Generalstreik


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Ein Generalstreik ist eine Streikaktion der gesamten Arbeiterschaft eines Landes oder einer Region. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts favorisierte die anwachsende internationale Arbeiterbewegung den Generalstreik für die Durchsetzung ökonomischer oder politischer Ziele.

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Extra-Ausgabe des Vorwärts vom 9. November 1918

Näheres

Generalstreiks sind wegen ihrer umfassenden Unterbrechung des Alltags überaus wirksam. Unterschiedliche Bereiche des öffentlichen Lebens (Verkehr, Post, Ver- und Entsorgung) kommen zum Erliegen. Meist können Arbeitswillige aufgrund einer gewerkschaftlichen Organisation am Streikbruch gehindert werden. Wenn der Generalstreik von den Gewerkschaften organisiert wird, setzt er ein hohes organisatorisches Niveau der Gewerkschaften voraus.

Häufig bilden schwerwiegende ökonomische Ungerechtigkeiten oder soziale Unruhen die auslösenden Motive für einen Generalstreik.

Neben ökonomischen Ursachen kann ein Generalstreik auch politische Ursachen haben, wie zum Beispiel beim Kapp-Putsch in der Weimarer Republik, wo der Generalstreik schließlich mit zur Niederschlagung des Putsches führte.

Ziel zahlreicher sozialdemokratischer, sozialistischer und anderer linker Bewegungen war es, durch eine organisierte Lähmung die „sanfte Revolution“ des Landes durchzuführen. Wenn Staat und Verwaltung infolgedessen ausgeschaltet sind, wären die Arbeiter in der Lage, die Gesellschaft gemäß neuer Linien zu reorganisieren. Diese Philosophie wurde von den Industriearbeitern der anarchosyndikalistischen Gewerkschaften besonders im frühen 20. Jahrhundert bevorzugt.

Beispiele

Luxemburg

In Luxemburg kam es am 31. August 1942 zu einem sogenannten Generalstreik gegen die deutsche Besatzungsmacht.<ref>Zwangsrekrutierung und Generalstreik in Luxemburg</ref> Der Grund hierfür war die Zwangsrekrutierung junger Luxemburger in die Wehrmacht.

Am 30. August 1942 hatte der Chef der Zivilverwaltung in Luxemburg, Gustav Simon, den obligatorischen Militärdienst für fünf Luxemburger Jahrgänge verkündet. Daraufhin brach eine Protestwelle aus, die verschiedene Formen annahm (Verweigerung des Hitlergrußes, Austritt aus der Volksdeutschen Bewegung). In den darauffolgenden Tagen brach in einigen Teilen Luxemburgs ein Streik aus. Bis heute ist die Frage umstritten, ob sich um einen von den Widerstandsbewegungen organisierten Streik handelte oder um spontane Aktionen der Bevölkerung.

Bei der brutalen Niederschlagung wurde ein Exempel statuiert. 21 teilweise willkürlich ausgewählte Streikende wurden verhaftet, kamen vor das Standgericht und wurden am darauffolgenden Tag in der Nähe des SS-Sonderlagers Hinzert erschossen.

Niederlande (Februar 1941)

Die Demonstrationen vom 25. Februar 1941 und Folgetag in Amsterdam weiteten sich zum Generalstreik aus und gingen als „Februarstreik“ in die niederländische Geschichte ein. Der deutsche Militärbefehlshaber verhängte den Ausnahmezustand über Nordholland. Es kam zum Schusswaffengebrauch und es gab 40 Verletzte und neun Tote. Am Abend des 26. Februars war der Generalstreik gewaltsam beendet.

Schweizer Landesstreik

Der Landesstreik war ein Generalstreik, der vom 11. bis zum 14. November 1918 in der Schweiz stattfand. Es beteiligten sich etwa 250'000 Arbeiter und Gewerkschafter. Der Landesstreik wurde von den Gerichten als nicht mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit vereinbar eingestuft und als Landfriedensbruch bewertet, was mit Gefängnis-Strafen für die Streikführer endete.

Datei:Ruhrgebiet Generalstreik 1905.jpg
Karte zum Generalstreik der Bergarbeiter des Ruhrgebiets 1905 (Die Woche, 3/1905)

Ruhrgebiet und Weimarer Republik

Die deutschen Gewerkschaften nannten den Streik der Bergarbeiter des Ruhrgebiets im Januar 1905 wegen seiner Größe und seiner erheblichen Auswirkungen auf die Güterproduktion im ganzen Land einen „Generalstreik“.<ref>Die Woche, Heft 3/1905 vom 21. Januar 1905, S. 97: „Aus Streitigkeiten […] ist im westfälischen Steinkohlenrevier ein Riesenaufstand erwachsen. Am Montag wurde schließlich der Generalstreik der Bergarbeiter proklamiert, obwohl deren Führer selbst vor diesem Schritt gewarnt hatten. Ein Ende ist, da die Unternehmer sich den Arbeiterforderungen gegenüber ablehnend verhalten, nicht abzusehen.“</ref>

Vom Februar bis April 1919 kam es in zahlreichen deutschen Städten zu regionalen Generalstreiks, besonders im Ruhrgebiet, in Mitteldeutschland um Halle und Merseburg, in Oberschlesien sowie in Berlin.<ref>Axel Weipert: Die Zweite Revolution. Rätebewegung in Berlin 1919/1920. Berlin 2015, S. 41-159. Neben einer detaillierten Darstellung zu Berlin findet sich dort auch ein Überblick zu den Streikbewegungen in den verschiedenen Landesteilen.</ref> Allein in der Hauptstadt traten rund eine Million Beschäftigte in den Ausstand und forderten eine Anerkennung der Räte in der neuen Verfassung sowie weitere Maßnahmen wie eine Sozialisierung der Wirtschaft und eine Militärreform.

Im März des Jahres 1920 riefen in der jungen Weimarer Republik die SPD und Gewerkschaften als Reaktion auf den Kapp-Putsch zu einem Generalstreik auf. Die Arbeitsniederlegungen begannen am 15. März 1920 und waren die größten in der deutschen Geschichte. Über 12 Millionen Menschen beteiligten sich daran.<ref>Deutsches Historisches Museum: Generalstreik 1920, abgefragt am 15. März 2009</ref> Wegen des Generalstreikes scheiterte der Putsch dann auch.

Auch im Rahmen des Mitteldeutschen Aufstands im März 1921 wurde von linken Kräften zum Generalstreik aufgerufen (KPD und USPD). Dem Aufruf wurde zumindest in der Lausitz, in Teilen des Ruhrgebiets und Thüringen sowie in Hamburg gefolgt.

Deutschland Bizone – der Generalstreik von 1948

Im Zuge der Wirtschafts- und Währungsreform vom 20. Juni 1948 stieg die Nachfrage in der Bizone so stark an, dass auch eine erhebliche Ausweitung des Angebots mit dieser Entwicklung nicht Schritt halten konnte. Die damit ausgelösten massiven Preiserhöhungen führten zu einer stark gesunkenen Lohnquote und sorgten in der Bevölkerung für große Unruhe. So kam es nach verschiedenen Gewerkschaftsaufrufen im Jahr 1948 fortlaufend zu mehreren großen Demonstrationen in vielen Städten der Bizone Deutschlands. Erste Planungen für einen Generalstreik begannen am 26. Oktober 1948. Bundesvorstand und Bundesbeirat des DGB verständigten sich an diesem Tag aufgrund der Preisentwicklung, die von DGB und den Gewerkschaften „als Folge der Politik des Wirtschaftsrates in Frankfurt“ angesehen wurde, auf ein koordiniertes Vorgehen, „dass dem Missverhältnis zwischen Löhnen und Preisen ein Ende gemacht werden muss“. Deshalb wurden „energische Maßnahmen“ anvisiert und ein Generalstreik kam zur Vorbereitung. Am 28. Oktober 1948 wurden zwischenzeitlich Streiks und Proteste für Preisregulierung, Lohnerhöhung und Mitbestimmung in Stuttgart durchgeführt. Im Anschluss daran kam es zu schweren Unruhen. Da die Polizei nicht Herr der Lage wurde, setzte die hinzugezogene US-Militärpolizei Tränengas und Panzer ein.<ref>der Freitag - Ein Generalstreik, der keiner sein durfte</ref> Diese Ereignisse gingen als die sogenannten „Stuttgarter Vorfälle“ (Stuttgarter Tumult) in die Geschichte ein. Der eigentliche Generalstreik fand am 12. November 1948 daher nur unter großen Auflagen der Besatzungsmächte statt. Man wollte eine Wiederholung der „Stuttgarter Vorfälle“ vermeiden. Der Protest formierte sich gegen die Politik Ludwig Erhards.<ref>Deutsche Bundesbank - Währungsreform 1948 - Die Folgen der Reform</ref> Bis zu 9,25 Mio. Teilnehmende, die in den Ausstand getreten sind, sind belegt. Die Bizone hatte damals 11,7 Mio. Beschäftigte. Die Streikbeteiligung lag damit bei ca. 79 %. Konrad Adenauer, Vorsitzender der CDU, forderte kurze Zeit nach dem Streik Ludwig Erhard in einem Telegramm auf, mit allen „zur Verfügung stehenden Mitteln gegen unbegründete Preissteigerungen“ vorzugehen und die „Angleichung zurückgebliebener Löhne und Bezüge an das Preisniveau zu beschleunigen“.<ref>Stiftung Rosa Luxemburg - Die Wiederaufbaulüge (PDF; 994 kB)</ref>

DDR 1953

Der Aufstand des 17. Juni 1953 war eine Protest- und Streik-Bewegung gegen die Erhöhung der Arbeitsnormen in der Planwirtschaft der DDR um 10 %, die bereits zwei Tage zuvor einsetzte. Es ergab sich aber nicht die Chance, systematisch alle Betriebe zum Streik aufzurufen. Dennoch gab es am Tag des nicht von Gewerkschaftern, sondern von den Arbeitern ausgerufenen Generalstreiktag 17. Juni landesweit Demonstrationen Streiks in 700 Städten und Gemeinden, bis zur Niederschlagung durch die sowjetische Besatzungsmacht.<ref>17. Juni 1953 - Landeszentrale für politische bildung Baden-Württemberg: "Am 14. Mai beschloss das Zentralkomitee der SED die Erhöhung der Arbeitsnormen um 10 Prozent. ... Am Morgen des 16. Juni 1953 kamen führende Gewerkschaftsfunktionäre zu der Baustelle des Krankenhauses Friedrichshain, wo am 15. Juni nur durch die Einberufung einer Belegschaftsversammlung ein Streik abgewendet werden konnte. Die Bauarbeiter forderten eine Rücknahme der Normenerhöhung. ... Für den nächsten Tag, den 17. Juni 1953, riefen die Arbeiter den Generalstreik aus."</ref>

Frankreich 1968

Der größte Generalstreik der neueren europäischen Geschichte – der erste wilde Generalstreik überhaupt – waren die Mai-Unruhen 1968 in Frankreich.

Generalstreik in Frankreich 2006

Am 28. März 2006 fand in Frankreich ein Generalstreik gegen die Arbeitsmarktreform von Ministerpräsident Dominique de Villepin statt, bei der der Kündigungsschutz von Jugendlichen bis 26 Jahren gelockert bzw. aufgehoben werden sollte. Der Kündigungsschutz sollte für die ersten beiden Jahre der Anstellung aufgehoben werden. Nach Angaben der Regierung sollte dies zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit führen. Die Streikenden befürchteten entgegengesetzte Ergebnisse, weil Kündigungen ohne Frist und ohne Angabe von Gründen möglich seien. An dem Streik nahmen Angehörige vieler sozialer Schichten teil, einschließlich vieler Studenten, da zum Beispiel auch Hochschulabsolventen von der Lockerung des Kündigungsschutzes betroffen gewesen wären.

Generalstreiks in den französischen Überseedepartments 2009

2009 kam es in den französischen Überseedepartments Guadeloupe, Martinique und La Réunion zu wochenlangen Generalstreiks, die von schweren Unruhen begleitet wurden.<ref>Bernard Schmid, Aufruhr in den französischen „Überseegebieten“, Artikel vom 12. März 2009 http://archiv.labournet.de/internationales/fr/antillenstreik5.html (abgerufen am 15. Dezember 2014)</ref>

Generalstreiks seit 2000

Zulässigkeit

In Deutschland sind Generalstreiks, anders als etwa in europäischen Staaten wie Frankreich oder Italien, juristisch nicht vom Streikrecht gedeckt und somit rechtswidrig. Der Politische Generalstreik ist allerdings nicht ausdrücklich im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verboten, sondern wurde durch Gerichtsentscheidungen ausgeschlossen. Diese Entscheidungen basieren letztlich auf einem Gutachten (1952) und dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1955, an denen beide Male Hans Carl Nipperdey zentral beteiligt war<ref>Zum politischen Streik in Deutschland seit dem Zeitungsstreik 1952</ref>. Die einzige Ausnahme folgt aus Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Allerdings wird die Vereinbarkeit des Verbots politischer Streiks in Deutschland nicht zuletzt durch internationales und europäisches Recht zunehmend in Zweifel gezogen. So wird das Streikrecht im Rahmen mehrerer internationaler Abkommen, aber auch im Rahmen der Rechtsprechung des EGMR, weiter als in Deutschland ausgelegt. Mangels eines Anlasses haben sich die deutschen Gerichte jedoch noch nicht weiter damit auseinandersetzen müssen.

Siehe auch

Literatur

  • Fabian Bünnemann: The Compatibility of the Prohibition of Political Strikes with International and EU Labour Law. Germany's Handling of the Right to Strike, Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2015, ISBN 978-3-8300-8440-2
  • Helge Döhring (Hrsg.): Abwehrstreik…Proteststreik…Massenstreik? Generalstreik! Streiktheorien und -diskussionen innerhalb der deutschen Sozialdemokratie vor 1914. Grundlagen zum Generalstreik mit Ausblick, Edition AV, Lich 2009, ISBN 978-3-86841-019-8
  • Alexander Gallas / Jörg Nowak / Florian Wilde (Hrsg.): Politische Streiks im Europa der Krise, Hamburg 2012, ISBN 978-3-89965-532-2.
  • Michael Halfbrodt: Generalstreik, Achtstundentag und Erster Mai. Ein Kapitel aus der radikalen Arbeiterbewegung. Ed. Blackbox, Bielefeld 1997.
  • Majerus, Benoît. 2007. “Generalstreik.” In Lieux de mémoire au Luxembourg. Usages du passé et construction nationale, eds. Sonja Kmec et al. Luxembourg: Edition Saint-Paul, p. 153-158. http://hdl.handle.net/10993/862
  • Jörg Roesler: Die Wiederaufbaulüge der Bundesrepublik, Kapitel: Der Generalstreik vom 12. November 1948, Karl Dietz Verlag 2008, ISBN 978-3-320-02137-5
  • Georges Sorel: Über die Gewalt. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1981.
  • Axel Weipert: Die Zweite Revolution. Rätebewegung in Berlin 1919/1920. Bebra Verlag, Berlin 2015, ISBN 978-3-95410-062-0.
  • Veit Wilhelmy: Kommt der politische Streik?– Weitere Materialien zu einem Tabu Band 2. Fachhochschulverlag, Frankfurt 2010, ISBN 978-3-940087-53-9
  • Veit Wilhelmy: Der politische Streik Materialien zu einem Tabu. Fachhochschulverlag, Frankfurt 2008, ISBN 978-3-940087-17-1
  • Veit Wilhelmy: Rückenwind für den politischen Streik – Aktuelle Materialien Band 3. Fachhochschulverlag, Frankfurt 2012, ISBN 978-3-943787-00-9

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Generalstreik – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

<references />