
Speziell wurde der Begriff in folgenden Fällen verwendet:
- Als Wahlkapitulation wurde seit dem Mittelalter ein schriftlicher Vertrag bezeichnet, in dem ein Kandidat seinem Wahlgremium Zusagen für den Fall seiner Wahl machte.
- für die Verträge zwischen dem Osmanischen Reich und europäischen Staaten im 18. und 19. Jahrhundert. In ihnen vereinbarten die Europäischen Staaten mit der hohen Pforte u. a. weitgehende wirtschaftliche Freiheiten (siehe auch Kapitulationen des Osmanischen Reiches).
- für Subsidienvertrag bei Vermietung oder Verkauf von Soldaten.
Umgangssprache
Im umgangssprachlichen Gebrauch wird der Begriff der Kapitulation auch dann verwendet, wenn eine Seite geschlagen ist und vom Gegner diktierte Waffenstillstandsbedingungen annehmen muss. Hier fehlt jedoch die für eine Kapitulation erforderliche Besetzung und Entwaffnung. Ein Beispiel wäre der Waffenstillstand von Compiègne 1918. Das Deutsche Reich war zwar militärisch geschlagen, aber keinesfalls bereit, sein Schicksal in fremde Hände zu legen.
Auch wenn jemand ein Vorhaben oder eine Meinung beispielsweise mangels Unterstützung oder aufgrund starker Gegenargumente aufgeben muss, wird umgangssprachlich der Begriff der Kapitulation verwendet: „Da muss ich kapitulieren!“
Einzelnachweise
<references />
Literatur
- Holger Afflerbach: Die Kunst der Niederlage. Eine Geschichte der Kapitulation. C.H. Beck, München 2013, ISBN 978-3-406-64538-9.