Gemeinschaftsschule
Unter einer Gemeinschaftsschule wird nach moderner Lesart ein eher struktureller Zusammenschluss von Schulen verstanden, in dem Kinder und Jugendliche vom 1. bis zum 10. Schuljahr gemeinsam unterrichtet werden. Sie ist eine Variante der Gesamtschule und Einheitsschule mit innerer Differenzierung als Alternative zu einem mehrgliedrigen Schulsystem mit äußerer Differenzierung nach Klasse 4 oder 6.
Ursprünglich stand der Begriff Gemeinschaftsschule für eine Simultanschule, in der Schüler aller Bekenntnisse gemeinsam lernen und nur im Fach Religion getrennt unterrichtet werden.<ref>Iris Mortag: Die Gemeinschaftsschule ist in aller Munde…… (PDF; 125 kB), 16. Juni 2007</ref> In diesem Sinne wird der Begriff auch in den Verfassungen und Schulgesetzen mehrerer deutscher Bundesländer verwendet.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Gemeinschaftsschule steht für verschiedene Formen längeren gemeinsamen Lernens. Das Grundprinzip ist die flexible Kooperation verschiedener Schularten bis hin zur vollständigen Zusammenführung zu einer Schulart mit dem Ziel einer längeren gemeinsamen Schulzeit (bis zur 8. oder bis zur 10. Klasse). Damit soll eine höhere Durchlässigkeit im Bildungssystem und eine effektivere Integration von Migrantenkindern erreicht werden.
Der Unterschied zur Gesamtschule besteht hauptsächlich darin, dass im Gemeinschaftsschulkonzept die einzelnen Schulen vor Ort sich – abgestimmt auf die jeweilige lokale Situation – schrittweise verändern und selbstbestimmt agieren können. Zudem wird eine Eingruppierung in A-, B- oder C-Kurse vermieden und viel mit Methoden des offenen Unterrichts gearbeitet, um die Heterogenität der Schülerschaft zu nutzen. Sie soll damit auch einen gut geeigneten Ort bieten, um die von der UNO in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geforderte Inklusion umzusetzen.
Modelle der Länder
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg genehmigte die amtierende Landesregierung aus Bündnis 90/Die Grünen und SPD nach einem landesweiten Bewerbungsverfahren zum Schuljahr 2012/13 an 42 Städten die ersten Gemeinschaftsschulen.<ref>42 Gemeinschaftsschulen am Start</ref> Zu Beginn des Schuljahrs 2015/16 waren 271 öffentliche Gemeinschaftsschulen in Betrieb <ref>[1]</ref>.
Das Konzept sieht unter dem Einschluss inklusiver Beschulung Lernorte vor, deren Entwicklung unter Berücksichtigung der jeweils gebotenen Möglichkeiten von den Schulen selbst bestimmt werden kann. Die Gemeinschaftsschule umfasst die Klassen 5–10 (Sekundarstufe I), gegebenenfalls auch 1–4 und 11–13, und ermöglicht somit Hauptschulabschluss, Realschulabschluss sowie Abitur. In der Sekundarstufe I sind Gemeinschaftsschulen Ganztagsschulen. Eine Nichtversetzung (Sitzenbleiben) gibt es nicht mehr. Im Endausbau sollen Lehrkräfte aller Schularten an der Gemeinschaftsschule unterrichten und dort prinzipiell in allen Lerngruppen eingesetzt werden können. Die Lerngruppen sind heterogen zusammengesetzt, sodass Schüler unabhängig vom jeweiligen individuellen Leistungsniveau primär gemeinsam unterrichtet werden.<ref>Pressemitteilung der Landesregierung Baden-Württemberg (PDF; 135 kB)</ref>
Die Einführung von Gemeinschaftsschulen wurde in verschiedenen Städten <ref>schullandschaft-kirchheim.de/</ref><ref>Esslinger Zeitung, 14. Mai 2013</ref><ref>Schwäbische Zeitung, 16. Mai 2013</ref><ref>Ludwigsburger Kreiszeitung, 18. Juli 2012</ref>, ebenso wie auf Landesebene <ref>Bündnis pro Bildung BW</ref><ref>Aktionsbündnis Schule</ref> von Eltern, Lehrern und Bildungsforschern <ref>Stuttgarter Zeitung, 9. Juli 2012</ref> <ref> stuttgarter-nachrichten.de, 27. August 2015: Bildungsforscher Burchardt warnt vor Irrweg</ref> kritisiert:
- Die Gemeinschaftsschule ist eine verbindliche (=zwingende) Ganztagesschule. Dies ist zum einen so, weil mehr in der Schule verbrachte Zeit die Unterschiede zwischen den Schülern nivellieren soll, zum anderen, weil der Unterricht über den ganzen Tag verteilt wird, mit Unterbrechungen für außerschulische Aktivitäten („rhythmisierter Unterricht“), was einer Wahlfreiheit der Ganztagesbetreuung entgegensteht. Eltern, die ihre Kinder gerne am Nachmittag bei sich haben wollen, lehnen dies mitunter ab.
- Die Gemeinschaftsschule soll den bestehenden statistischen Zusammenhang zwischen Bildungs- und Einkommenssituation der Eltern sowie Kulturkreis einerseits und Schulerfolg der Kinder andererseits verringern. Kritiker weisen darauf hin, dass der Abstand zwischen starken und schwachen Schülern sowie zwischen Kindern mit und ohne Migrationshintergrund in Bundesländern mit stärker (Baden-Württemberg) und schwächer (Nordrhein-Westfalen) gegliederten Schulsystemen ähnlich groß ist.<ref>Chancenspiegel, Zusammenfassung zentraler Befunde</ref> Gleiches gilt für den Vergleich zwischen Deutschland (mit einem eher gegliederten Schulsystem) und dem europäischen Ausland (mit stärkerer Betonung auf gemeinsamem Lernen in den öffentlichen Schulen).
- Durch Abschaffung von Sitzenbleiben und numerischen Noten soll bei gleichem Bildungserfolg weniger Kosten und Ausgrenzung entstehen. Kritiker befürchten, dass mangels Noten die Transparenz für Eltern insbesondere in bildungsfernen Schichten verloren geht, so dass korrigierende Maßnahmen nicht rechtzeitig ergriffen werden. Fernerhin befürchten Kritiker, dass eine Bewertung, die das erzielte Ergebnis nicht in Relation zu einem Klassenziel setzt, sondern in Relation zu der durch den Lehrer subjektiv und ungeprüft wahrgenommenen Fähigkeit des Schülers setzt, keine Aussagekraft hat.<ref>Hans Peter Klein, FAZ 5. Juli 2013, S. 7, „Der Bluff der individuellen Förderung“ (online)</ref>
- Die Gemeinschaftsschule soll die Forderung des Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllen. Selbst Befürworter der GMS weisen jedoch darauf hin, dass es fraglich ist, ob die GMS die Forderung dieser Konvention erfüllt.<ref>Prof. Dr. Bohl: Evaluation der lokalen Schul- und Bildungslandschaft der Stadt Esslingen, Zwischenbericht 1, Januar 2013</ref>
- Die GMS soll schwache Schüler besonders fördern. Kritiker weisen darauf hin, dass schwache Schüler in gegliederten Schulsystemen im innerdeutschen Vergleich besser abschneiden als in weniger gegliederten Schulsystemen. Lernen schwache Schüler in heterogenen Gruppen, können sie durch den Vergleich mit stärkeren Schülern fachlich profitieren, unterliegen aber auch einer erhöhten psychosozialen Belastung.<ref>Prof. Dr. Bohl: Evaluation der lokalen Schul- und Bildungslandschaft der Stadt Esslingen, Zwischenbericht 1, Januar 2013</ref>
- Für lernstarke Kinder sind die Befunde gleichfalls unterschiedlich.<ref>Prof. Dr. Bohl: Evaluation der lokalen Schul- und Bildungslandschaft der Stadt Esslingen, Zwischenbericht 1, Januar 2013</ref>
- Der Aufwand für den Betrieb einer GMS ist hoch. Eine Lerngruppe („Schulklasse“) wird immer von zwei Personen statt von einer betreut, aufgrund des Ganztageskonzepts müssen darüber hinaus mehr Stunden je Tag abgedeckt werden. Hinzu kommen eine geringere Klassengröße und höhere Sachkostenzuschüsse in GMS.<ref>Reutlinger Generalanzeiger 12. April 2013</ref>
- Bildungsaffine Schichten können aus dem staatlichen Gesamtschulmodell auf Privatschulen ausweichen, ähnlich wie in anderen europäischen Ländern bereits geschehen; dies könnte zu einer Spaltung der Gesellschaft beitragen.<ref>Stuttgarter Zeitung 26. Oktober 2012, Artikel und Leserbriefe</ref><ref>FAZ.net 18. August 2013 / Heike Schmoll: Nicht ohne Zugangshürden </ref>
Bayern
In Bayern stellte die SPD-Landtagsfraktion im Mai 2011 ihr Modell für eine Gemeinschaftsschule der Öffentlichkeit vor und brachte gleichzeitig einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag ein.
Das Konzept:
- Die Gemeinschaftsschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 10.
- Die selbständigen Grundschulen sollen in das Konzept der Gemeinschaftsschule Zug um Zug integriert werden.
- Sie ist als Ganztagsschule geplant, um ausreichend Zeit für die individuelle Förderung jeden Schülers zu haben.
- Es gibt innerhalb der Schule keine Aufteilung in Haupt- und Realschule sowie Gymnasium, stattdessen wird auf gemeinsames Lernen gesetzt.
- Es können alle Schulabschlüsse nach der Sekundarstufe I gemacht werden. Aus diesem Grund unterrichten auch Lehrer aus Grund-, Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien.
Die Gemeinschaftsschule bietet danach eine Lösung für viele gerade im Flächenland Bayern auftretende Probleme (Entfernung zur nächsten Schule) und gibt eine Antwort auf die wandelnde Gesellschaftsstruktur. Bildungswege bleiben länger offen, das heißt gleichzeitig weniger Druck und mehr Chancen für die Schüler. Konkret ist vorgesehen, dass alle zusammen bis zur 10. Klasse unterrichtet werden. Die unterschiedlichen Lernstärken werden durch eine individuelle Förderung berücksichtigt.
In der Gemeinschaftsschule können sowohl der qualifizierende Hauptschulabschluss wie auch der Realschulabschluss gemacht werden. Bei entsprechenden Fähigkeiten können die Schüler auch direkt in die Oberstufe eines Gymnasiums wechseln oder eine Berufliche Oberschule besuchen. Anhand von individuellen Förderplänen erhalten alle Schüler einen an ihre Fähigkeiten angepassten Unterricht. Hier soll Bildungsqualität vor –quantität gesetzt werden. Durch angepasste Lehrmethoden und mit dem Augenmerk auf die persönlichen Stärken und Schwächen des Einzelnen sollen alle in der Gemeinschaftsschule erfolgreicher lernen als in den traditionellen Schularten.
Das Übertrittsverfahren in der 4. Klasse entfällt, alle Schüler unabhängig von ihrem Notenstand in die Gemeinschaftsschule aufgenommen werden. Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass sich diese Schulform an den gängigen Bildungsstandards und Lehrplänen orientiert und die Gemeinschaftsschule als gleichberechtigte Schulart neben den vorhandenen eingeführt werden soll.
Durch ein modernes pädagogisches Konzept sollen Schüler in jahrgangsübergreifenden Klassen unterrichtet werden. Die Lehrkräfte übernehmen dabei die Rolle eines Lernbegleiters und stehen den Schülern als Experten zur Seite. Diese neue Rolle der Lehrkräfte soll gleichzeitig Zeit und Freiräume schaffen, die für individuell unterstützende Maßnahmen eingesetzt werden sollen. Ziel ist es dabei, die Schüler in einen aktiven Lernprozess einzubinden und auf nachhaltiges Lernen umzusteigen – stures Pauken soll dadurch vermieden werden.
Die Gemeinschaftsschule funktioniert schon ab 200 Schülerinnen und Schülern. Das trägt dazu bei, dass Gemeinden als Wohnorte für Familien interessant bleiben. In den Gemeinden Denkendorf und Kipfenberg im Landkreis Eichstätt sowie in der Gemeinde Odelzhausen sind Initiativen entstanden, die die Einführung einer Gemeinschaftsschule zum Ziel haben.
Berlin
In Berlin hat sich die Landesregierung aus SPD und Linkspartei in den Koalitionsverhandlungen Ende 2006 darauf verständigt, mittels einer Pilotphase den Einstieg in die Gemeinschaftsschule voranzutreiben. In dieser Pilotphase sollen Schulen auf freiwilliger Grundlage die Möglichkeit erhalten, Gemeinschaftsschulen zu werden. Sie dient der Sammlung von Erfahrungswerten in der Praxis, wie und unter welchen Bedingungen individuelles Fördern und Fordern erfolgreich möglich ist. Die Gemeinschaftsschulen erhalten durch eine wissenschaftliche Begleitung konkrete Unterstützung. Die Pilotphase soll eine flächendeckende Einführung von Gemeinschaftsschulen als Regelschule in Berlin vorbereiten. Bis 2011 stehen den Gemeinschaftsschulen 22 Millionen Euro für Fortbildungs- und Infrastrukturzwecke zur Verfügung. Folgende Wege sind denkbar:
- bestehende gemeinschaftsschulähnliche Schulen entwickeln sich weiter
- Grundschulen wachsen schrittweise auf
- Grund- und Sekundarstufenschulen fusionieren bzw. kooperieren verbindlich
- verschiedene Sekundarstufe-I-Schulen fusionieren
- Sekundarstufe-I-Schulen bauen eigene Grundstufen oder Sekundarstufen II auf
- Schulneugründungen
In Gemeinschaftsschulen sollen alle Kinder bis zum Ende der 10. Klasse bzw. bis zum Abitur länger gemeinsam von- und miteinander lernen. In ihnen gibt es daher keine Jahrgangsstufenwiederholungen, kein Probe-Halbjahr und auch keine äußere Fachleistungsdifferenzierung als Organisationsprinzip.
In einem Interessensbekundungsverfahren meldeten sich insgesamt 65 Berliner Schulen, um Gemeinschaftsschule zu werden. Nach dem verbindlichen Bewerbungsverfahren starten in einer ersten Welle 15 Schulen in 11 Schulverbünden zum Schuljahr 2008/2009 ihre Arbeit als Gemeinschaftsschule.
Außerparlamentarisch hat sich ein „Runder Tisch Gemeinschaftsschule“ gegründet. In ihm sind viele gesellschaftliche Akteure, Verbände, Gewerkschaften, Parteien und Einzelpersonen organisiert, die den Prozess der Einführung der Gemeinschaftsschule außerparlamentarisch begleiten.<ref>GEW Berlin / Aufruf „Für eine gemeinsame Schule für alle!“</ref>
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen sollte nach dem Koalitionsvertrag der neuen rot-grünen Minderheitsregierung vom 5. Juli 2010 die Gemeinschaftsschule als neue Schulform längeres gemeinsames Lernen ermöglichen. Sie soll eine Ganztagsschule sein, die gymnasiale Standards mit einschließt. In ihr sollen alle Schülerinnen und Schüler in den Klassen 5 und 6 gemeinsam unterrichtet werden. Danach sollen die Schulen entscheiden, ob es integriert weitergeht oder ob nach Bildungsgängen differenziert wird. Die Entscheidung über die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen soll bei den Kommunen liegen. Im Rahmen der ersten Antragsrunde für das Schuljahr 2011/12 gingen beim Ministerium für Schule und Weiterbildung insgesamt neunzehn Anträge auf Errichtung von Gemeinschaftsschulen ein, u.a. aus Ascheberg im Münsterland und aus Rheinberg am Niederrhein.
Die CDU wandte sich gegen die Einführung von Gemeinschaftsschulen und kündigte unter Hinweis auf die Entscheidung des VerfGH NRW vom 23. Dezember 1983 (VerfGH NRW 22/82) verfassungsrechtliche Schritte an. Nach dieser Entscheidung enthält die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen in Art. 8 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 12 eine institutionelle Garantie der Hauptschule als eigenständigem Bildungsgang.<ref>Christian Jülich: Schulstruktur zwischen Chaos und Konsens. In: www.faz.net. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18. August 2010, abgerufen am 30. Juli 2013. </ref>
Gegen den Plan der Schulministerin Sylvia Löhrmann, die Gemeinschaftsschule als Schulversuch ohne Änderungen im Schulgesetz einzuführen, hat der Philologenverband NRW am 16. November 2010 eine rechtliche Expertise von Ferdinand Gärditz vorgelegt, in der verfassungsrechtliche Bedenken erhoben werden.<ref>Westfälische Nachrichten: Gutachten: Schulreformprojekte der Landesregierung sind verfassungswidrig! vom 16. November 2010</ref> Eine ausführliche kritische Bewertung enthält der Beitrag von Günter Winands : Die „Gemeinschaftsschule“ in Nordrhein-Westfalen: Grenzen eines Schulversuchs. in: Die öffentliche Verwaltung (DöV) 2011, S.45 ff.
Mit dem Schulkonsens zwischen rot-grüner Minderheitsregierung und CDU-Opposition im Juli 2011 wurde schließlich auf die schulgesetzliche Einführung der Gemeinschaftsschule in der geplanten Form und unter diesem Namen verzichtet.<ref>NRW:Historischer Schulkonsens. Süddeutsche Zeitung, 19. Juli 2011, abgerufen am 16. August 2014. </ref> Stattdessen einigten die Parteien sich auf das abgeschwächte Konzept der Sekundarschule, die durch das 6. Schulrechtsänderungsgesetz im Oktober 2011 als neue Schulform beschlossen wurde.<ref>Gesetzes- und Verordnungsblatt NRW. MIK NRW, 21. November 2011, abgerufen am 16. August 2014. </ref>
Saarland
Im Saarland bestehen zurzeit neben dem Gymnasium noch zwei Schulformen, die Erweiterte Realschule und die Gesamtschule. Ab dem Schuljahr 2012/2013 wird die Gemeinschaftsschule ab Klassenstufe 5 eingeführt. Sie bietet Haupt- und Realschulabschluss sowie die Fachhochschulreife und Hochschulreife an. Sie verfügt dafür über eine eigene gymnasiale Oberstufe am Standort oder kooperiert mit anderen Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe. Die Schüler werden nach den Anforderungsebenen der Haupt- und der Realschule wie auch des Gymnasiums durch Binnendifferenzierung und später auch durch äußere Fachleistungsdifferenzierung unterrichtet.
Sachsen
In Sachsen ist die Gemeinschaftsschule ab Schuljahr 2006/2007 möglich, es können Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien oder Förderschulen zu einer Gemeinschaftsschule werden. Bereits kurz nach Amtsantritt im Herbst 2009 beschloss die neue schwarz-gelbe Staatsregierung jedoch, den „Versuch“ ab Schuljahr 2010/11 wieder auslaufen zu lassen.<ref>Internetauftritt des Sächsischen Staatsministerium für Kultus – Abschnitt Gemeinschaftsschulen</ref> Einige Punkte der Gemeinschaftsschulkonzepte sind in die neue Mittelschulordnung gekommen.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt ist die Gemeinschaftsschule im Jahr 2012 im Rahmen eines neuen Schulgesetzes neben dem mehrgliedrigen Schulsystem eingeführt worden. Initiiert hat es eine große Koalition. Ab Schuljahr 2013/2014 nahmen sieben öffentliche Schulen und sechs in freier Trägerschaft ihre Arbeit als Gemeinschaftsschule auf. Im Schuljahr 2014/15 waren es neun weitere Schulen, die auf Eigeninitiative die Gründung von Gemeinschaftsschulen in Sachsen-Anhalt realisierten. Impulsgebend in Sachsen-Anhalt war die sinkende Schülerinnen- und Schüleranzahl und der Wunsch, dass dennoch alle Schulabschlüsse erreichbar bleiben. Bis zur siebten Klasse bleiben Schülerinnen und Schüler hier in einer Klasse zusammen – aber erst ab Klasse 9 wird es abschlussspezifischer. Zwischen Klasse 7 und 9 wird auf das einzelne Individuum je nach Lernniveau eingegangen – ohne dass die Schülerinnen und Schüler getrennt werden.<ref>Vgl. D. Wittek: Gemeinschaftsschulen in Deutschland. Stand der Entwicklung und Potentiale für eine Weiterentwicklung des Schulsystems. In: Pädagogik (7–8) 66, 2014. S. 71–73.</ref><ref>[2]</ref>
Schleswig-Holstein
In den Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein sollen die Schüler bis zur 10. Klasse gemeinsam lernen. Sie bieten die Abschlüsse von Haupt- und Realschule sowie den Übergang zur gymnasialen Oberstufe an, die sie auch selbst einrichten können. Die Schüler werden nach den Anforderungsebenen der Haupt- und der Realschule wie auch des Gymnasiums durch innere Differenzierung unterrichtet.
Bis 2010 wurden in Schleswig-Holstein alle integrierten Gesamtschulen zu Gemeinschaftsschulen entwickelt. Diese können aber auch aus anderen Schularten hervorgehen, wenn die Schulträger dies wollen.
Folgende Strukturmerkmale und Rahmenbedingungen prägen eine Gemeinschaftsschule in Schleswig-Holstein:
- gemeinsamer Unterricht in den Klassen 5 und 6
- unterschiedliche Formen und Angebote der Differenzierung und längeres gemeinsames Lernen ab Klasse 7
- in der Übergangsphase: enges Kooperationsverhältnis der „traditionellen“ Bildungsgänge und ein großer schulartenübergreifender Teil des Unterrichts
- die abschlussbezogenen Ausprägungen entsprechend den Vorgaben der Kultusministerkonferenz sind gewährleistet
- gleiche Leistungsanforderungen wie an den Schulen des gegliederten Schulwesens
- zentrale Abschlussprüfungen
- Unterricht durch Lehrkräfte aller Schularten
- durchschnittliche Jahrgangsgröße mindestens 50 Schüler
- Gemeinschaftsschulen sind grundsätzlich offene Ganztagsschulen
Die gymnasiale Oberstufe in einer Gemeinschaftsschule umfasst drei Schuljahre, so dass an einer Gemeinschaftsschule Schüler ihr Abitur nach 13 Schuljahren ablegen. An welchen Gemeinschaftsschulen gymnasiale Oberstufen eingerichtet werden, entscheidet sich nach der Schülerzahl der jeweiligen Schule.
Am 1. August 2007 starteten in Schleswig-Holstein die ersten 7 Gemeinschaftsschulen in Flensburg, Handewitt, Schafflund, Fehmarn, Kellinghusen, Itzstedt und Halstenbek mit insgesamt 714 Schülern im neuen 5. Jahrgang. Auf Fehmarn gibt es eine gymnasiale Oberstufe, in Schafflund, Itzstedt organisatorische Verbindungen mit Grundschulteilen, in Handewitt mit Grundschulteil und Förderzentrum.
Am 17. Oktober 2007 wurde in Schleswig-Holstein unter dem Motto „Eine Schule für alle“ eine Volksinitiative gestartet, um die Gemeinschaftsschule als einzige weiterführende Schule festzulegen. Haupt-, Real-, Regionalschulen und Gymnasien sollen abgeschafft werden.<ref>Grüne Jugend Schleswig-Holstein » Blog Archive » Jetzt unterschriften sammeln für die Volksinitiative für eine gemeinsame Schule für alle! (Memento vom 20. Februar 2008 im Internet Archive)</ref>
Für das Schuljahr 2008/2009 genehmigte das Ministerium für Bildung und Frauen 49 weitere Gemeinschaftsschulen.<ref>Bildung und Politik, Bildung, Bildungspolitik, Hochschulpolitik, zweiwochendienst Wissenschaft Kulturpolitik</ref>
Thüringen
In Thüringen einigten sich CDU und SPD bei ihren Koalitionsverhandlungen 2009 auf Druck der SPD auf die Einführung der Gemeinschaftsschule. Nachdem zum Schuljahr 2009/2010 erste Schulen an einer Pilotphase teilgenommen hatten, startete die Gemeinschaftsschule offiziell zum Schuljahr 2010/2011. An der Gemeinschaftsschule sollen alle Kinder bis zur 8. Klasse gemeinsam lernen. Erst dann erfolgt das so genannte abschlussbezogene Lernen. Laut einer Studie der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung haben sich rund 90 Prozent der Thüringer für das längere gemeinsame Lernen ausgesprochen. Die Gemeinschaftsschule ist das zentrale Projekt von Kultusminister und SPD-Landeschef Christoph Matschie.<ref>Thüringer Gemeinschaftsschule. thueringen.de, Dezember 2010, abgerufen am 14. Dezember 2012. </ref>
Siehe auch
Literatur
- U. Erdsiek-Rave: Jeder einzelne ist wichtig. Schleswig-Holsteins Perspektiven einer Schule für alle. Eröffnungsrede der Bildungsministerin von Schleswig-Holstein 2007. In: I. Demmer-Dieckmann (Hrsg.): Integrationsforschung und Bildungspolitik im Dialog. Bad Heilbrunn, Klinkhardt, S. 25–34.
- C. Jungmann: Die Gemeinschaftsschule. Konzept und Erfolg eines neuen Schulmodells. Münster, Waxmann 2008.
- M. Gräf: Heterogenität und Gemeinschaftsschule. Kritische Betrachtung der Berliner Konzeption einer „Schule für alle“. München, Ravensburg, GRIN-Verlag 2008.
- Martin Spiewak: Die Revolution von Fehmarn. In: Die Zeit. Nr. 29 vom 12. Juli 2007.
- D. Wittek: "Gemeinschaftsschulen in Deutschland. Stand der Entwicklung und Potentiale für eine Weiterentwicklung des Schulsystems." In: Pädagogik (7-8) 66, 2014. 70-74.
- Vorschriften zum Schulrecht NRW. LinkLuchterhand 2009.
Weblinks
- Informationen am Kultusportal der Landesregierung Baden-Württemberg zu Konzept, Aufbau und Zielen der Gemeinschaftsschule (Navigationsleiste links beachten)
- Fritz Schäffer, Gemeinschaftsschule, in: Historisches Lexikon Bayerns
- Politikatlas Schulreform Interaktive Übersicht zur Debatte, allen Modellen und des Status-Quo aller Bundesländer.
- Video: Länger im gemeinsamen Unterricht bleiben (nano)
Einzelnachweise
<references />