Freistaat (Republik)
Freistaat ist die im 19. Jahrhundert entstandene deutsche Bezeichnung für einen von keinem Monarchen regierten freien Staat, das heißt für eine Republik. In der Weimarer Republik war der Begriff des Freistaats – neben Volksstaat – die amtliche Bezeichnung der meisten deutschen Flächenländer. Es ist heute die amtliche Bezeichnung für die Länder Bayern (seit 1945), Sachsen (seit 1990) und Thüringen (seit 1993) und wurde von 1945 bis 1952 auch für das Land Baden verwendet.
Inhaltsverzeichnis
Vorgeschichte
Bereits im Mittelalter gab es die Bezeichnung frei für Stände, Reichsstädte oder Hansestädte. Dies stand für die Gewährung bestimmter Rechte, der Steuerfreiheit oder der eigenen Gerichtshoheit.
In der Neuzeit wird das Wort Freistaat im Sinn von Republik verwendet, nämlich als die Übersetzung der lateinischen Bezeichnung für die römische Republik (libera res publica ‚freier Staat‘, während res publica oft nur allgemein ‚Staat‘ bedeutet).<ref>Vgl. Cicero, de re publica 1, 42: cum penes unum est omnium summa rerum, regem illum vocamus et regnum eius rei publicae statum („Wenn bei einem Einzelnen die Gewalt über alles liegt, dann bezeichnen wir diesen als König und die Verfassung dieser res publica als Königtum.“).</ref> Im 18. Jahrhundert ist die Bezeichnung Freistaat ein von Sprachpuristen eingeführtes deutsches Synonym für Republik (lat. res publica, französisch république).<ref>Vgl. Landeszentrale für politische Bildung Thüringen: Geschichte des Begriffes „Freistaat“</ref> Sie bezeichnet einen Staat, in dem die Staatsgewalt vom Volk ausgeht und insbesondere – im Gegensatz zur Monarchie – das Staatsoberhaupt direkt oder indirekt vom Volk gewählt wird.
Als Synonym für Republik verwendet dieses Wort auch die Weimarer Reichsverfassung (1919), wenn sie in Art. 17 bestimmt: „Jedes Land muss eine freistaatliche Verfassung haben“. Der Freistaat ist heute üblicherweise als parlamentarische Demokratie organisiert; die Bezeichnung ist aber zum Beispiel auch von der Münchner Räterepublik gebraucht worden.
Deutsche Freistaaten nach 1918
Am Ende des Ersten Weltkriegs rief in der Nacht vom 7. zum 8. November 1918 der Sozialist Kurt Eisner in München den Freistaat Bayern aus und wurde wenig später von den Arbeiter- und Soldatenräten zum Ministerpräsidenten bestimmt. Nach der Ausrufung der Republik in Deutschland am 9. November 1918 in Berlin übernahmen neben Bayern viele der neuen deutschen Republiken – entsprechend dem Artikel 17 der Weimarer Reichsverfassung: „Jedes Land muss eine freistaatliche Verfassung haben“ – den Begriff Freistaat als offizielle Bezeichnung für Republik: Preußen, Sachsen, Braunschweig, Anhalt, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Waldeck, Lippe, Schaumburg-Lippe sowie die thüringischen Kleinstaaten mit Ausnahme von Reuß. Andere deutsche Gliedstaaten bezeichneten sich als Republik oder Volksstaat, wie etwa der „freie“ Volksstaat Württemberg. 1919 wurde die Gründung einer Nordwestdeutschen Republik erwogen, die aus zehn sozialistischen Freistaaten bestehen sollte. 1920 schloss sich der Freistaat Coburg an Bayern an. Verschiedene thüringische Staaten gingen im neu gegründeten Land Thüringen auf, welches die Bezeichnung Freistaat (damals) nicht benutzte. 1929 schloss sich Waldeck an Preußen an, die Nationalsozialisten vereinigten 1934 die beiden mecklenburgischen Staaten zwangsweise zum Land Mecklenburg.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Staat Preußen durch das Kontrollratsgesetz Nr. 46 von 1947<ref>Hans Georg Lehmann: Chronik der Bundesrepublik Deutschland. München 1981, S. 17.</ref> förmlich aufgelöst<ref>Die Begründung war, Preußen sei „seit jeher Träger des Militarismus und der Reaktion in Deutschland gewesen“.</ref>. Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe wurden 1946 Teile des neu gegründeten Landes Niedersachsen, Lippe kam 1947 zu Nordrhein-Westfalen, Anhalt 1945/1947 zu Sachsen-Anhalt. Nachdem im Jahre 1952 Sachsen zusammen mit den anderen Ländern der Deutschen Demokratischen Republik faktisch aufgelöst und in die Bezirke Dresden, Chemnitz (später Karl-Marx-Stadt) und Leipzig aufgeteilt worden war, blieb von allen Ländern, die sich als Freistaaten bezeichnet hatten, allein Bayern übrig. Erst am Tage der Deutschen Einheit entstand der Freistaat Sachsen erneut, und etwa drei Jahre später beschloss die Landesregierung Thüringens, die Bezeichnung für ihr Land erstmals einzuführen.
Die heutige Situation
Auch in der Struktur der Bundesrepublik Deutschland mit ihrem föderalen System hat die Bezeichnung Freistaat keine maßgebliche rechtliche Bedeutung, da alle Länder der Bundesrepublik die gleiche verfassungsrechtliche Stellung besitzen. Daher ergeben sich für die Bundesländer, welche sie – wie etwa der Freistaat Bayern vornehmlich aus historischen Gründen – verwenden, auch keinerlei Sonderstellungen. Auch die Existenz der Regionalpartei CSU (anstelle eines Landesverbandes der CDU) begründet keine Ausnahme in Bezug auf den Föderalismus,<ref>Land (Freistaat) Bayern. In: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5. Aufl., Leske+Budrich, Opladen 2003; Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003. Hrsg. von Uwe Andersen, Wichard Woyke, abgerufen am 21. Juni 2009 (online). Heinrich Oberreuter: </ref> sondern steht lediglich in der Tradition, dass der politische Katholizismus in Bayern vom Anfang der Parteienbildung an eigenständig organisiert war (statt Zentrum im Kaiserreich Bayerische Patriotenpartei und in der Weimarer Republik Bayerische Volkspartei).
Vergleichbare Bezeichnungen mit historischem Hintergrund führen die Freie und Hansestadt Hamburg und die Freie Hansestadt Bremen. Im Fall von Bremen ist die Bezeichnung darüber hinaus geeignet, das Land Bremen, zu dem auch die Stadt Bremerhaven gehört, von der Stadt Bremen zu unterscheiden. Freistaat und Freie Stadt unterscheiden sich in ihrem historischen Hintergrund.
Weblinks
- Geschichte des Begriffes „Freistaat Sachsen“
- Johannes Merz, Freistaat Bayern, in: Historisches Lexikon Bayerns
Einzelnachweise
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