Fraktionsloser Abgeordneter


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Ein fraktionsloser Abgeordneter ist ein Mitglied eines Parlamentes, das keiner Fraktion angehört.

Abgeordnete gleicher Parteizugehörigkeit bilden im Parlament üblicherweise eine Fraktion. Ein Abgeordneter besitzt den Status eines fraktionslosen Abgeordneten, wenn es entweder zu wenige Mitglieder seiner Partei im Parlament gibt, um die Mindestgröße für eine Fraktion zu erreichen, oder wenn er schon bei seiner Wahl keiner Partei oder Wählergemeinschaft angehörte, aus seiner Fraktion ausgetreten ist oder ausgeschlossen wurde (siehe auch Parteiloser).

Europaparlament

Die Abgeordneten im Europaparlament, die sich keiner der Parlamentsfraktionen anschließen, werden meist als non-inscrits (NI, französisch: nicht eingeschrieben) bezeichnet. In der Regel handelt es sich dabei um Abgeordnete rechts- oder linksextremer Parteien. Dazu kommen Abgeordnete, die sich aus bestimmten Gründen keiner Fraktion anschließen wollen oder aus einer ausgetreten sind.

Derzeit sind 15 Abgeordnete fraktionslos.<ref>http://www.europarl.europa.eu/meps/de/search.html?politicalGroup=2970</ref> Am 15. Juni 2015 gründeten die der Bewegung für ein Europa der Nationen und der Freiheit zugehörigen Abgeordneten eine Fraktion, so dass sich die Anzahl der Fraktionslosen von 52 auf 16 verringerte.

Deutschland

Im 17. Deutschen Bundestag saß mit Wolfgang Nešković lediglich ein fraktionsloser Abgeordneter.<ref>Vorlage:Internetquelle/Wartung/Zugriffsdatum nicht im ISO-FormatVorlage:Internetquelle/Wartung/Datum nicht im ISO-FormatEin echter Volksvertreter. Wolfgang Neskovic, 25. März 2013, abgerufen am 17. Juni 2013.</ref> Nešković ist am 13. Dezember 2012 aus der Fraktion DIE LINKE ausgeschieden. Er trat bei der Bundestagswahl 2013 erfolglos als parteiloser Kandidat im Bundestagswahlkreis Cottbus – Spree-Neiße an um sein Direktmandat zu verteidigen.<ref>Vorlage:Internetquelle/Wartung/Zugriffsdatum nicht im ISO-FormatVorlage:Internetquelle/Wartung/Datum nicht im ISO-FormatDer Graf und der Linke. taz, 29. März 2013, abgerufen am 17. Juni 2013.</ref> Im 16. Deutschen Bundestag gab es mit Jörg Tauss, Gert Winkelmeier und Henry Nitzsche zeitweise drei fraktionslose Abgeordnete.<ref>Vorlage:Internetquelle/Wartung/Zugriffsdatum nicht im ISO-FormatVorlage:Internetquelle/Wartung/Datum nicht im ISO-FormatSitzverteilung im 16. Deutschen Bundestag. Deutscher Bundestag, 15. Juli 2009, abgerufen am 29. Juli 2009.</ref>

Maßgebliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts waren die Wüppesahl-Entscheidung 1989 und die Zweite PDS-Entscheidung 1997.<ref>http://www.wahlrecht.de/wahlpruefung/19970917.htm</ref> Die Entscheidungen fließen auch in die Beurteilung der Rechte der sogenannten Abweichler in deutschen Parlamenten ein.

Der fraktionslose Abgeordnete Thomas Wüppesahl führte 1989 ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses entschied mit Urteil vom 13. Juni 1989, dass die Verwehrung der Mitgliedschaft in einem Ausschuss mit Rede- und Antragsrecht – aber ohne Stimmrecht – gegen das Recht des Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verstoße.<ref>BVerfG Urteil vom 13. Juni 1989, Az. 2 BvE 1/88, BVerfGE 80, 188.</ref> Auch ein angemessenes Rederecht von Einzelabgeordneten wurde festgestellt. Des Weiteren kann seit seiner Entscheidung jeder Einzelabgeordnete unabhängig von einer Fraktionsbindung in die Gesetzgebungsverfahren eingreifen, indem sie in der Zweiten Lesung Änderungsanträge einbringen können. Außerdem stellte das Verfassungsgericht fest, dass die Ausschüsse des Parlaments die Zusammensetzung des Plenums verkleinert abbilden müssen und dass die Vorbereitung von Entscheidungen und Beschlüssen des Plenums die Erarbeitung mehrheitsfähiger Entscheidungsgrundlagen voraussetzt. Damit wäre nicht vereinbar, wenn sich die politische Gewichtung innerhalb des Parlamentes nicht in den Ausschüssen widerspiegeln würde.

1997 formulierte das Bundesverfassungsgericht in der so genannten Zweiten PDS-Entscheidung den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit noch deutlicher. In Abweichung von dem üblicherweise bei der Gremienbesetzung angewandten Verfahren liege ausdrücklich keine missbräuchliche Handhabung der „Geschäftsordnungsautonomie“ der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.

Österreich

Im österreichischen Nationalrat gab es von August bis November 2012 mit Robert Lugar, Erich Tadler, Gerhard Köfer und Elisabeth Kaufmann-Bruckberger vier Abgeordnete, die klub-, aber nicht parteilos waren. Sie alle gehörten dem Team Stronach an. Im November 2012 erhielten sie durch weiteren Zulauf den Klubstatus für einen neuen Klub.

Nach der Nationalratswahl 2013 war Monika Lindner knapp zwei Monate klublose Abgeordnete.<ref>Dr. Monika Lindner legt Nationalratsmandat zurück</ref> Sie erhielt ihr Mandat für das Team Stronach, von dem sie sich aber bereits im Vorfeld der Wahl trennte.

Im August 2015 verließ die Nationalratsabgeordnete Jessi Lintl (Team Stronach) die Partei und wurde „wilde“ Abgeordnete.<ref>orf.at - Jessi Lintl verlässt Team Stronach. Artikel vom 11. August 2015, abgerufen am 11. August 2015.</ref> Am 2. November 2015 wurde die Nationalratsabgeordnete Susanne Winter aus der FPÖ ausgeschlossen, sie ist seitdem ebenfalls als „wilde“ Abgeordnete im Nationalrat.<ref>Antisemitismus-Skandal bei Österreichs Freiheitlichen. NZZ.ch vom 3. November 2015</ref>

Einzelnachweise

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Weblinks